03. September 2026
Es bleibt den Unternehmen überlassen, wie sie den Anforderungen gerecht werden. Bei der (vermeintlichen) Erfüllung der Anforderungen bleibt für die Unternehmen das Restrisiko, ob die BaFin einen bestimmten Sachverhalt genauso sieht. Hier kann der Austausch innerhalb der Institute hilfreich sein, um Best-Practice-Lösungen zu entwickeln. Die BaFin wird künftig keine Interpretationsfragen im Voraus behandeln!
Branson nennt hier Geldwäscheprävention, die Wohlverhaltensaufsicht beim Vertrieb von Anlageprodukten und Kapazitäten für forensische Untersuchungen. Als ersten Punkt nannte er jedoch das Thema Cyber-Sicherheit. Über ein 1,5 Jahre nach Inkrafttreten der DORA-Richtlinie und nach der stufenweisen Anwendung des Cyber Resilience Acts gibt es bei Finanzinstituten immer noch immensen Nachholbedarf. Das zeigen unsere umfangreichen Erfahrungen und die durch die BaFin durchgeführten Sonderprüfungen.
Ob ein Unternehmen ein „Problemunternehmen“ ist oder es werden kann, liegt z. T. im Ermessen der BaFin. Von diesem Ermessenspielraum hat die BaFin in der Vergangenheit regen Gebrauch gemacht. Aussagegemäß wurden von Anfang 2022 bis August 2026 rund 550 aufsichtliche Maßnahmen bekanntgemacht und allein im vergangenen Jahr über 80 Millionen Euro an Bußgeldern verhängt. Die „Trefferquote“ der BaFin ist also ziemlich hoch.
Fest steht, die BaFin ist bemüht, die aufsichtlichen Vorgaben zu vereinfachen (siehe 9. MaRisk-Novelle). Gleichzeitig verschärft sie aber die aufsichtlichen Bemühungen, Schwachstellen aufzudecken. Das zeigt sich bereits jetzt an der hohen Anzahl von Sonderprüfungen bzw. der Anzahl der Institute, die unter Fokusaufsicht stehen. Zudem steigt die Unsicherheit, ob regulatorische Vorgaben nach Ansicht der BaFin „richtig“ umgesetzt werden.
Wie können Unternehmen mit dieser Unsicherheit umgehen? Zunächst einmal durch den Austausch untereinander, entweder multilateral oder auf Verbandsebene.
Zuverlässige Lösungen können jedoch auch externe Berater bieten, die in den regulatorisch überwachten Gebieten über nachweisliche Kompetenz verfügen. Severn hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Instituten sicher, belegbar und prüfungsfest bei der Umsetzung von Anforderungen im Bereich der Cyber Security (DORA, etc.) begleitet und BaFin-erprobte Best-Practice-Lösungen entwickelt. Zudem haben wir auch eine Reihe von „Problemunternehmen“ dabei begleitet, die Anforderungen der Aufsicht zu erfüllen.
Gemeinsam mit Regupedia.de -unserem Informationsportal für Finanzmarktregulierung- und unseren Services stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen fit für die regulatorischen Herausforderungen ist.
Die vollständige Rede von Mark Branson finden Sie hier.
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.
Kommentare (0)
Keine Kommentare gefunden!