Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) hat eine Konsultation zu Technischen Durchführungsstandards (ITS) gestartet, mit denen die Offenlegungspflichten zu ESG-Risiken, Beteiligungen und Schattenbank-Exposures gemäß der überarbeiteten CRR3 erweitert und präzisiert werden sollen.
Hintergrund:
Die Konsultation erfolgt auf Grundlage von Artikel 434a sowie Artikel 449a, 449b und 438(e) der überarbeiteten Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR3). Die EBA ist beauftragt, Technische Durchführungsstandards zu entwickeln, um die Offenlegungspflichten zu ESG-Risiken, Beteiligungen sowie Exposures gegenüber Schattenbankinstituten zu präzisieren, zu erweitern und an neue regulatorische Anforderungen und Transparenzziele im Rahmen des EU-Bankenpakets 2024 anzupassen.
Inhalt:
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat eine Konsultation zu überarbeiteten technischen Durchführungsstandards (ITS) eröffnet, die die Offenlegungspflichten zu ESG-Risiken, Beteiligungen sowie Exposures gegenüber Schattenbanken gemäß CRR3 anpassen. Ziel ist es, die Transparenz zu stärken, die Kohärenz mit anderen EU-Vorgaben wie der Taxonomie-Verordnung und der CSRD zu wahren und eine verhältnismäßige Anwendung für verschiedene Institutstypen sicherzustellen. Die neuen Vorgaben erweitern den Adressatenkreis und differenzieren die Offenlegungsanforderungen anhand von Größe und Komplexität der Institute.
Neben der Ausweitung des Anwendungsbereichs auf große nicht-notierte Institute, SNCIs und Tochtergesellschaften sieht der Entwurf neue Templates sowie Übergangsregelungen bis Ende 2026 vor. Besonders berücksichtigt wird die Angleichung an bestehende ESRS-Standards sowie die Vermeidung von Doppelmeldungen. Die Offenlegungspflichten betreffen qualitative und quantitative Angaben zu Klima-, Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken sowie spezifisch Beteiligungsexposures und Verflechtungen mit Schattenbankwesen.
Die finalen ITS sollen der Europäischen Kommission bis Ende 2025 übermittelt werden.
Weiterführende Informationen:
Stellungnahmen können bis zum 22. August 2025 auf der Webseite der EBA abgegeben werden. Eine öffentliche Anhörung zu dieser Konsultation findet am 26. Juni 2025 von 11:00 bis 12:30 Uhr MESZ in Form einer Telefonkonferenz statt. Anmeldeschluss ist der 24. Juni 2025 um 16:00 Uhr MESZ. Die Anhänge zur Konsultation finden Sie in den verbundenen Dokumenten unter "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente".