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Glossar

Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.

Ihnen fehlt eine Abkürzung oder Sie haben andere Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Dann lassen Sie uns über den Feedback-Button eine kurze Nachricht zukommen.

Kurzbeschreibung

Der Bundesverband deutscher Banken (engl. Association of German Banks) ist der wirtschaftspolitische Spitzenverband des privaten Kreditgewerbes. Ihm gehören über 200 private Banken und elf Mitgliedsverbände an. Der BdB unterstützt Mitgliedsinstitute bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und gibt ihnen Hilfestellung bei bankrechtlichen, -praktischen und -politischen Fragen. Nach außen vertritt der BdB die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, gesetzgebenden Körperschaften, Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Verbänden bundesweit und international.

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