Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.
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Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der CRD wird die im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) bereits praktizierte Unterscheidung zwischen den jederzeit einzuhaltenden Eigenmittelanforderungen (Pillar 2 Requirements, P2R) und der Eigenmittelzielkennziffer (Pillar 2 Guidance, P2G) nachvollzogen. Der Umgang der zuständigen Aufsichtsbehörden mit der P2G ist derzeit nicht einheitlich: Während die EZB von den bedeutenden Instituten schon jetzt eine vollständige Unterlegung mit hartem Kernkapital fordert, gestatten die nationalen Aufsichtsbehörden den weniger bedeutenden Instituten (LSI) zusätzlich eine Unterlegung mit § 340f HGB-Reserven, sodass die P2G nur anteilig mit hartem Kernkapital unterlegt werden muss.
Unter Peer-to-Peer wird der Zusammenschluss von mehreren Arbeitsstationen in Netzwerken verstanden. Dabei gibt es keinen zentralen Server, sondern es gibt ein dezentrales Netzwerk, das weniger anfällig für Ausfälle oder Angriffe ist.
Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der CRD wird die im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) bereits praktizierte Unterscheidung zwischen den jederzeit einzuhaltenden Eigenmittelanforderungen (Pillar 2 Requirements, P2R) und der Eigenmittelzielkennziffer (Pillar 2 Guidance, P2G) nachvollzogen. P2R sind unmittelbar rechtsverbindliche Anforderungen der Säule 2 und beschreiben Vorgaben zu Eigenmittelanforderungen im Rahmen des SREP, des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses.
Die Zahlungskontenrichtlinie zielt auf eine Verbesserung und Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarktes für das Privatkundengeschäft der Banken. Sie beinhaltet Vorschriften zu:
Die World Bank Group und der Ausschuss für Zahlungen und Marktinfrastrukturen (Commitee on Payments and Market Infrastructures - CPMI) der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich haben eine Task Force zu Zahlungsaspekten der finanziellen Eingliederung (PAFI) einberufen, um umfassend zu untersuchen, wie sich Zahlungssysteme und Dienstleistungen auf die Bemühungen um finanzielle Eingliederung auswirken.
Die 2014 einberufene PAFI-Task Force setzt sich aus Experten von Zentralbanken, Entwicklungsbanken und internationalen Organisationen zusammen, um dieses Thema umfassend zu untersuchen. Ziel der Task Force ist unter anderem die Unterstützung der Bemühungen der Behörden, den Zugang zu Transaktionskonten und die Nutzung elektronischer Zahlungsdienste zu erweitern, sowie die Verbesserung der Markteffizienz, Flexibilität, Integrität und Wettbewerbsfähigkeit zur Unterstützung der finanziellen Eingliederung und Stabilität.
Principal Adverse Impacts (PAIs) - wesentliche negative Auswirkungen - sind ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die seit dem 29. Dezember 2019 neue Offenlegungsanforderungen an Finanzmarktteilnehmer stellt. Ziel ist es, Transparenz und Vergleichbarkeit zu wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen zu schaffen, Greenwashing zu reduzieren und den Anlegerschutz zu stärken. Bei PAIs handelt es sich um eine Reihe verbindlicher Indikatoren und Messgrößen, die den Finanzmarktteilnehmern vermitteln sollen, inwieweit bestimmte Investitionen mit Nachhaltigkeitsrisiken verbunden sind.
Probability of Default (PD) beschreibt die Wahrscheinlichkeit von Forderungsausfällen. PD wird für die Berechnung der Eigenmittel nach dem IRBA im Rahmen von Basel II benötigt.
Beteiligungskapital, das an der Börse nicht handelbar ist. Kapitalgeber sind meist Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Unternehmensanteile für einen bestimmten Zeitraum erwerben, um Rendite zu erwirtschaften.
Die Pandemic emergency longer-term refinancing operation (PELTRO) wurde am 30. April 2020 vom EZB-Rat beschlossen und umfasst längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, die während der Covid-19 Pandemie ausreichend Liquidität und ausgewogene Bedingungen am Geldmarkt sicherstellen sollen.
