Unter einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) versteht man eine innerhalb einer Pensionskasse gebildete Gruppe von mindestens 1.000 Personen. Die geleisteten Beiträge werden innerhalb der Veranlagungsgemeinschaft möglichst profitabel in Investmentfonds angelegt. Die Risikogemeinschaft dient zum Ausgleich versicherungstechnischer Risiken.
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