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Glossar

Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.

Ihnen fehlt eine Abkürzung oder Sie haben andere Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Dann lassen Sie uns über den Feedback-Button eine kurze Nachricht zukommen.

Kurzbeschreibung

Mit Initial Margin (IM) wird der Einschuss bezeichnet, der an manchen Börsen bei Termingeschäften als Sicherheit hinterlegt wird. Bei dem Einschuss handelt es sich nicht um eine Anzahlung, sondern es erfüllt die Funktion eines Depots. Zu Beginn des Termingeschäftes wird der Initial Margin hinterlegt, gegebenenfalls muss dieser bei sinkenden Kursen des Underlying um eine Variation Margin (VM) aufgestockt werden.

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