Definition des Begriffs
PAI steht für Principal Adverse Impacts, auf Deutsch wichtigste nachteilige Auswirkungen. Der Begriff bezeichnet im EU-Rahmen für nachhaltige Finanzmarktregulierung ein Verfahren zur Ermittlung, Bewertung und Offenlegung negativer Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dazu zählen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Rechtlich ist PAI vor allem in der Offenlegungsverordnung, Verordnung (EU) 2019/2088, sowie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 verankert.
Vorkommen und Verwendung
PAI werden von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet. Die Anwendung betrifft insbesondere Vermögensverwalter, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsanlageprodukte, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Anbieter nachhaltiger Finanzprodukte.
Das Verfahren umfasst regelmäßig:
Relevanz
PAI schaffen Transparenz darüber, ob und wie Finanzmarktteilnehmer die negativen Nachhaltigkeitsfolgen ihrer Investitionen berücksichtigen. Die Angaben beeinflussen Produktklassifizierungen, Anlegerinformationen und interne Investmentprozesse. Für Institute ergeben sich Anforderungen an Datenmanagement, Kontrollsysteme, Due-Diligence-Prozesse und die Abstimmung mit Nachhaltigkeitsstrategien. PAI stehen in engem Zusammenhang mit ESG-Risikomanagement, Sustainable-Finance-Berichterstattung und der Einordnung von Finanzprodukten nach Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung.
Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe
Weitere Informationen
Zentrale Rechtsgrundlagen sind Artikel 4 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2088 sowie die technischen Regulierungsstandards der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288. Zuständige Aufsichtsbehörden und europäische Aufsichtsstrukturen konkretisieren die praktische Anwendung durch Auslegungen, Meldeformate und Aufsichtspraxis.
Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de
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