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Gepostet am 03. April 2025 von  Dr. Boris Böttinger, Project Manager bei Severn Consultancy 🕐 6 min Lesezeit

ESG: Der Omnibus rollt

Das Europäische Rahmenwerk zur Förderung von nachhaltiger Wirtschaft und eines nachhaltigen Finanzwesens erscheint vielen Anwendern als regulatorisches Monstrum - diese Wahrnehmung ist gerechtfertigt! Auch Finanzinstitute fühlen sich von der schieren Anzahl der Nachhaltigkeitsanforderungen sowie deren Komplexität überfahren. Jedoch gibt es Anlass zur Hoffnung: Die Europäische Kommission stellte im Februar 2025 Vorschläge zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit als sogenanntes „Omnibus-Paket“ vor. Dabei handelt sich noch nicht um geltendes Recht, denn der Vorschlag für die Verordnung muss zunächst von den EU-Mitgliedsstaaten, dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat verabschiedet und schließlich von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden (bis zum 31. Dezember 2025). Finanzinstitute sollten jetzt flexibel bleiben. Trotz der zu erwartenden Vereinfachungen für verpflichtete Unternehmen und Institute sowie einer möglichen Engerfassung des Anwendungsbereichs, bleibt es dringend geboten bestimmte Anforderungen im Bereich Nachhaltigkeit umzusetzen - der regulatorische Druck kommt nicht nur von oben.

Das EU Sustainable Finance Framework

Mit dem regulatorischen Rahmen zu Sustainable Finance verfolgt die Europäische Union (EU) das Ziel, nachhaltige Finanz- und Unternehmenspraktiken zu fördern, um langfristige wirtschaftliche Stabilität und Umweltverantwortung zu gewährleisten. Dabei sind die folgenden Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Kommission zentral:

  1. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
  2. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)
  3. Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
  4. Die Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO)

Gemeinsam bilden diese vier Gesetzesinitiativen ein kohärentes System, das Transparenz über nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und deren Finanzierung in der EU schaffen soll. Gleichzeitig sollen Investitionen zukünftig stärker nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten zugeführt sowie Unternehmen zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards verpflichtet werden. Für eine detaillierte Beschreibung des Europäischen Sustainable Finance Frameworks und der einzelnen Gesetzesinitiativen empfehlen wir unseren Blogbeitrag: ESG in der Kredit- und Versicherungswirtschaft – Orientierung im Dschungel der Nachhaltigkeitsregulierung (Juni,2024)

Mangelnde Datenverfügbarkeit ist größte Hürde

Die erste Welle der Anwendung von CSRD und Taxonomie-VO durch berichtspflichtige Unternehmen ließ eine Vielzahl an Herausforderungen zutage treten. Unternehmen stehen vermehrt vor der Frage, wie mit dem schieren Umfang der Anforderungen, deren Detailtiefe und der teilweise bestehenden Unschärfe der Kriterien umgegangen werden soll, damit den Nachhaltigkeitsanforderungen genüge getan wird. Die Schwierigkeiten beginnen schon mit der rechtlichen Unklarheit. So gibt es bis dato keinen deutschen Gesetzesentwurf für die nationale Umsetzung der CSRD. Diesen strukturellen Problemen folgen inhaltliche und praktische Herausforderungen, wie beispielsweise unklare Definitionen, Inkonsistenzen und mangelnde Präzision der Anforderungen. In der Umsetzung stellt die mangelnde Datenverfügbarkeit die größte Hürde für Unternehmen dar, was wiederum seitens der Finanzinstitute die Datenbeschaffung und -verifizierung erschwert. Hinzu kommen für die Finanzinstitute weitere regulatorische Vorgaben im Bereich ESG durch ihre nationalen Aufsichtsbehörden, wie im deutschen Raum etwa die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).

