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Glossar

Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.

Ihnen fehlt eine Abkürzung oder Sie haben andere Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Dann lassen Sie uns über den Feedback-Button eine kurze Nachricht zukommen.

Kurzbeschreibung

Gegenstand des Anti-Money Laundering (Geldwäschebekämpfung, AML) ist die Bekämpfung von Geldwäsche. Ziel dabei ist, den Missbrauch des Finanzsystems zu Zwecken von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen, die zur Vermögensgefährdung eines Instituts führen können, zu verhindern. In Deutschland unterstehen Kredit-, Finanzdienstleistungs- und Zahlungsinstituten, aber auch Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungen oder bestimmte andere Produkte anbieten, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Personen und Unternehmen, die E-Geld ausgeben oder zurücktauschen, der Geldwäscheaufsicht.

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