Gepostet am 22. Juli 2022 von
Digitalisierung erfordert klare und einheitliche Regeln, um stabil und vorteilhaft zu sein – die europaweite Lösung: DORA - Digital Operational Resilience Act. Bereits im September 2020 wurde durch die Europäische Kommission der DORA Entwurf mit dem Ziel vorgestellt, die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten und die kontinuierliche Erbringung von Finanzdienstleistungen und deren Qualität zu unterstützen. So fordert DORA deutliche strengere Verfahren im Umgang mit IT-Risiken und Cyberbedrohungen. Wesentliche IT-Dienstleister werden direkt der Regulierung unterstellt – dies erhöht sowohl den Druck auf die Steuerung der Provider als auch die damit einhergehenden Kosten.
Auch mit dem Kompromisspapier in 2021 und in Trilogverhandlungen in 2022 gab es keine gravierenden Änderungen im DORA Regelungswerk. Mit der Einigung zwischen dem EU-Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament ist die weitere Umsetzung abzusehen. Diese umfasst eine Bestätigung der Vorschläge für die Verordnungen zu Märkten für Kryptowerte (Regulation on Markets in Crypto Assets – MiCA). Die europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden wie die BaFin bereiten sich auf die Umsetzung von DORA vor – so die Verlautbarung der BaFin am 20. Juli 2022. Gemäß nationalem Umsetzungsverfahren verbleibt den Instituten und Dienstleistern maximal bis Ende 2024 Zeit, die komplexen und weitreichenden Anforderungen in der eigenen Organisation umzusetzen.
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