Sie suchen die Erklärung zu einer der vielfältigen Abkürzungen, die im Umfeld regulatorischer Anforderungen unverzichtbar geworden sind? Das Glossar versteht sich als Kompass in Mitten einer Fülle von Abkürzungen und Begriffen, die inzwischen in immer größerem Maße Einzug in die tägliche Arbeit genommen haben. Dabei beschränkt sich das Glossar nicht nur auf eine einfache Erklärung der Abkürzungen, sondern stellt eine Definition der Begrifflichkeiten bereit. Für angemeldete Nutzer ordnet es diese auch in einen Branchenkontext ein und bietet Direktlinks zu einschlägigen Gesetzen, Verordnungen etc.
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Regelt die Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Mit der Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation soll Marktmissbrauch verhindert werden, damit die Funktionalität der Finanzmärkte der EU reibungslos gewährleistet wird.
Die Market Abuse Directive II ist eine Richtlinie auf europäischer Ebene aus dem Jahr 2014. Ihr Ziel ist es, Marktmissbrauch vorzubeugen, indem u.a. strafrechtliche Sanktionen festgelegt werden. Die Richtlinie war bis Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen. Dies ist in Deutschland durch das 1. FiMaNoG geschehen.
Die Mindestanforderungen an die Interne Revision (MaIR) beinhalteten bankaufsichtliche Vorschriften an die interne Revision. Diese Standards wurden in die MaRisk übernommen.
Unter makroprudenzieller Aufsicht wird die generelle Marktaufsicht verstanden, der Schwerpunkt wird auf die Stabilität des Finanzsystems gelegt. In der EU ist hierfür der ESRB zuständig.
Die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) sollten die Risiken aus dem Kreditgeschäft der Kreditinstitute reduzieren. Seit 2005 wurden die MaK durch die MaRisk abgelöst.
Die Market Abuse Regulation ist eine Verordnung auf europäischer Ebene aus dem Jahr 2014. Ihr Ziel ist es, Insidergeschäfte, die unrechtmäßige Offenlegung von Insiderinformationen und Marktmanipulation zu verhindern. Geltungsbeginn der Richtlinie war im Juli 2016.
Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement geben einen ganzheitlichen Rahmen für das Management aller wesentlichen Risiken vor. Der allgemeine Teil (Modul AT) enthält Anforderungen an das institutsinterne Risikomanagement, im Besonderen Teil (Modul BT) werden Anforderungen an die Ausgestaltung des internen Kontrollsystems für bestimmte Geschäftsarten und Risikoarten festgelegt.
Das Rundschreiben setzt auf der Grundlage des § 47a des Kreditwesengesetzes ("KWG") einen Rahmen für die Ausgestaltung von Sanierungsplänen durch Kreditinstitute vor, die von der Aufsicht als in Deutschland potentiell systemgefährdend identifiziert worden sind. Die Pläne regeln die Abwicklung der Banken in Krisensituationen, damit im Krisenfall schnell und effektiv gehandelt werden kann.
Das von der BaFin veröffentlichte Rundschreiben zu Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSi) setzt die von der EBA herausgegebenen Guidelines "on the security of internet payments" (EBA/GL/2014/12) wortgleich um.
Multilateral Balancing Payment (MBP oder MIF) ist das Entgelt, das bei Kartenzahlung eines Kunden die Händlerbank an die kartenausgebende Bank weiter gibt.
Mortgage Backed Securities (MBS) bezeichnen handelbare Wertpapiere, die durch Hypothekendarlehen besichert sind. Man unterscheidet zwischen Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS), die durch Gewerbe- und Mehrfamilienimmobilien besichert sind und Residential Mortgage Backed Securities (RMBS), die durch private Wohnimmobilien besichert sind.
Die Hypothekarkredit-Richtlinie (MCD) stellt ein europaweit einheitliches Regelwerk für den Hypothekarkreditmarkt dar und umfasst grundpfandrechtlich besicherte Kredite sowie andere Wohnimmobilienkredite. Regelungsinhalte sind:
Mindestkapitalanforderung der Säule 1 aus Basel II. Sie errechnet sich aus dem Verhältnis vom haftenden Eigenkapital zu den gewichteten Risikoaktiva und muss mindestens 8% betragen.
Unter dem Maximum Distributable Amount wird die Begrenzung des ausschüttungsfähigen Höchstbetrags an Aktionäre, Kernkapitalinvestoren und Mitarbeiter verstanden und leitet sich aus den Säule-2-Empfehlungen ab.
Eine multilaterale Entwicklungsbank (MDB) ist eine von einer Gruppe von Ländern geschaffene Einrichtung, die Finanzmittel und professionelle Beratung für Entwicklungszwecke bereitstellt. MDBs finanzieren Projekte in Form von langfristigen Krediten zu marktüblichen Zinssätzen.
Der Oberbegriff monetäre Finanzinstitute (MFI's) umfasst die nationalen Zentralbanken des Euroraums, die Europäische Zentralbank, alle Banken sowie Geldmarktfonds.
Der im März 2016 errichtete Ausschuss agiert federführend in der Erarbeitung von Initiativen des Eurosystems im Bereich der Marktinfrastruktur. Im Zuge dessen trägt er - vorbehaltlich der Zustimmung des EZB-Rates - die Verantwortung für neue Marktinfrastrukturprojekte und sorgt für den Betrieb und die Weiterentwicklung der bestehenden Marktinfrastrukturdienste des Eurosystems (d. h. TARGET2 und T2S).
