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Principle Adverse Impact (PAI)

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Definition des Begriffs

PAI steht für Principal Adverse Impacts, auf Deutsch wichtigste nachteilige Auswirkungen. Der Begriff bezeichnet im EU-Rahmen für nachhaltige Finanzmarktregulierung ein Verfahren zur Ermittlung, Bewertung und Offenlegung negativer Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dazu zählen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Rechtlich ist PAI vor allem in der Offenlegungsverordnung, Verordnung (EU) 2019/2088, sowie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 verankert.

 

Vorkommen und Verwendung

PAI werden von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung verwendet. Die Anwendung betrifft insbesondere Vermögensverwalter, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsanlageprodukte, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und Anbieter nachhaltiger Finanzprodukte.

Das Verfahren umfasst regelmäßig:

  1. Datenerhebung Nachhaltigkeitsdaten zu Emittenten, Portfoliounternehmen oder Investitionsobjekten werden gesammelt und plausibilisiert.
  2. Indikatorenanalyse Pflichtindikatoren betreffen unter anderem Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall, soziale Verstöße und Governance-Aspekte.
  3. Bewertung und Priorisierung Negative Auswirkungen werden nach Wesentlichkeit, Datenqualität und Steuerbarkeit eingeordnet.
  4. Offenlegung Ergebnisse werden auf Unternehmensebene und, soweit einschlägig, auf Produktebene veröffentlicht.

 

Relevanz

PAI schaffen Transparenz darüber, ob und wie Finanzmarktteilnehmer die negativen Nachhaltigkeitsfolgen ihrer Investitionen berücksichtigen. Die Angaben beeinflussen Produktklassifizierungen, Anlegerinformationen und interne Investmentprozesse. Für Institute ergeben sich Anforderungen an Datenmanagement, Kontrollsysteme, Due-Diligence-Prozesse und die Abstimmung mit Nachhaltigkeitsstrategien. PAI stehen in engem Zusammenhang mit ESG-Risikomanagement, Sustainable-Finance-Berichterstattung und der Einordnung von Finanzprodukten nach Artikel 8 oder Artikel 9 der Offenlegungsverordnung.

 

Beispiel / Synonyme oder verwandte Begriffe

  • Wichtigste nachteilige Auswirkungen: deutsche Bezeichnung für Principal Adverse Impacts.
  • PAI-Indikatoren: quantitative oder qualitative Messgrößen für negative Nachhaltigkeitseffekte.
  • SFDR: EU-Offenlegungsverordnung für nachhaltigkeitsbezogene Transparenzpflichten.
  • ESG: Sammelbegriff für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

 

Weitere Informationen

Zentrale Rechtsgrundlagen sind Artikel 4 und Artikel 7 der Verordnung (EU) 2019/2088 sowie die technischen Regulierungsstandards der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288. Zuständige Aufsichtsbehörden und europäische Aufsichtsstrukturen konkretisieren die praktische Anwendung durch Auslegungen, Meldeformate und Aufsichtspraxis.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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