Gepostet am 06. Juni 2024 von
ESG steht für Environmental, Social, and Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und umfasst eine Vielfalt an Kriterien und Anforderungen, die von Unternehmen, Banken und Versicherungen angewendet werden müssen. Die Anforderungen gehen nicht, wie bei den meisten großen EU-Initiativen auf eine einzelne Verordnung zurück. Stattdessen werden sie gebildet durch ein Rahmenwerk von verschiedenen europäischen Direktiven und Verordnungen, welche miteinander interagieren. Dieses so genannte Sustainable Finance Framework der Europäischen Union und die damit verbundenen ESG-Anforderungen werden im Folgenden dargestellt. Dazu kommen auf nationaler Ebene weitere ESG-Anforderungen durch lokale Aufsichtsbehörden.
Die verschiedenartigen Kriterien und Anforderungen aus den Bereichen E, S und G werden im Allgemeinen übergreifend als „Nachhaltigkeitsdimensionen“ bezeichnet. Der Bereich Environmental bezieht sich hierbei insbesondere auf Umweltaspekte, wie etwa Klimaziele; während der Bereich Social Auswirkungen im sozialen Bereich und der Bereich Governance Aspekte der Unternehmensführung in den Fokus nehmen. Unternehmen können hierbei die Umsetzung dieser ESG-Anforderungen nach geschäftsmodellspezifischen Risiken gewichten (Wesentlichkeitsanalyse), um so ihrem ESG-Profil bestmöglich zu begegnen. Das Ambitionsniveau und die Zielsetzungen für einzelne ESG-Anforderungen können sich so zwischen realwirtschaftlichen Branchen und Industriezweigen stark unterscheiden. Der folgende Überblick umfasst die wesentlichen Nachhaltigkeitsdimensionen, mit denen sich sowohl realwirtschaftliche Unternehmen als auch Banken und Versicherungen immer stärker befassen müssen.
Abb. 1: Wesentliche Nachhaltigkeitsdimensionen in den Bereichen E, S und G.
Wie eingangs erwähnt, besteht die regulatorische Grundlage des ESG-Rahmenwerkes aus mehreren interagierenden Direktiven und Verordnungen. Diese werden nun jeweils kurz beschrieben und zusammenhängend dargestellt:
Taxonomie
Die Taxonomie ist eine Europäische Verordnung, die sowohl für realwirtschaftliche Unternehmen als auch für Banken und Versicherungen gleichermaßen gilt. Sie gibt eine standardisierte Einteilung darüber, was als „Wirtschaftsaktivität mit Nachhaltigkeitsbezug“ verstanden werden kann. So schafft sie ein einheitliches Verständnis darüber, welche ökonomischen Unternehmungen grundsätzlich positive oder negative Auswirkungen auf Klimaziele haben können (Taxonomie-Fähigkeit) und inwiefern diese materiell tatsächlich gefördert werden (Taxonomie-Konformität). Hierfür gibt die Taxonomie auch Kennzahlen vor: Für taxonomiekonforme Aktivitäten müssen kapitale Investitionen (CapEx), operative Ausgaben (OpEx) sowie der damit erzielte Umsatz nachgehalten werden. Die Taxonomie stellt damit das „Rückgrat“ des Europäischen Nachhaltigkeitsrahmenwerkes dar.
Corporate Sustainability Reporting Directive
Für realwirtschaftliche Unternehmen ist die Europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zentral, welche in Deutschland durch das entsprechende Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) Anwendung findet. Nach diesem Gesetz sind Unternehmen zur Offenlegung eines standardisierten Nachhaltigkeitsberichtes verpflichtet, der in vielen Fällen eine Reihe von operativen Änderungsprozessen erfordert. So müssen Verantwortlichkeiten vergeben und eine unternehmensweite Datenaufbereitung gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) implementiert werden. Bis 2028 sollen in Europa alle großen gelisteten Unternehmen sowie KMUs und außereuropäische Unternehmen mit Zweigniederlassung in Europa ihren Nachhaltigkeitsbericht offenlegen.
Sustainable Finance Disclosure Regulation
Ausschließlich für Banken und Versicherungen gilt die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Diese Verordnung verpflichtet Banken und Versicherungen im Europäischen Wirtschaftsraum einerseits zur Offenlegung von ESG-bezogenen Informationen auf Produktebene, wie etwa die Einteilung nach light green und dark green Finanzprodukten, und andererseits zu ESG-bezogenen Offenlegungen, die das Institut als solches betreffen. So müssen Banken beispielsweise künftig eine Green-Asset Ratio veröffentlichen (Anteil taxonomiekonformer Wertpapiere) und darlegen inwiefern sie durch ihr Eigendepot gegebenenfalls auch negativ auf Umweltziele einwirken (siehe PAIs).
Abb. 2: Das Sustainable Finance Framework der Europäischen Union. Zusammenhang der Direktiven und Verordnungen: Die Unternehmen (blau) veröffentlichen nachhaltigkeitsbezogene Informationen, welche den Banken und Versicherungen (rot) zur Verfügung stehen, um Produktbewertungen vorzunehmen und den eigenen Offenlegungspflichten nachzukommen. Gestützt wird dieses Rahmenwerk durch die Taxonomie, welche eine einheitliche Begrifflichkeit für nachhaltige Aktivitäten im europäischen Wirtschaftsraum vorgibt.
