Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.
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Unter dem Zahlungsauslösedienst wird ein Dienst verstanden, bei dem auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführten Zahlungskonto ausgelöst wird.
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ist ein deutsches Gesetz vom 25.06.2009 und enthält gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Zulassung und Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten. Zudem enthält es Eigenkapitalregelungen, Sondervorschriften für das E-Geld-Gesetz sowie Anzeigevorschriften.
Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) ist die Überarbeitung der PSD. Dabei werden Regelungen zur Transparenz der Vertragsbedingungen und zu Informationspflichten für Zahlungsdienste festgelegt, sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern bei Erbringung von Zahlungsdiensten.
siehe auch PSD II
Das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz vom 25.11.2015 ist ein Gesetz auf deutscher Ebene zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie.
Das ZEW ist ein gemeinnütziges deutsches Wirtschaftsforschungsinstitut, das 1990 gegründet wurde und zu den führenden deutschen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstituten mit einem höheren europäischen Ansehen gehört. Es richtet sich an die Politik, die Wirtschaft, die Verwaltung, die Wissenschaft und die interessierte Öffentlichkeit.
Begriff aus der MAR für eine gem. Art. 13 MAR von einer zuständigen Behörde anerkannte Marktpraxis. Eine ZMP ist eine Voraussetzung dafür, dass keine verbotene Marktmanipulation vorliegt.
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) ist ein Gesetz, welches das Ziel verfolgt, sowohl den Finanzmarkt als auch den Standort Deutschland für nachhaltige Investitionen attraktiver zu gestalten. Dies gilt für internationale und nationale Unternehmen.