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Gepostet am 30. April 2024 von  Tariq Qaisrani, Senior Consultant bei Severn Consultancy 🕐 6 min Lesezeit

Quo vadis Geldwäscheparadies? Das neue Bundesamt (BBF) – Ein struktureller Neuanfang im Kampf gegen Geldwäsche

Die jüngsten Geldwäscheskandale, spätestens jedoch der Deutschlandbericht der FATF aus dem Jahr 2022 haben verdeutlicht, dass es im Hinblick auf die Geldwäschebekämpfung kein „Weiter so“ geben kann und die Zeit gekommen ist, die Finanzkriminalität- und Geldwäschebekämpfung in Deutschland grundlegend neu zu strukturieren. Zu diesem Zweck soll im Rahmen des FKGB ein neues Bundesamt, das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), errichtet werden. Das Ziel ist, ein ganzheitliches Vorgehen gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche sicherzustellen. Dies soll mit der Errichtung des neuen Bundesamt BBF erreicht werden.


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Einleitung und Problemstellung

"Dass der Zoll für die Bearbeitung von Geldwäsche-Straftaten zuständig ist, ist, als würden wir uns vorstellen, dass die Bearbeitung von Auto-Diebstählen künftig das Kraftfahrt-Bundesamt übernimmt. Oder als würde das Jugendamt künftig in Fällen des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ermitteln" so äußert sich Dirk Peglowin in 2022, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, im Rahmen eines Interviews mit der ARD im Hinblick auf die Effektivität der FIU (Financial Intelligence Unit). Zum Hintergrund, die FIU ist seit Juni 2017 bei der Generalzolldirektion angesiedelt und für die Entgegenahme und Analyse von Geldwäscheverdachtsmeldungen gemäß § 43 Absatz 1 GwG zuständig. Seither häufen sich die Berichte über die Probleme bei der Behörde.

 In Bezug auf die vorhandenen Strukturen und Zuständigkeiten in Deutschland im Kampf gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche äußerte die Financial Action Task Force ( FATF) eine ähnliche Kritik. In ihrem Abschlussbericht zu der Länderprüfung der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2022 monierte die FATF ausdrücklich, dass der effektiven Bekämpfung von Finanzkriminalität und der erfolgreichen Sanktionsdurchsetzung in Deutschland die zersplitterte Zuständigkeit bei einer Vielzahl von Behörden auf Bundes- und Landesebene im Wege stehe. Zudem existiere eine große Anzahl an Aufsichtsinstanzen im Nichtfinanzsektor mit Unterschieden hinsichtlich ihrer risikobasierten Aufsichtstätigkeit.

1. Erkenntnisse aus der Praxis

Der Skandal um Wirecard, die Zahlung von Provisionen für die Vermittlung von Atemschutzmasken auf liechtensteinische Konten über eine karibische Briefkastenfirma, die Panama und Paradise Papers und deren häufige Verbindungen zu europäischen und deutschen Banken sind nur einige prominente Beispiele, die aufzeigen, dass die Geldwäschebekämpfung in Deutschland nicht optimal funktioniert und dass sich hier etwas ändern muss. So ist es auch nicht verwunderlich, dass seriösen Schätzungen zufolge rund 100 Mrd. Euro jährlich in Deutschland gewaschen werden.

2. Lösungsansatz

Mit dem anstehenden Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG), welches bereits zum April 2024 Inkrafttreten sollte, soll endlich dieser Missstand der Fragmentierung und der zerstreuten Zuständigkeiten beseitigt werden. Mit dem FKBG ist beabsichtigt, die Bekämpfung von Finanzkriminalität, insbesondere von Geldwäsche, in Deutschland grundlegend neuzuordnen. Das Ziel ist, ein ganzheitliches Vorgehen gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche sicherzustellen.  Ein wesentlicher Beitrag dazu ist die Gründung des Bundesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF). In diesem soll künftig in einem ganzheitlichen Ansatz Analyse, straf- und verwaltungsrechtliche Ermittlungen und Aufsicht unter dem Dach des BBF erfolgen.

Errichtung des neuen Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität – BBF

Die Errichtung des BBF ist bereits für 2024 geplant und die operative Arbeit soll in 2025 aufgenommen werden. Der Zweck des BBF besteht darin, wichtige Kompetenzen im Kampf gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche unter einem Dach zu bündeln. 