PePs sind natürliche Personen, die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 GwG
Politisch exponierte Personen werden als Kunden mit hohem Geldwäscherisiko eingestuft, weil davon ausgegangen wird, dass sie einer erhöhten Gefahr von Korruption und Veruntreuung unterliegen.
Ein Spezialfonds, der die Pensionen der in ihm einzahlenden Arbeitnehmer sichert und das ihm zur Verfügung stehende Vermögen verwaltet.
Das Pfandbriefgesetz vom 22.05.2005 ist ein deutsches Gesetz und regelt die rechtlichen Grundlagen der Emission von Pfandbriefen.
Die potenzielle zukünftige Risikoposition beschreibt den potenziellen zukünftigen aushaftenden Betrag in Bezug auf das Kontrahentenrisiko, also das maximale erwartete Kreditrisiko für eine bestimmte Zeitspanne zu einem gegebenen Konfidenzniveau. Es ist somit ein Maß für das Gegenparteirisiko und wird insbesondere im Kontext von Basel III und Dodd-Frank zur Abschätzung der Sicherheit des Asset-Portfolios der Bank und der Angemessenheit ihres Tier 1-Kapitals herangezogen.
Die PFMI stellen neue und strengere Standards für Zahlungsdienste, Clearing- und Settlementsysteme (inklusive denen für CCPs) sowie Transaktionsregister dar. Sie sollen dazu beitragen, dass die Infrastruktur zur Unterstützung der globalen Finanzmärkte sicher, effizient und ausdauernd aufgebaut ist. Die Umsetzung der Standards wird durch das CPMI und die IOSCO überwacht.
Ein Zahlungsinstitut (Payment Institution, PI) ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringt. - vgl. §1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG
Das Public Interest Assessment (PIA) beschreibt einen Ansatz, den das Single Resolution Board (SRB) im Rahmen des Beschlussfassungsrahmens verfolgt. Mittels PIA prüft der SRB, ob die Abwicklung einer bestimmten Bank, die in Konkurs geht oder vor der Insolvenz steht, notwendig wäre, um beispielsweise eines oder mehrere der folgenden Ziele zu gewährleisten: Wahrung der Finanzstabilität, Schutz der gedeckten Einleger und/oder Schutz der öffentlichen Mittel durch Minimierung der Abhängigkeit von öffentlichen finanziellen Mitteln. Andernfalls würden keine Abwicklungsmaßnahmen ergriffen und nationale Insolvenzverfahren angewandt werden.
Unter Payment Instrument Issuer Service Provider (Zahlungsinstrumentendienstleister) versteht man das Anfragen von Bonitätsauskünften in Form einer Bestätigung der Verfügbarkeit eines Geldbetrags auf dem Konto und ist nur im Zusammenhang mit der Autorisierung von Zahlungsvorgängen erlaubt.
Payment Initiation Service (PIS) bezeichnet einen Online-Dienst zum Einleiten eines Zahlungsauftrags auf Anforderung des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister gehaltenes Zahlungskonto. Autorisierte Zahlungsinstitute können Kunden als Payment Initiation Service Providers (PISPs) bedienen.
Sind dritte Zahlungsdienstleister, die Zahlungsauslösedienste anbieten. Dabei kann ein Nutzer nach Geschäftsabschluss eine Zahlung im Internet in Auftrag geben. Hierfür wird der Nutzer vom Online-Händler auf die Website des Zahlungsdienstleisters weitergeleitet, der die Zahlung abwickelt. Der Zahlungsdienstleister informiert nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung den Online-Händler, so dass er die Ware unverzüglich freigeben oder die Dienstleistung unverzüglich erbringen kann. Der Begriff wird im Rahmen von PSD II verwendet.
Point of Sale bedeutet wörtlich übersetzt "Ort des Verkaufs". Bei einem POS Terminal kann sowohl mit Debitkarte, als auch mit Kreditkarte bezahlt werden.
