Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.
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Bei einem Liquidity Adequacy Statement handelt es sich um eine klare und prägnante Erklärung, in der das Leitungsorgan eines Kreditinstituts seine Einschätzung zur Angemessenheit der Liquidität zum Ausdruck bringt. Diese Erklärung ist mit ILAAP-Ergebnissen und sonstigen relevanten Informationen zu erläutern.
Der Leverage-Buyout ist eine bestimmte Technik des Unternehmensaufkaufes. Die Unternehmensübernahme wird dabei hauptsächlich mit Fremdkapital finanziert. Dies können Bankkredite oder auch Anleihen in entsprechendem Umfang sein. Die Unternehmensanteile können sowohl durch externe als auch durch interne Investoren übernommen werden. Auf diese Weise können gelistete Unternehmen beispielsweise wieder in Privatbesitz gelangen oder ein Teil des Geschäftes abgespalten werden, um es zu verkaufen.
Die Verlustkomponente spiegelt das operationelle Verlustpotenzial einer Bank wider und wird aus der internen Verlusterfahrung der Bank abgeleitet. Die LC wird beim Standardised Measurement Approach (SMA) für operationelle Risiken ermittelt.
Der Liquidity Contingency Plan (dt. Liquiditätsnotfallplan), kurz LCP, regelt für die Banken, welche Maßnahmen im Falle eines sich abzeichnenden oder eingetretenen Liquiditätsengpasses ergriffen werden sollen.
Die Liquiditätsdeckungskennziffer (LCR) ist eine in Rahmen von Basel III eingeführte Mindestliquiditätsquote, mit der die Ausstattung einer Bank mit kurzfristig verfügbarer Liquidität gemessen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Bank ein Stressszenario für 30 Kalendertage selbstständig überstehen kann.
Der Verlustverteilungsansatz (Loss Distribution Approach, LDA) ist eine Erweiterung des internen Bemessungsansatzes und versucht die Ableitung der unerwarteten Verluste aus den erwarteten Verlusten durch eine direkte Schätzung zu überwinden. Für jede Einzelne oder Gruppen von Geschäftsbereichs-Risiko-Kombinationen wird von Kreditinstituten die voraussichtliche Verteilung über einen zukünftigen Zeitraum geschätzt. Es werden sowohl die Verteilung der Anzahl als auch die Verteilung der Höhe von Verlustereignissen mit einbezogen.
Sind solche Portfolios, die ein geringes Ausfallrisiko aufweisen. Sie sind insbesondere in den Segmenten Large Corporates, Staaten und Banken aufzufinden.
Großkredite beschreiben große Kreditengagements von Banken gegenüber einzelnen Gegenparteien oder Gruppen verbundener Gegenparteien. Damit der plötzliche Ausfall einer Gegenpartei nicht die Solvenz der Bank gefährdet, wurde ein Rahmenwerk zur Begrenzung von Großkrediten im Verhältnis zum Eigenkapital geschaffen.
Rechtsträger-Kennung im Finanzdienstleistungsbereich, definiert durch ISO 17442-2:2020 zur eindeutigen Zuordnung juristischer Personen, die mit einer Finanzdienstleistung in Verbindung stehen.
Der Lifetime Expected Loss schätzt für die gesamte Restlaufzeit eines Geschäfts erwartete Verluste ab. Bei der Anwendung von IFRS 9 (Impairment) und der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs nach HGB ist der LEL besonders von Bedeutung.
Loss given Default (LGD) bezeichnet den Verlust beim Ausfall einer Kreditforderung und ist Eingangsparameter für die Bestimmung des Kreditrisikos im IRB-Ansatz im Rahmen von Basel II.
Ist der LGD der Gegenpartei, der auf dem Spread (Risikoprämie) eines von der Gegenpartei am Markt gehandelten Instruments basiert. Ist kein entsprechendes Instrument verfügbar, basiert der Wert auf einem angemessenen Näherungswert unter Berücksichtigung von Bonitätsbeurteilung, Branche und Region der Gegenpartei.
Beim London Interbank Offered Rate (LIBOR) handelt es sich um einen Referenzzinssatz für viele, unterschiedliche Finanzinstrumente des Geldmarktes. Er wird täglich als Durchschnittszinssatz aus den Brief-Sätzen von mehreren internationalen Großbanken berechnet.
Die Verordnung über die Liquidität der Institute (LiqV) regelt die Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute. Die LiqV löst den Grundsatz II ab.
Als "Lender of Last Resort" wird der Kreditgeber der letzten Instanz bezeichnet. Als LoLR werden Zentralbanken bezeichnet, die dem Bankensystem bei Engpässen kurzfristig Liquidität zur Verfügung stellen können.
Local Operating Units sind lokale Vergabestellen des globalen LEI Systems (Legal Entity Identifier System), bei denen die Rechtsträgerkennung LEI beantragt werden kann. Eine Liste der vom Legal Entity Identifier Regulatory Oversight Committee (LEI ROC) anerkannten Vergabestellen ist auf der Internetseite des LEI ROC zu finden.
Die Leverage Ratio (Höchstverschuldungsquote) wurde im Rahmenwerk Basel III eingeführt. Sie bildet den Quotienten aus dem bankaufsichtlichen Eigenkapital (Kernkapital) und der weitgehend ungewichteten Bilanzsumme und ergänzt die Eigenmittelstandards nach Säule 1.
In einer von 2013 bis einschließlich 2017 laufenden Beobachtungsphase soll die Leverage Ratio mindestens 3% betragen, sodass eine Hebelung der Bilanzsumme auf das 33,3-fache des gesamten Kernkapitals begrenzt wird. Aufgrund der Ergebnisse in dieser Beobachtungsphase werden anschließend gegebenenfalls endgültige Anpassungen vorgenommen, damit die Leverage Ratio per 1. Januar 2018 in Säule 1 integriert werden kann.
Der Beleihungsauslauf stellt das gesamte Kreditrisiko im Vergleich zur beliehenen Kreditsicherheit dar. Er ist der Quotient aus dem Darlehensbetrag und dem Beleihungswert einer Kreditsicherheit. Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto niedriger das Verlustrisiko für den Kreditgeber, das durch die Verwertung der Kreditsicherheit nach einem potenziellen Ausfall entsteht.
"Geldmarktfonds mit Nettoinventarwert mit niedriger Volatilität" ist die Bezeichnung für einen Geldmarktfonds, der die bestimmten Anforderungen der Artikel 26, 27b und 28 Abs. 3 des Verordnungsentwurfes über Geldmarktfonds erfüllt.
Anmerkung: Änderungen möglich! Die Verordnung über Geldmarktfonds, in der dieser Begriff eingeführt wird, befindet sich noch im Entwurfsstadium.
Der Beleihungsauslauf (LTV) ist das Verhältnis von Forderungen an einen Kreditnehmer und dem Wert der von ihm gestellten Sicherheiten.