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Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK)

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Definition des Begriffs

Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) waren ein aufsichtsrechtliches Regelwerk der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das am 20. Dezember 2002 als Rundschreiben 34/2002 (BA) veröffentlicht wurde. Die MaK legten verbindliche Standards für die Organisation, die Prozesse der Kreditvergabe sowie die Steuerung und Überwachung von Kreditrisiken in deutschen Kreditinstituten fest. Ziel war die Begrenzung der Risiken aus dem Kreditgeschäft durch eine klare organisatorische Funktionstrennung und strukturierte Kontrollmechanismen. Die Regelungen traten am 30. Juni 2004 in Kraft und wurden am 20. Dezember 2005 durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ersetzt. Die MaK gelten heute nicht mehr, bildeten jedoch die Grundlage für die heutigen umfassenden Risikomanagementanforderungen der MaRisk.

 

Zielsetzung und Kernelemente

Die MaK verfolgten das Ziel, bewährte Standards gut geführter Kreditinstitute, sogenannte Best Practices, aufsichtsrechtlich zu verankern. Im Mittelpunkt stand die organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Markt, Marktfolge und Kreditrisikoüberwachung. Der Bereich Markt war für die Kundengewinnung und erste Risikobeurteilung zuständig, die Marktfolge für die unabhängige Zweitbeurteilung des Kreditrisikos. Diese Funktionstrennung musste bis auf Ebene der Geschäftsleitung durchgesetzt werden. Zudem waren klare Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Kontrollstrukturen zu definieren. Die MaK umfassten unter anderem Anforderungen an Risikoklassifizierungsverfahren, Kreditüberwachung, Sicherheitenbewertung, Frühwarnsysteme, Risikovorsorge und Kreditrisikostrategie.

 

Betroffene Institute

Die MaK galten für alle Kreditinstitute in Deutschland, einschließlich deren Zweigstellen im Ausland. Betroffen waren Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken sowie sonstige Kreditinstitute im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes (KWG). Ausländische Zweigstellen von deutschen Instituten unterlagen ebenfalls den MaK-Vorgaben.

 

Wesentliche Anforderungen

  • Organisatorische Trennung von Markt, Marktfolge und Kreditrisikoüberwachung bis zur Geschäftsleitungsebene
  • Einrichtung einer Kompetenzordnung für Kreditentscheidungen
  • Implementierung eines Risikoklassifizierungsverfahrens zur Einstufung von Kreditnehmern
  • Laufende Kreditüberwachung und Sicherheitenüberwachung
  • Einsatz von Frühwarnsystemen zur Identifikation von Risikoveränderungen
  • Regelungen zur Kreditkontrolle, Intensivbearbeitung und Behandlung von Problemkrediten
  • Angemessene Risikovorsorge und Kreditrisikostrategie
  • Kontrolle der Überziehungssysteme und geschäftsbezogenen Risikobegrenzungen

 

Ablösung durch MaRisk

Mit Rundschreiben 18/2005 vom 20. Dezember 2005 wurden die MaK vollständig durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ersetzt. Die MaRisk erweiterten den Regelungsbereich erheblich, da sie nicht mehr nur das Kreditgeschäft, sondern sämtliche wesentlichen Risikoarten eines Instituts umfassen. Zentrale Grundsätze der MaK, insbesondere die Funktionstrennung zwischen Markt und Marktfolge, wurden in die MaRisk übernommen und weiterentwickelt. Die MaRisk wurden seitdem mehrfach überarbeitet, zuletzt im Jahr 2024, und bilden heute das zentrale aufsichtsrechtliche Rahmenwerk für das Risikomanagement deutscher Kreditinstitute.

 

 

Weiterführende Details, regulatorische Vorgaben und Methodikbeschreibungen finden Sie auf Regupedia: www.regupedia.de

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