Grundsätzlich besteht der Ausschuss aus Vertretern der Zentralbanken des Eurosystems und außerhalb des Eurosystems sowie Beratern aus dem T2S-Umfeld. Themenabhängig trifft sich jedoch immer nur ein Teil des Ausschusses.
Der Marktidentifikationscode (MIC) ist ein Identifikator für den Wertpapierhandel auf regulierten und unregulierten Märkten. Er basiert auf der ISO 10383 Norm. Die Liste der aktuellen Codes wird monatlich von der ISO veröffentlicht.
"MiCA" bedeutet "Markets in Crypto-Assets" und basiert auf einem entsprechenden Verfahren des EU-Rats und -Parlaments zur Einführung einer Verordnung zu diesem Thema. Die Verordnung ist Teil des "Digital Finance Package" und soll zudem die Richtlinie des Parlaments zum Schutz von Whistleblowern ändern.
Multilateral Interchange Fee (MIF oder MBP) ist das Entgelt, das bei Kartenzahlung eines Kunden die Händlerbank an die kartenausgebende Bank weiter gibt.
Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) ist der Vorreiter von MiFID II und bildet den Rechtsrahmen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen sowie den Betrieb von Handelsplattformen.
Ziele:
Die Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) ist eine europäische Richtlinie vom 15.05.2014 und sieht einen neuen Rechtsrahmen vor, der die Handelstätigkeiten auf Finanzmärkten besser regulieren und den Anlegerschutz verstärken soll.
Die Verordnung MiFIR stellt zusammen mit MiFID II ein umfassendes Regelwerk zur Verbesserung des Anlegerschutzes und der Stabilität der Finanzmärkte in Europa dar.
MiFIR beinhaltet Regelungen zur Handelstransparenz und Datenkonsolidierung, der Handelspflicht für Aktien und Derivate, sowie dem diskriminierungsfreien Zugang zu Handelsplätzen und zentralen Gegenparteien.
Zeigt an den Finanzmärkten auf kontinuierlicher Basis seine Bereitschaft an, durch den An- und Verkauf von Finanzinstrumenten unter Einsatz des eigenen Kapitals Handel für eigene Rechnung zu von ihm gestellten Kursen zu betreiben. Dadurch wird die Handelbarkeit von Wertpapieren gesichert.
Bei Geldmarktfonds handelt es sich um Investmentfonds, die überwiegend in kurzfristige Schuldverschreibungen (Geldmarktpapiere) und andere liquide Wertpapiere mit einer Laufzeit unter 12 Monaten investieren.
Als MNUs bezeichnet man auf direktinvestiver Basis grenzüberschreitend tätige selbstständige Unternehmen (Muttergesellschaft), die im Inland ihren Hauptsitz und mindestens eine Tochtergesellschaft im Ausland haben (aktuell ca. 60.000). Die Organisationsform gibt es seit dem 19. Jahrhundert.
Das Mobile Proxy Forum ist eine branchenübergreifende Arbeitsgruppe, die im Rahmen des Euro Retail Payments Boards (ERPB) gegründet wurde. Das MPF zielt darauf ab, Interoperabilität zwischen den mobilen P2P-Zahlungen zu schaffen, indem ein standardisierter Proxy Look-Up-Dienst (SPL) geschaffen wird, der grenzüberschreitende Zahlungen zulässt.
Die "Nachschuss-Risikoperiode" beschreibt den Zeitraum zwischen dem letzten Austausch von Sicherheiten, die den mit einer ausfallenden Gegenpartei bestehenden Netting-Satz besichern, und dem Zeitpunkt, zu dem die Geschäfte glattgestellt sind und das resultierende Marktrisiko erneut abgesichert ist.
Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL), die ein Institut vorzuhalten hat. In der BRRD verankert. Mit der MREL-Quote soll gewährleistet werden, dass die Institute stets genügend Verbindlichkeiten vorhalten, um im Falle einer Bestandsgefährdung das Instrument der Gläubigerbeteiligung (Bail-in) anwenden zu können.
Der Minimum Transfer Amount (MTA) gibt die Summe an, welche mindestens im Rahmen eines Margin Calls übertragen werden muss. Der MTA ist meist in dem CSA geregelt.
Das multilaterale Handelssystem (MTF) ist eine börsenähnliche Handelsplattform. Darin werden nach definierten Regeln Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten zusammenführt und somit ein Vertragsabschluss generiert.
Die Bewertung zu Marktpreisen ist eine Bewertungsmethode innerhalb des Jahresabschlusses von Kreditinstituten. Mithilfe dieser Methode werden Finanzinstrumente nach ihrem aktuellen Marktpreis bewertet. Dem Preis eines Vermögenswertes wird somit ein liquider Markt zugrunde gelegt. Diese Methode teilt die Aktiva in eine dreistufige Bewertungshirarchie je nach Verfügbarkeit von Marktpreisen ein. Dieser Begriff stammt aus der internationalen Rechnungslegung und unterscheidet sich vom HGB insofern, dass sie nicht nach Anlage- und Umlaufvermögen differenziert.
Das von der BaFin betriebene Web-Portal dient als Plattform für verschiedene Fachverfahren, die im Rahmen von Gesetzen und/oder Verordnungen eine elektronische Meldepflicht vorsehen. Es bietet somit Meldern die Möglichkeit, ihrer Meldepflicht der BaFin gegenüber nachzukommen. Zur Nutzung des Portals ist eine Anmeldung erforderlich. Zu der Teilnahme an einem der Fachverfahren bedarf es einer zuvor bei der BaFin beantragten und von dieser genehmigten Meldeberechtigung.