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Paket zur Retail Investment Strategie: Einigung des Parlaments und des Rates

Im Mittelpunkt der Meldung des Rates steht die politische Einigung zwischen Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament auf eine neue Retail-Investment-Strategie, die sich an Privatanlegerinnen und Privatanleger richtet, Finanzinstitute und Versicherungsvermittler betrifft und vor dem Hintergrund der Stärkung des Anlegerschutzes sowie der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Finanzmärkte erfolgt.

Rat und Europäisches Parlament haben sich auf ein umfassendes Legislativpaket zur Überarbeitung des europäischen Rahmens für Retail-Investitionen geeinigt. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher beim Investieren besser zu schützen, Transparenz zu erhöhen und zugleich das Vertrauen in die europäischen Finanzmärkte zu stärken. Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Privatanleger unabhängig vom Produkt, Vertriebsweg oder Finanzsektor einheitliche Informationen, faire Behandlung und ein hohes Schutzniveau erhalten. Kernbestandteil ist das Prinzip „Value for Money“: Wertpapierfirmen müssen künftig sämtliche Kosten und Gebühren eines Produkts identifizieren, quantifizieren und bewerten. Produkte, deren Kosten nicht gerechtfertigt oder verhältnismäßig sind, dürfen nicht vertrieben werden.

Zudem werden die Informationspflichten, insbesondere bei Basisinformationsblättern (KIDs), ausgeweitet und vereinheitlicht. Angaben zu Kosten, Risiken und erwarteten Erträgen sollen klarer, vergleichbarer und perspektivisch maschinenlesbar bereitgestellt werden. Gleichzeitig werden Regeln zu Zuwendungen (Inducements) verschärft, um Interessenkonflikte bei der Anlageberatung zu begrenzen, wobei Mitgliedstaaten weiterhin nationale Provisionsverbote vorsehen können. Das Paket stärkt außerdem die Finanzbildung der Bürger und adressiert erstmals explizit den Einfluss von sogenannten Finfluencern. Schließlich erleichtert der neue Rahmen unter bestimmten Voraussetzungen die Einstufung erfahrener Privatanleger als professionelle Kunden. Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen innerhalb von 24 Monaten umsetzen; die Anwendung erfolgt grundsätzlich nach 30 Monaten.

Die vollständige Meldung des Rates finden Sie hier. Zudem haben sich der Bankenverband und die Insurance Europe geäußert.

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