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Gepostet am 11. Dezember 2023 von  Tariq Qaisrani, Senior Consultant bei Severn Consultancy 🕐 5 min Lesezeit

Quo Vadis Geldwäscheparadies? Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Kampf gegen Geldwäsche

Zugegeben, Deutschland und Geldwäscheparadies zusammen in einem Satz zu erwähnen, könnte auf den ersten Blick bei manchen zu Irritationen, sogar zu Unverständnis führen. Nicht so jedoch bei dem aktuellen Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner. Erst im August des vergangenen Jahres räumte Christian Lindner ein, dass nach Ansicht einiger Beobachter Deutschland „ein Paradies für die Geldwäsche“ sei und kündigte an, die Geldwäschebekämpfung „nachhaltig zu verbessern“.

Doch was ist dran an dem Vorwurf, Deutschland sei ein Paradies für Geldwäsche?

Um diese Frage zu beantworten, ist es wichtig, auf die Ergebnisse der FATF Länderprüfung Deutschlands aus dem Jahr 2022 zu schauen: 

Die FATF (Financial Action Task Force) Länderprüfung für die Bundesrepublik Deutschland wurde zuletzt in den Jahren 2020-2021 vollzogen. Mit dem am 25. August 2022 veröffentlichten Bericht der FATF wurde die Länderprüfung der Bundesrepublik offiziell abgeschlossen. In dem Abschlussbericht der FATF wird unter anderem die Durchführung von Finanzermittlungen in komplexen Fällen kritisiert, und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) als ausbaufähig beschrieben. Es gäbe zudem eine mangelnde Priorisierung von Geldwäsche, insbesondere bei komplexer und internationaler Geldwäsche, in der Strafverfolgung und eine unzureichende Ressourcenausstattung. Ferner wird angemerkt, dass Deutschland einen starken Fokus auf die Verfolgung der Vortaten legt (z. B. Bekämpfung von Betrug, Drogenhandel, Menschenhandel), jedoch inkriminierte oder verdächtige Finanzströme als solche zu wenig untersucht. Im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäsche im Nichtfinanzsektor fordert die FATF Maßnahmen für einen harmonisierten Aufsichtsansatz. 

Insgesamt wird bemängelt, dass der effektiven Bekämpfung von Finanzkriminalität und der erfolgreichen Sanktionsdurchsetzung in Deutschland die zersplitterte Zuständigkeit bei einer Vielzahl von Behörden auf Bundes- und Landesebene im Wege stehe.

Was wird von der Bundesregierung unternommen?

Am 24. August 2022 stellte der Bundesfinanzminister Christian Lindner, aufbauend auf den Empfehlungen der FATF, die Eckpunkte für eine schlagkräftigere Bekämpfung von Finanzkriminalität, speziell in Bezug auf Geldwäsche und effektivere Sanktionsdurchsetzung in Deutschland vor. Wesentliche vorgestellte Eckpunkte in diesem Zusammenhang waren:  

  • Bündelung der Kernkompetenzen für die Bekämpfung von Finanzkriminalität und die Sanktionsdurchsetzung unter einem Dach 

  • Errichtung eines neuen Bundesfinanzkriminalamts 

  • eine effektivere Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen  

  • eine konsistente Aufsicht im Nichtfinanzsektor durch eine koordinierte Zentralstelle und die Digitalisierung und Vernetzung der Register, um Eigentumsverhältnisse und wirtschaftlich Berechtigte insbesondere im Ermittlungsfall oder bei Sanktionsdurchsetzung effizient prüfen zu können.

Welche gesetzlichen Rahmen werden hierfür geschaffen?

Um die oben genannten Eckpunkte umzusetzen, hat die Bundesregierung vier einschlägige Gesetze in die Wege geleitet. Zum einen die Sanktionsdurchsetzungsgesetze I und II, welche bereits 2022 in Kraft getreten sind. Während das Ende Mai 2022 in Kraft getretene, erste Gesetzespaket (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) kurzfristig umsetzbare Maßnahmen enthielt, wurden mit dem SDG II nunmehr auch strukturelle Verbesserungen für die Sanktionsdurchsetzung in Deutschland aufgenommen.  

Des Weiteren hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen“, welches am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die den gesetzlichen Kernauftrag der FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit) als Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Finanzkriminalität nachschärfen sowie Rechtsklarheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FIU schaffen.  

Konkret wird dazu: 

  • der allgemeine Grundsatz der risikobasierten Arbeitsweise klargestellt, 

  • der Kernauftrag der FIU im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesetzlich klarer ausgestaltet, 

  • die Unterstützung der Prozesse durch automatisierte Verfahren innerhalb der FIU gesetzlich konkretisiert und 

  • die Zusammenarbeit mit anderen Behörden vereinfacht.

Was folgt noch?

Als letzte und umfassendste gesetzliche Maßnahme hat das Kabinett im Oktober 2023 einen Gesetzentwurf zum „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität“ (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz – FKGB) beschlossen. Das zentrale Element dieses Gesetzes ist die Errichtung einer „Supergeldwäschebehörde“. Die künftige Superbehörde, das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität - BFF, soll wichtige Kompetenzen unter einem Dach bündeln. 2024 soll der Aufbau der neuen Behörde erfolgen, 2025 die Aufnahme der operativen Arbeit. In diesem Bundesamt sollen die zwei bestehenden Zentralstellen, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) integriert werden. Hierdurch wird beabsichtigt, in einem ganzheitlichen Ansatz Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht miteinander zu verzahnen. Auf diesem Wege sollen die Strukturen und Kompetenzen geschaffen werden, die eine nachhaltige Priorisierung der Geldwäschebekämpfung, speziell internationaler und bedeutsamer Fälle mit Deutschlandbezug, sicherstellen. Insgesamt werden mit dem FKGB 23 bestehende Gesetze geändert und ein neues Gesetz verabschiedet. Auch im Hinblick auf das Geldwäschegesetz (GWG) ergeben sich wesentliche Änderungen für die sogenannten Verpflichteten. Einige dieser Regelungen sollen bereits ab April 2024 in Kraft treten.  

In Teil II unseres Blogs, der bald veröffentlicht wird, erhalten Sie detaillierte Einblicke in die Auswirkungen des neuen Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes. Wir erläutern genauer, wie dieses Gesetz weitere Rechtsvorschriften beeinflusst, darunter das Geldwäschegesetz und das Kreditwesengesetz, insbesondere in Bezug auf Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften. Zudem beleuchten wir im Teil II spezifisch die Auswirkungen auf die sogenannten Verpflichteten, die sich aus diesem Gesetzespaket ergeben. Bleiben Sie dran für eine umfassende Analyse! 


Lesen Sie dazu unseren zweiten Teil der Serie


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