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Glossar

Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.

Ihnen fehlt eine Abkürzung oder Sie haben andere Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Dann lassen Sie uns über den Feedback-Button eine kurze Nachricht zukommen.

Kurzbeschreibung

Sind dritte Zahlungsdienstleister, die Zahlungsauslösedienste anbieten. Dabei kann ein Nutzer nach Geschäftsabschluss eine Zahlung im Internet in Auftrag geben. Hierfür wird der Nutzer vom Online-Händler auf die Website des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, der die Zahlung abwickelt. Der Zahlungsdienstleister informiert nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung den Online-Händler, so dass er die Ware unverzüglich freigeben oder die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann. Der Begriff wird im Rahmen von PSD II verwendet.

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