Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.
Ihnen fehlt eine Abkürzung oder Sie haben andere Anmerkungen oder Verbesserungsvorschläge? Dann lassen Sie uns über den Feedback-Button eine kurze Nachricht zukommen.
Die „gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit“ ist die durchschnittliche Zeitspanne bis zur rechtlichen Fälligkeit aller Basiswerte im Fonds, die die relativen Bestände an jedem einzelnen Vermögenswert widerspiegelt.
Die „gewichtete durchschnittliche Zinsbindungsdauer" ist die durchschnittliche Zeitspanne bis zur rechtlichen Fälligkeit oder, falls dieser Zeitraum kürzer ist, bis zur nächsten Zinsanpassung an einen Geldmarktsatz für alle Basiswerte im Fonds, die die relativen Bestände an jedem einzelnen Vermögenswert widerspiegelt.
Ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) kann vom Emittenten bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 € bis weniger als 8 Mio € anstelle eines Prospekts erstellt werden. Die Aufgabe des WIB ist es, den Anleger bei seiner Anlageentscheidung zu unterstützen. Es wird von der BaFin gestattet und anschließend veröffentlicht. Einzelheiten zum WIB, insbesondere zu dessen Inhalt, sind in den §§ 3 – 3c und 6 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) geregelt.
Die Wertpapierkennummer (abgekürzt WKN, WPK oder WPKN) ist eine in Deutschland verwendete sechsstellige alpha-numerische Kennung zur eindeutigen Identifizierung von in Deutschland gehandelten Wertpapieren. Jedes Wertpapier, das an einer deutschen Börse gehandelt wird, hat eine WKN und eine dazugehörige ISIN. Offiziell wurde die WKN 2003 durch die ISIN abgelöst. Aus Praktikabilitätsgründen wird die WKN jedoch weiterhin parallel verwendet.
Die WM-Gruppe, kurz WM, bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Wertpapierabwicklung. Die für Wertpapierinstitute zentrale Dienstleistung besteht in der Bereitstellung sämtlicher Finanzdaten in der Wertpapiertechnik. Darüberhinaus ist die WM-Gruppe Herausgeber der täglich erscheinenden Börsen-Zeitung sowie der juristischen Fachzeitschrift "WM IV", und bietet ein umfassendes Seminarangebot zu Fragen des Bank- und Kapitalmarktes.
Die Wertpapierdienstleistungs-, Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) ist eine deutsche Verordnung vom 20.07.2007 und konkretisiert Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Verordnung enthält Regelungen hinsichtlich Berichtspflichten, Organisationspflichten sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Durch das Wertpapierfirmengesetz (WpFG) werden europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Durch das WpFG wird eine Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen gewährleistet, indem die Firmen ind drei Klassen aufgeteilt werden und ihnen unterschiedliche Risikoprofile und Anforderungen zugeteilt werden.
Das Wertpapierhandelsgesetz (engl.: Securities Trading Act) regelt in Deutschland den Handel mit Wertpapieren. Es soll insbesondere den Kunden schützen und die Kontrolle über Dienstleister, die mit Wertpapieren handeln ermöglichen. Um das WpHG zu kontrollieren wurde die BaFin eingerichtet.
Die Wertpapierkennummer (abgekürzt WKN, WPK oder WPKN) ist eine in Deutschland verwendete sechsstellige alpha-numerische Kennung zur eindeutigen Identifizierung von in Deutschland gehandelten Wertpapieren. Jedes Wertpapier, das an einer deutschen Börse gehandelt wird, hat eine WKN und eine dazugehörige ISIN. Offiziell wurde die WKN 2003 durch die ISIN abgelöst. Aus Praktikabilitätsgründen wird die WKN jedoch weiterhin parallel verwendet.
Die Wertpapierkennummer (abgekürzt WKN, WPK oder WPKN) ist eine in Deutschland verwendete sechsstellige alpha-numerische Kennung zur eindeutigen Identifizierung von in Deutschland gehandelten Wertpapieren. Jedes Wertpapier, das an einer deutschen Börse gehandelt wird, hat eine WKN und eine dazugehörige ISIN. Offiziell wurde die WKN 2003 durch die ISIN abgelöst. Aus Praktikabilitätsgründen wird die WKN jedoch weiterhin parallel verwendet.
Ist das Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist. Das Wertpapierprospekt soll Anlegern wichtige Informormationen über das Wertpapier und seinen Emittenten liefern und dient als Unterstützung für eine Investitionsentscheidung.
Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) setzt Standards für die Übernahme von inländischen börsennotierten Unternehmen. Darin wird unter anderem die Transparenzpflicht für unterschiedliche Angebotsarten (bspw. Pflichtangebot, Übernahmeangebot, Wertpapiererwerbsangebot) definiert.