Eine britische Aufsichtsbehörde, die im Jahr 2013 zusammen mit der FCA aus der Financial Services Authority hervorging. Sie ist verantwortlich für die Aufsicht von etwa 1.700 Banken, Bausparkassen, Kreditgenossenschaften, Versicherern und wesentlichen Wertpapierfirmen. Die PRA hat drei satzungsmäßige Ziele:
Unter dem Begriff PRIIPs werden verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger (PRIPs) und Versicherungsanlageprodukte zusammengefasst.
Die PRIIPs-Verordnung regelt, dass alle Kleinanleger vor einem Geschäftsabschluss eines PRIIPs ein einheitliches Basisinformationsblatt erhalten.
PRIPs sind Anlageprodukte für Privatkunden in „verpackter Form“, die einem Anlagerisiko unterliegen, und zwar unabhängig von der Produktart, also Wertpapiere, Versicherungs- und Bankprodukte. „Verpackt“ sind Anlageprodukte, in die der Anleger nicht direkt investiert, sondern bei denen der Anlageproduktanbieter verschiedene Vermögenswerte kombiniert, ummantelt oder bündelt.
Die deutsche Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (Prüfungsberichtsverordnung) ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Sie regelt die Anforderungen an die Prüfung und Berichterstattung durch den Abschlussprüfer. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind erstmals auf die Prüfung anzuwenden, die das nach dem 31. Dezember 2014 beginnende Geschäftsjahr betrifft. Die aktuell gültige Fassung enthält wesentliche Überarbeitungen zu Art und Umfang der Berichterstattung, Angaben zum Institut, Aufsichtsrechtliche Anforderungen und Kreditgeschäft und berücksichtigt damit die Vorgaben der CRD IV und CRR in nationalem Recht.
Ein Altersversorgungssystem (Pension Scheme Arrangement, PSA) fasst gleichartige Tarife zusammen und führt die Einrichtung nach einheitlichen Grundsätzen durch. Auch verschiedene Tarifgenerationen können so gebündelt werden. Es handelt sich im einfachsten Fall also um einen Tarif, der Leistungen und Beiträge bestimmt. Allgemeine Informationen zum Altersversorgungssystem müssen Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern zugänglich gemacht werden.
Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) bildet den rechtlichen Rahmen für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für den Zahlungsverkehr. Damit sollen grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU einfacher und sicherer werden. Ebenso schafft die PSD die rechtliche Grundlage für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA).
Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) ist die Überarbeitung der PSD. Dabei werden Regelungen zur Transparenz der Vertragsbedingungen und zu Informationspflichten für Zahlungsdienste festgelegt, sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten von Zahlungsdienstnutzern und Zahlungsdienstleistern bei Erbringung von Zahlungsdiensten.
siehe auch ZDR II
Public Sector Entities bezeichnet sonstige öffentliche Stellen. Die EBA veröffentlicht und aktualisiert laufend ihre Liste der PSEs, welche als Regionalregierung, Kommunalverwaltung oder Zentralregierung zur Berechnung der Eigenmittelanforderung gemäß der CRR behandelt werden können.
Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind Merkmale, die die Bank einem Teilnehmer zur Authentifizierung zur Verfügung stellt. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine persönliche Indentifikationsnummer (PIN) oder eine Transaktionsnummer (TAN) handeln. Im Rahmen der Delegierten Verordnung zur Starkenkundenauthentifizierung (Del. VO (EU) 2018/389) hat die Europäische Kommission Anforderungen für Schutzmaßnahmen formuliert, um die Vertraulichkeit und die Integrität der personalisierten Sicherheitsmerkmale zu gewährleisten.
Die neue europäische Prospektverordnung (PVO) enthält Bestimmungen für die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten, welche beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an geregelten Märkten zu verfassen und zu verbreiten sind. Die neuen Vorschriften sollen Anlegern fundierte Anlageentscheidungen ermöglichen, den Aufwand für Emittenten zur Verfassung von Prospekten reduzieren, grenzüberschreitende Binnenmarktinvestitionen fördern, den Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen zum Kapitalmarkt fördern und die europäischen Offenlegungsregelungen weiter harmonisieren.
Als PvP bezeichnet man im Settlement die simultane Erbringung von Leistung und Gegenleistung der Handelspartner.