Es wird allgemein angenommen, dass Umwelt und Sozialthemen vorwiegend bei den realwirtschaftlichen und produzierenden Unternehmen eine Rolle spielen – was auch richtig ist. Jedoch kommen den Banken und Versicherungen hier eine ganz eigene Rolle zu! Im oben dargestellten Sustainable Finance Framework der EU kommt den Banken und Versicherungen eine Art “Bewertungs- und Vergaberolle“ zu. Deren Aufgabe besteht darin, die angebotenen Finanzprodukte sowie das Eigendepot im Hinblick auf ESG-Nachhaltigkeitsdimensionen neu einzuordnen. So müssen, gemäß SFDR, eigene Finanzprodukte dahingehend bewertet werden, inwiefern sie den von der Taxonomie vorgegebenen Umweltzielen zuträglich sind. Diese müssen dementsprechend ausgezeichnet werden, damit sich Kunden im Produktberatungsprozess gezielt dafür entscheiden können. Zudem müssen Banken und Versicherungen ihre Wertpapiere im Eigendepot einer Neubewertung nach ESG-Kriterien unterziehen sowie Kennzahlen bilden und offenlegen, wie beispielsweise die Green-Asset Ratio (GAR) oder die Banking Book Taxonomy Alignment Ratio (BTAR). Auch negative Einflüsse des Eigendepots auf Umweltziele, sogenannte Principal Adverse Impacts (PAIs), müssen identifiziert und berichtet werden.
Darüber hinaus gelten auch die Anforderungen an den standardisierten Nachhaltigkeitsbericht der CSRD für Banken und Versicherungen gemäß ihrer Größe nach Staffelung. Zu dieser Rolle der Banken und Versicherungen im europäischen Sustainable Finance Framework kommen künftig noch zusätzliche ESG-Anforderungen der nationalen Aufsichtsbehörde (BaFin) hinzu. Diese betreffen insbesondere die interne Organisation von Kreditinstituten, deren Risikomanagement sowie den Prozess der Kreditvergabe.
ESG in der neuen MaRisk
Mit der 7. Novelle der Mindestanforderungen für das Risikomanagement aus Juni 2023 werden ESG-Anforderungen nun auch für die nationalen Aufsichtsbehörden (BaFin) prüfungsrelevant. Die Auswirkungen auf die internen Bankprozesse sind vielschichtig: So sind künftig ESG-Risiken (physische als auch transitorische Risiken) in Risikosteuerungs- und -controllingprozessen, Organisationsrichtlinien und im internen Kontrollsystem angemessen einzubeziehen. ESG-Risiken und deren Auswirkungen sind gleichermaßen bei der Geschäftsumfeldanalyse sowie beim Konzept zur Risikotragfähigkeit (ökonomische wie normative Perspektive) und im Risikoappetit-Framework zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen die Auswirkungen von ESG-Risiken auf bekannte finanzielle und nicht-finanzielle Risikoarten über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum bemessen werden, entsprechende Stresstests durchgeführt und Indikatoren in das bestehende Frühwarnsystem integriert werden. Hierfür ist insbesondere das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken heranzuziehen. In besonderem Maße ist der Prozess der Kreditvergabe betroffen. Hierbei müssen die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA-GL) für die Kreditvergabe und Überwachung (insbesondere hinsichtlich ökologisch nachhaltiger Kreditvergaben) angewendet werden. Dies bedeutet künftig eine Integration von ESG-Risiken in bestehende Risikoklassifizierungsverfahren im Prozess der Kreditgewährung sowie bei der Bewertung von Sicherheiten.
Abb. 3: Beispiele für physische und transitorische ESG-Risiken.
In einer von Severn durchgeführten Umfrage im Februar 2024 zum Implementierungsgrad von ESG-Anforderungen bei Banken und Versicherungen baten wir namhafte Finanzinstitute um eine Kurzeinschätzung des aktuellen Umsetzungsstandes von ESG-Anforderungen in deren Geschäftsbereichen. Aufbauend auf den Rückmeldungen sind Kreditinstitute und Versicherungen überwiegend „sehr gut“ bis „gut“ mit den Regularien vertraut und in der Umsetzung „weitgehend“ vorangeschritten.
Abb. 4: Überblick zu Kenntnissen im Bereich ESG
Abb. 5: Überblick zum Umsetzungsstand von Anforderungen im Bereich ESG
Auf die Frage, welche Herausforderungen aktuell die größten Hürden darstellen, wurden überwiegend die Bereiche Datenverfügbarkeit und Transparenz über allgemeine ESG-Anforderungen sowie ungenügende Kenntnisse und Erfahrung bei unternehmensweiten Analysen, der standardisierten Berichterstattung und der Einrichtung einer ESG-Governance genannt. Die Ergebnisse decken sich diesbezüglich mit einer aktuellen Umfrage der BaFin zur Erhebung von und Umgang mit ESG-Daten und ESG- Ratingverfahren bei Kapitalverwaltungsgesellschaften Auch hier sieht die Mehrheit teilweise mangelnde Qualität, schlechte Datenabdeckung, mangelnde Aktualität sowie die geringe Vergleichbarkeit und Transparenz der ESG-Daten zu den größten Herausforderungen bei der Bewältigung der zahlreichen ESG-Anforderungen.
Wir hoffen Ihnen mit diesem Artikel ein Stück mehr Transparenz und Überblick in das Zusammenspiel der verschiedenen Regularien und Gesetzgebungen im Bereich ESG und der Rolle von Banken und Versicherungen geben zu können. ESG ist einerseits eine nicht zu unterschätzende Herausforderung, gleichzeitig aber auch als eine große Chance zu verstehen. Haben Sie konkrete Fragen zur Umsetzung in einzelnen Bereichen wie etwa der Kreditvergabe? Brauchen Sie Unterstützung bei der Durchführung einer unternehmensweiten Wesentlichkeitsanalyse, der Entwicklung einer ESG-Governance oder ganz allgemein beim Projektmanagement? Kommen Sie gerne auf uns zu!
Gerne steht Ihnen Dr. Boris W. Böttinger für eine erste Kontaktaufnahme und für weitere Fragen zur Verfügung.