17. August 2026
Die Verordnung ist bereits in Kraft und wird stufenweise anwendbar. Kapitel IV über notifizierende Behörden und Konformitätsbewertungsstellen gilt seit dem 11. Juni 2026. Ab dem 11. September 2026 greifen die Meldepflichten nach Artikel 14. Die übrigen Anforderungen gelten generell ab dem 11. Dezember 2027. Besonders relevant ist, dass die Meldepflichten nach Artikel 14 auch Produkte erfassen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden. Angesichts immer komplexerer Produkte, langer Entwicklungszyklen und teilweise tief gestaffelter Lieferketten ist daher eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich.
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