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21. Oktober 2026

Retail Investment Strategy: Vom ursprünglichen Entwurf zum politischen Kompromiss

Im Jahr 2024 haben wir uns der Retail Investment Strategy (RIS) mit einer Blogserie gewidmet. Dabei untersuchten wir die ursprünglich vorgeschlagenen Änderungen im Provisionsregime, in der Anlageberatung, der Product Governance und der Kostentransparenz.

Nachdem die politischen Verhandlungen über die RIS erst Mitte 2026 durch die dann bestätigte Einigung zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament erfolgreich beendet wurden, arbeiten die Aufsichtsbehörden jetzt an der Ausarbeitung der technischen Detailregelungen.

Mit Blick auf die für den 11. November 2026 vorgesehene Plenarbefassung widmen wir uns diesem Thema erneut. Wir vergleichen die damaligen Vorschläge mit dem heutigen Stand und zeigen, welche Fragestellungen weiterhin zu beantworten sind.

1. Politische Einigung, aber noch kein anwendbares Recht

 

Die Europäische Kommission legte ihre Vorschläge im Mai 2023 vor. Nach langen Verhandlungen erzielten Rat und Europäisches Parlament am 18. Dezember 2025 eine vorläufige politische Einigung. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten bestätigte den Kompromiss am 5. Juni 2026, dem am 23. Juni 2026 auch der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments, ECON, zustimmte. 

Die formelle Verabschiedung steht jedoch noch immer aus. Nach aktuellem Zeitplan soll sich das Plenum des Europäischen Parlaments am 11. November 2026 mit dem Gesetzpaket befassen. Danach folgen die förmliche Annahme durch den Rat und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Kommission rechnet mit einer Veröffentlichung spätestens im Januar 2027. 

Der Novembertermin ist daher ein politischer Meilenstein, aber noch nicht der Beginn der praktischen Anwendung. Die Mitgliedstaaten sollen 24 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinienvorgaben erhalten. Die meisten Vorschriften sollen 30 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt anwendbar werden. Wird die Retail Investment Strategy im Januar 2027 im Amtsblatt veröffentlicht, wäre mit einer Anwendung der meisten Vorschriften ab Juli 2029 zu rechnen. Für die Änderungen der PRIIPs-Verordnung ist eine kürzere Frist von 18 Monaten vorgesehen.

Damit wären politische und zeitliche Grundrichtungen weitgehend geklärt. Die konkrete Belastung für die Institute hängt jedoch wesentlich von den noch ausstehenden technischen Vorgaben ab.

2. Trotz Erleichterungen mehr bürokratischer Aufwand absehbar

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