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Gepostet am 20. Dezember 2022 von  Katrin Jastrau, Manager bei Severn Consultancy 🕐 6 min Lesezeit in Regularien

Regulatory Outlook 2023

Wird die Regulierungsflut verebben? Keineswegs! Zwar ist die Anzahl an neuen, aufsichtsrechtlich relevanten Dokumenten 2022 laut Regupedia.de um rund 24 % im Vorjahresvergleich gesunken. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Erfüllungsaufwand geringer wird. Mit dem hohen Digitalisierungstempo und dem Einzug von Nachhaltigkeitsaspekten in nahezu alle Unternehmensbereiche werden Regulierungsgrad und -komplexität immer höher.

Höherer Regulierungsgrad und mehr Komplexität

Regulatoren und Aufsicht müssen die geltenden Normen und Standards permanent an das wirtschaftliche Umfeld und den technologischen Wandel anpassen. Auch im Jahr 2023 sind wieder regulatorische Schwergewichte auf der Agenda, die Banken und Finanzdienstleister beschäftigen werden. Nachfolgend eine kleine Auswahl:

LkSG: die gesamte Lieferkette im Fokus

Bereits im Sommer 2021 hatte der Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) beschlossen. Das LkSG, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, verpflichtet Unternehmen aller Branchen vor allem zur Achtung von Menschenrechten, indem bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt werden müssen. Das beinhaltet z. B. die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber Zulieferern, die Einrichtung eines Menschenrechtsbeauftragten oder regelmäßige Berichterstattungen über das Lieferkettenmanagement. Zwar gilt es zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, da es jedoch auch das Handeln von Vertragspartnern und mittelbaren Zulieferern einschließt, können praktisch alle Unternehmen davon betroffen sein.

Hohe Anforderungen an das Risikomanagement: 7. MaRisk-Novelle

Bislang hat die BaFin das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement in Banken (MaRisk) noch nicht final veröffentlicht. Da die Konsultation allerdings seit November 2022 abgeschlossen ist, sollte sich die Branche ab sofort auf die Umsetzung vorbereiten. Die 7. Novelle enthält erstmals direkte Verweise auf eine EBA-Guideline (Leitlinie zur Kreditvergabe und Überwachung), was die Komplexität und Tiefe des Rundschreibens deutlich erweitert. Erstmals werden zudem – in Anlehnung an das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken – Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken aufgenommen. Neu sind außerdem grundlegende Regelungen, die Institute bei der Verwendung von Risikomodellen einzuhalten haben.

DORA: umfassendes Rahmenwerk zur digitalen Betriebsstabilität

Als kritische Infrastruktur ist die Finanzbranche insbesondere auf eine robuste Informationstechnologie angewiesen. Diese soll mit der Verordnung über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors (DORA) gewährleistet werden, die am 27. Dezember 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und ab dem 17. Januar 2025 gilt. DORA definiert einheitliche Anforderungen für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme von Banken und Finanzdienstleistern sowie kritischen Dritten, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), z. B. Cloud-Plattformen, bereitstellen. Unternehmen müssen also sicherstellen, dass sie in der Lage sind, allen Arten von Störungen und Bedrohungen bzgl. IKT standzuhalten, darauf zu reagieren und sich von ihnen zu erholen. Die Anforderungen der DORA werden auf nationaler Ebene teilweise durch die MaRisk, BAITVAIT, ZAIT und KAIT abgedeckt. Wichtig ist allerdings, jetzt festzustellen, wo Umsetzungslücken bestehen und wie diese zu schließen sind.

CSRD: Meilenstein in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Corporate Social Responsibility Reporting Directive (CSRD), die am 16. Dezember 2022 im EU-Amtsblatt erschienen ist, setzt neue Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie erweitert die Non Financial Reporting Directive (NFRD), dem bisherigen Rahmenwerk zur nichtfinanziellen Berichterstattung, vor allem in Bezug auf Anwendungsbereich und Umfang. Damit will der europäische Gesetzgeber die Rechenschaftspflicht von Unternehmen erhöhen, Greenwashing vermeiden und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft fördern. Bis zum 6. Juli 2024 müssen die nationalen Gesetzgeber die CSRD in nationales Recht umgesetzt haben; sie gilt ab dem 1. Januar 2024. Analog zu den IFRS-Standards wird es in Zukunft auch EU-weite Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, EFRS) geben, welche die bisher freiwillig anwendbaren Standards der Global Reporting Initiative (GRI) ersetzen.

Kapitalmarktunion: Verbessertes EU-Clearingsystem, Harmonisierung der Insolvenzregeln, Erleichterungen beim Börsengang

Mit sechs neuen Legislativvorschlägen zu Clearing, Insolvenz von Nichtbanken und der Notierung an öffentlichen Märkten will die EU-Kommission jetzt die Kapitalmarktunion weiter voranbringen. Die im Dezember 2022 veröffentlichten Entwürfe zielen darauf ab, die in der EU erbrachten Clearingdienste attraktiver und widerstandsfähiger zu gestalten. Außerdem will die EU-Kommission Insolvenzvorschriften für Nichtbanken EU-weit harmonisieren, um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern. Mit dem lange erwarteten Legislativvorschlag zur Notierung an öffentlichen Märkten (Listing Act) sollen Unternehmen durch eine Börsennotierung leichter Zugang zu Refinanzierungsmitteln erhalten. Zwar sind all diese Initiativen erst in einem frühen Entwicklungsstadium, allerdings ziehen sie durch eine Reihe an Anpassungen an bestehenden Rechtsvorschriften, wie EMIR, CRR / CRD, MMF, OGAW, PRIIPS und MAR weite Kreise.

Fazit

Dies sind nur einige Maßnahmen, welche die Regulatoren, Aufsicht und betroffenen Unternehmen im Jahr 2023 und darüber hinaus beschäftigen werden. Wichtig ist, regulatorische Entwicklungen im Blick zu behalten und angemessen zu reagieren – nur so können die Anforderungen der Aufsicht erfüllt werden. Erst kürzlich hat der SSM (d. h. die Bankenaufsicht der EZB) seine Prioritäten für die Jahre 2023-2025 veröffentlicht. Ganz oben stehen erwartungsgemäß die Bewältigung der Herausforderungen der Digitalisierung und die Intensivierung der Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels.


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