Feedback

Glossar

Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.

Ihnen fehlt eine Abkürzung oder Sie haben andere Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Dann lassen Sie uns über den Feedback-Button eine kurze Nachricht zukommen.

Kurzbeschreibung

Die alternative Streitbeilegung (siehe auch: AS) stellt ein durch EU-Recht geregeltes Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von inländischen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dar. Der Streit besteht zwischen einem in der Union niedergelassenen Unternehmer und einem in der Union wohnhaften Verbraucher. Es erfolgt die Einschaltung einer sog. "alternativen Streitbeilegungsstelle", die eine Lösung vorschlägt oder auferlegt oder die Parteien mit dem Ziel zusammenbringt, sie zu einer gütlichen Einigung zu veranlassen.

Login 



Passwort vergessen?

Newsletter abonnieren


















Captcha*

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung eine dienstliche E-Mail benötigen. Außerdem können wir Anmeldungen von Branchendienstleistern nicht berücksichtigen.