Eine wirkliche Vereinfachung bleibt unsicher

Die Europäische Kommission hat am 26.02.2025 ihre Vorschläge zur Vereinfachung im Bereich Nachhaltigkeit als sogenanntes „Omnibus-Paket“ vorgestellt (Regupedia-Steckbrief). Ein Omnibus-Paket ist eine Zusammenführung und Vereinfachung von mehreren thematisch-assoziierten Gesetzgebungen und/oder Richtlinien. Bereits am 11.02.2025 hatte die Europäische Kommission Erleichterungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung in ihrem veröffentlichten  Arbeitsprogramm 2025  angekündigt. Diese enthalten folgende Vorschläge:

  • Vorschlag einer EU-Richtlinie zur Änderung der CSRD, CSDDD und der EU-Richtlinien für Prüfung und Rechnungslegung
  • Vorschlag zur Verschiebung von Umsetzungsfristen der CSRD und CSDDD
  • Konsultation zur Änderung der delegierten Rechtsakte unter der Taxonomie-VO

Die Kommissionsvorschläge durchlaufen derzeit das Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat. Die laufende Debatte ist geprägt von großer Uneinigkeit über die Ausgestaltung der geforderten Vereinfachungen, sodass mit zähen Verhandlungen zu rechnen ist. Beispielsweise befürchten einige Fraktionen, dass durch die vorgeschlagene „relativ hohe“ Schwelle für den Anwendungsbereich der CSRD (>1000 Mitarbeitende; siehe Übersicht Omnibus-Änderungsvorschläge) die Initiative ihren Zweck vollständig verfehle. Es bleibt daher abzuwarten, welche politischen Mehrheiten gefunden werden können.

Druck auf die ESG-Umsetzung nimmt zu

Unabhängig von der Anwendungsschwelle, welche für die verpflichtende Berichterstattung von Unternehmen und Instituten gemäß CSRD gefunden werden wird, sollten Finanzinstitute sich jetzt darauf einstellen, bestimmte Informationen zu ihren nachhaltigkeitsorientierten Aktivitäten offenzulegen. Das regulatorische Nachhaltigkeitsrahmenwerk erzeugt nicht nur „Druck von oben“ (durch Behörden und Abschlussprüfer), sondern gleichermaßen „Druck von der Seite“ durch begleitende Marktteilnehmer. So ergibt sich – ähnlich wie beim deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – ein sogenannter „Trickle-Down-Effekt”. D.h. auch Institute, die selbst nicht (mehr) in den direkten Anwendungsbereich des Europäischen Nachhaltigkeitsrahmenwerkes fielen, müssen sich zunehmend Anfragen zu bestimmten Nachhaltigkeitsinformationen seitens ihrer Anspruchsgruppen stellen. Diese kommen vorrangig von großen Gewerbekunden sowie von Geschäfts- und Finanzierungspartnern, die ihrerseits den regulatorischen Sorgfaltspflichten zur Nachhaltigkeit unterliegen und nachkommen müssen.

Es lohnt sich für Finanzinstitute also – bereits im Hinblick auf die Außendarstellung und die Reputation – ein eigenes Nachhaltigkeitsprofil zu pflegen und offenzulegen. Begegnen Sie den Anfragen Ihrer Anspruchsgruppen transparent und konsistent, sichern Sie sich nicht zuletzt auch künftige Finanzierungschancen. Um dies zu erfüllen, sollten bestimmte freiwillige Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angewendet werden, die proportional den Anforderungen der CSRD folgen. Unsere ESG-Checkliste hilft Ihnen dabei, diese Mindestanforderungen zu erfüllen und so sicher durch den Dschungel der Nachhaltigkeitsregulierung zu navigieren:

Ermitteln Sie schnell und zuverlässig den Reifegrad zur ESG-Umsetzung:


Nutzen Sie hier unsere ESG-Checkliste für Finanzinstitute!


Auf Basis konkreter Anwendungserfahrungen und mit Hilfe praxiserprobter Vorlagen und Berichtsformate unterstützen wir Finanzinstitute in der ressourcenschonenden und zielgerichteten Umsetzung der ESG-Vorgaben. Profitieren Sie von Best Practices und nehmen Sie gern Kontakt zu unseren Experten auf: boris.boettinger(at)severn(dot)de

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