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Gepostet am 28. Juli 2022 von  Tim Müsse, Consultant bei Severn Consultancy 🕐 3 min Lesezeit

Vorläufige politische Einigung zu MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation)

Nachdem die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) 2020 veröffentlicht hat, ist es nun zu einer vorläufigen politischen Einigung am 30. Juni 2022 gekommen. Bevor das förmliche Annahmeverfahren eingeleitet werden kann, müssen der Rat und das EU-Parlament die vorläufige Einigung billigen. Die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten wirksame Verordnung wird einen EU weit einheitlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte schaffen.

Hintergrund und Ziele der MiCA

Die MiCA ist Teil des umfassenden europäischen Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens, mit dem die technologische Entwicklung und die Gewährleistung von Finanzstabilität und Verbraucherschutz gefördert werden soll. Neben dem MiCA-Vorschlag beinhaltet das Paket den „Digital Operational Resilience Act“, welcher massiv erweiterte Vorschriften zur digitalen Betriebsstabilität für alle beaufsichtigten Finanzinstitute enthält, sowie einen Vorschlag über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie (DLT) basierende Marktinfrastrukturen.

Inhalte der MiCA: Gravierende Auswirkungen auf betroffene Finanzinstitute

Zukünftig benötigen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen die Zulassung einer nationalen Behörde, um in der EU tätig zu werden. Daneben enthält die MiCA umfassende Verbraucherschutzvorschriften für die Ausgabe, den Tausch und die Verwahrung von Kryptowerten sowie den Handel damit. Die MiCA erstreckt sich auch auf alle Arten von Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Transaktionen oder Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere auf Marktmanipulation und Insider-Geschäfte. Transparenz- und Offenlegungspflichten für die Ausgabe von Kryptowerten und ihre Zulassung zum Handel schreiben zudem eine Whitepaper-Pflicht bei öffentlichem Angebot von Kryptowerten und bei Zulassung zum Handel an einer Handelsplattform für Kryptowerte vor.

Durch diese Vielzahl an neuen aufsichtlichen Anforderungen, erhöht sich der Handlungsbedarf für alle Krypto-Dienstleister enorm. Vor dem Hintergrund, dass die MiCA voraussichtlich bereits Ende 2023 in Kraft treten wird und direkt anwendbar ist, das heißt nicht zunächst in deutsches Recht überführt werden muss, ist allen betroffenen Finanzinstituten zu empfehlen, sich zeitnah mit den neuen regulatorischen Rahmenbedingungen und den sich hieraus ergebenden Möglichkeiten zu beschäftigen.

Fazit und Ausblick: Mehr Rechtssicherheit wird den Krypto-Markt stärken

Trotz des erhöhten Aufwands für die betroffenen Institute durch die Umsetzung der neuen aufsichtlichen Anforderungen, ist davon auszugehen, dass der europäische Kryptomarkt von dem Regelwerk profitieren wird. Zunächst wird dem zunehmend im Krypto-Bereich entstehenden europäischen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regularien Einhalt geboten. Zudem führt die MiCA zu mehr Rechtssicherheit im Krypto-Bereich. Dies führt zwangsläufig zu einer Stärkung des europäischen Kryptomarktes. Diese Chance sollte genutzt werden.

Erhalten Sie einen Überblick über die Themen rund um die Blockchain-Technologie und deren Einsatz in der Finanzindustrie sowie den damit einhergehenden regulatorischen Pflichten in unserem Whitepaper „Blockchain in der Finanzindustrie - Technologie, Einsatzmöglichkeiten und regulatorischer Rahmen“ und erfahren Sie praktische Anwendungshinweise in unserem Forum Finanzmarktregulatorik am 17. Oktober 2022.


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