Gepostet am 07. August 2025 von
Mit dem neuen Offenlegungsrahmen wird Artikel 449a CRR grundlegend überarbeitet. Die EBA macht dabei eines sehr deutlich: Alle Institute – nicht nur große, börsennotierte Banken – sollen künftig ESG-Risiken offenlegen. Dazu gehören:
Letztere wurden bislang im Säule-3-Offenlegungsrahmen der CRR zu ESG vollständig ausgenommen. Das ändert sich nun – und zwar verbindlich.
Hier geht es zu dem EBA-Konsultationspapier.
Um kleinere Institute nicht zu überfordern, sieht die EBA eine stark vereinfachte Offenlegung vor. Dennoch: Die Pflicht besteht.
Im Rahmen der quantitativen Berichterstattung wird von Instituten verlangt, ESG-Risiken – insbesondere Transitions- und physische Risiken – systematisch zu erfassen und nach Sektor, Region sowie Laufzeit zu klassifizieren.
Dabei liegt der Fokus auf besonders klimasensitiven Branchen und fossilen Exponierungen, da diese als besonders risikobehaftet im Kontext der Klimawende gelten. SNCIs müssen entsprechende ESG-Risiken, gemäß Artikel 494a CRR, sowie entsprechende Mitigationsmaßnahmen veröffentlichen. Von besonderer Relevanz sind dabei die Kennzahlen „Green Asset Ratio“ (GAR) und „Banking Book Taxonomy Alignment Ratio“. (BTAR) Die GAR ist verpflichtend und gibt den Anteil der umweltverträglichen Vermögenswerte eines Instituts an dessen gesamten Vermögenswerten an und misst damit, wie stark das Kreditportfolio mit den Zielen der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten übereinstimmt. Die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR) misst den Anteil der Vermögenswerte im Bankbuch eines Instituts, die mit den ökologischen Zielen der EU-Taxonomie übereinstimmen, damit werden im Gegensatz zu der GAR auch komplexe Finanzprodukte wie z.B. Derivate und Optionen mitberücksichtigt.
Ergänzend dazu sind im qualitativen Teil erste beschreibende Einschätzungen gefordert, wie ESG-Risiken innerhalb des Instituts beurteilt, gesteuert und in die bestehende Risikomanagementpraxis integriert werden. Diese Einschätzungen umfassen erste Aussagen zur Governance-Struktur, strategischen Ausrichtung und zum Umgang mit ESG-bezogenen Risiken. Die Institute sollen darlegen, inwieweit ESG-Aspekte bereits in Entscheidungsprozesse eingebunden sind und welche organisatorischen Maßnahmen zur Identifikation, Bewertung und Steuerung dieser Risiken getroffen wurden.
Die Tabellen sollen einmal jährlich veröffentlicht werden – erstmals zum 31.12.2026. Vorher gibt es eine Übergangsphase, in der eine freiwillige Anwendung bereits möglich (und aus Sicht der Aufsicht sogar wünschenswert) ist.
Bislang konnten sich SNCIs in der ESG-Berichterstattung weitgehend auf freiwillige Statements oder Anlehnungen an Nachhaltigkeitsstandards beschränken – sofern überhaupt etwas berichtet wurde. Jetzt wird ESG auch für SNCIs ein fester Bestandteil des aufsichtlichen Offenlegungsrahmens. Die Berichte sollen ein klares Bild davon geben, welchen Risiken Institute durch Klimawandel, Energiepolitik oder soziale Entwicklungen ausgesetzt sind – und wie sie damit umgehen.
Das bedeutet: Nachhaltigkeit wird prüfbar. Nicht nur in der Kreditvergabe, sondern im gesamten Geschäftsmodell.
Bisher erfolgten Pillar 3-Offenlegungen dezentral über die Websites der Banken, was durch uneinheitliche Formate und Strukturen den Zugang und die Vergleichbarkeit erschwerte. Mit dem Pillar 3 Data Hub (P3DH) schafft die EBA nun eine zentrale Plattform für standardisierte und maschinenlesbare Offenlegungsdaten.
Das Onboarding der Institute begann im Mai 2025, zunächst mit freiwilliger Teilnahme ausgewählter großer Institute. Der Livegang der Plattform ist für Dezember 2025 geplant. Ab dann können Stakeholder wie Investoren, Analysten und Aufsichtsbehörden auf einheitlich strukturierte Offenlegungsdaten zentral zugreifen. In weiteren Phasen soll der Datenhub schrittweise ausgebaut und für zusätzliche Institute geöffnet werden.
Der Datenhub harmonisiert Datenformate, verbessert die Wiederverwendung von Daten, verfügt über verschiedene Datentools und wird als Datenquelle für die Entwicklung verschiedener Projekte, wie den European Single Access Point (ESAP), fungieren.
EUCLID (European Centralised Infrastructure for Data) ist das zentrale Datenbanksystem der EBA, in das auch der Pillar 3 Data Hub eingebettet ist, und dient der Erfassung, Verarbeitung sowie Analyse aufsichtsrechtlicher Meldedaten europäischer Finanzinstitute.
Die ESG-Offenlegungspflicht für SNCIs ist mehr als nur ein formaler Schritt – sie markiert den Einstieg kleinerer Institute in eine neue aufsichtsrechtliche Realität. Nachhaltigkeit ist längst kein freiwilliger Imagefaktor mehr, sondern wird zunehmend als integraler Bestandteil von Risikosteuerung und Governance eingefordert. Die neuen technischen Standards der EBA zeigen klar: Auch kleinere Institute wie SNCIs rücken ins Zentrum der ESG-Aufsichtspflichten – mit konkreten, wenn auch vereinfachten Offenlegungsvorgaben. Damit wird ESG-Integration zum prüfungsrelevanten Kriterium, das nicht nur auf dem Papier existiert, sondern aktiv im Risikomanagement verankert werden muss.
Jetzt gilt es, aktiv zu werden: Institute, die frühzeitig Strukturen schaffen und ESG-Risiken systematisch verankern, sichern sich nicht nur regulatorische Compliance, sondern auch Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Investoren und Aufsicht. Die Umsetzung mag fordernd sein – ist aber machbar. Jetzt ist der Moment, Verantwortung zu übernehmen und den nächsten Schritt in Richtung Transparenz und nachhaltiger Transformation zu gehen – nicht nur regulatorisch, sondern auch mit Blick auf Reputation, Marktzugang und Stakeholdervertrauen.
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