Gepostet am 28. Februar 2019 von in
Die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel (ESMA) und das Bankwesen (EBA) vom 27. Mai 2014 enthalten die Erwartungen der EBA und ESMA an die Prozesse der Beschwerdeabwicklung in Unternehmen und legen dar, was die EBA und die ESMA diesbezüglich unter angemessenen Aufsichtspraktiken im Europäischen System der Finanzaufsicht verstehen. Mit dem <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Rundschreiben 06/2018 (BA und WA) – Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement vom 4. Mai 2018 hat die BaFin die Anforderungen in die deutsche Aufsichtspraxis einfließen lassen. Das Rundschreiben gibt einen Rahmen für die Behandlung von Beschwerden durch die beaufsichtigten Unternehmen vor. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt - wie bei den MaRisk - nach dem Grundsatz der Proportionalität. Die Umsetzung der europäischen Anforderungen an die Informationspflicht gegenüber der BaFin steht noch aus.
Die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen wurden am 24. Oktober 2018 aktualisiert und erweitern damit den Anwendungsbereich um Kreditvermittler und Nichtkreditinstitute (im Sinne von Art. 4 Abs. 5 bzw. Art. 4 Abs. 10 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie).
In dem Whitepaper „Beschwerdemanagement“ hat ORO Services die Umsetzung der Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel (ESMA) und das Bankwesen (EBA) in die deutsche Aufsichtspraxis tabellarisch gegenüber gestellt. Der Überblickt zeigt, dass die finale Umsetzung der Informationspflicht (Leitlinie 4) auf nationaler Ebene noch aussteht.
Hierfür hat die BaFin eine <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Anhörung zur entsprechenden Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Einreichung eines Beschwerdeberichts hätte laut Verfügungsentwurf erstmals zum 1. März 2018 für das Kalenderjahr 2017 zu erfolgen. Die Stellungnahmefrist bis zum 4. August 2017 nutzten die <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Deutsche Kreditwirtschaft (DK), der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Verband der Auslandsbanken in Deutschland e. V. (VAB) und der <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Verband der Privaten Bausparkassen e. V. (VdPB). Die thematisierten Punkte finden Sie in unserem Whitepaper.
Die Beschwerdebearbeitung im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen ist in dem <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Rundschreiben 05/2018 (WA) - MaComp konkretisiert: BT 12 Beschwerdemanagement und Beschwerdebericht nach Art. 26 DV.
In der Anlage zu BT 12.2 ist eine Vorlage für den Beschwerdebericht nach Art. 26 Abs. 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 enthalten.
ORO Services hat eine <link aktuell detail artikel checkliste-zur-ueberpruefung-der-umsetzung-des-bt-12-beschwerdemanagement-und-beschwerdebericht _blank internal link in current>Checkliste zur Überprüfung der Umsetzung des BT 12 Beschwerdemanagement und Beschwerdebericht erstellt.
Das ORO-Team beobachtet und analysiert täglich regulatorische Entwicklungen und stellt seinen Kunden die Ergebnisse auf www.regupedia.de, dem Informationsportal für Finanzmarktregulierung, zur Verfügung.
Mit fundierter Fach- und Managementexpertise sorgen wir dafür, dass Sie auch für künftige Anforderungen und Veränderungsprozesse optimal gewappnet sind.