1. Überführung der bestehenden Zentralstellen in das BBF

Zum Juni 2025 ist vorgesehen, die zwei bereits bestehenden Zentralstellen, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), von der Generalzolldirektion (GZD) in das neue Bundesamt zu überführen. Dies soll Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung erzielen sowie die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Analyse nachhaltig verbessern. Die Beschäftigten der FIU und der ZfS werden gesetzlich zum o. g. Datum in das BBF übergeleitet.

2. Errichtung weiterer Instanzen innerhalb des BBF

Ergänzend zur Überführung der FIU und ZfS in das neue Bundesamt sollen die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) und das Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) unter dem Dach des BBF neu errichtet werden. Das Ermittlungszentrum (EZG) soll in der künftigen Behörde eine zentrale Rolle einnehmen und bedeutsame internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug als eigene Priorität ermitteln. Das Ermittlungszentrum Geldwäsche wird die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Inlandsbezug wahrnehmen, die eine Sachaufklärung im Ausland erfordern sowie damit im Zusammenhang begangener Straftaten, einschließlich der international organisierten Vortaten der Geldwäschetat. Dabei wird das EZG konsequent den „follow the money-Ansatz“ verfolgen und bereits bei illegalen oder verdächtigen Finanzströmen ansetzen, um die professionellen Hintermänner und Netzwerke aufzuspüren.

Die Haupttätigkeit der neuen Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht(ZfG), liegt in der Koordinierung und Unterstützung der verschiedenen auf Länderebene angesiedelten Aufsichtsbehörden, aber auch der geplanten europäischen Aufsichtsbehörde für Geldwäsche (Anti-Money Laundering Authority – AMLA). Darüber hinaus wird die ZfG Leitlinien für ein einheitliches Vorgehen der Aufsichtstätigkeit erstellen und die Aufsichtsbehörden bei der Erstellung, Harmonisierung und Aktualisierung von Auslegungs- und Anwendungshinweisen unterstützen. Die Errichtung dient der Stärkung eines einheitlichen, stringenten risikobasierten Ansatzes bei der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor sowie der bundesweiten Koordinierung und Unterstützung von geldwäscherechtlichen Aufsichtsmaßnahmen. Um das Ziel, ein ganzheitliches Vorgehen gegen Finanzkriminalität und Geldwäsche sicherzustellen, wird die Struktur des künftigen BBF aus den folgenden drei Säulen bestehen: Analyse (FIU), Ermittlung (EZG) und Aufsicht (ZfG und ZfS).

Abbildung 1: Struktur des BBF, Quelle: in Anlehnung an das Bundesministerium der Finanzen

3. Weitere unterstützende Maßnahmen im Rahmen des BBF

Um den zuständigen Stellen für die Kriminalitäts‐ und insbesondere für die Geldwäschebekämpfung sowie den Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Immobiliendaten zu ermöglichen, soll die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters im Verantwortungsbereich des BBF erfolgen. Denn vor allem der Immobiliensektor gilt als schwer durchschaubar und folglich anfällig für Geldwäsche. Laut Schätzungen der Organisation Transparency International Deutschland e.V., werden in Deutschland allein mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien jedes Jahr mehrere Milliarden Euro gewaschen. Dies liege hauptsächlich daran, dass die wahren Käufer nicht in Erscheinung treten und sich hinter komplexen Firmenstrukturen und Briefkastenfirmen verstecken.    

Zudem findet der anhaltende Fachkräftemangel Berücksichtigung im FKBG. Zu diesem Zweck wird im BBF ein Kompetenzzentrum mit Aus- und Fortbildungsangeboten den Aufbau spezifischer Expertise beim BBF und weiteren Schlüsselakteuren/Behörden für die wirksame Bekämpfung von komplexer Geldwäsche und erfolgreiche Sanktionsdurchsetzung unterstützen. 

Zusammenfassung und Fazit

Die jüngsten Geldwäscheskandale, spätestens jedoch der Deutschlandbericht der FATF haben verdeutlicht, dass es im Hinblick auf die Geldwäschebekämpfung kein „Weiter so“ geben kann und die Zeit gekommen ist, die Finanzkriminalität- und Geldwäschebekämpfung in Deutschland grundlegend neu zu strukturieren. Zu diesem Zweck soll im Rahmen des FKGB ein neues Bundesamt, das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF), errichtet werden. In diesem sollen die Ermittlung, Analyse und Aufsicht unter einem Dach gebündelt, miteinander verzahnt, die Informationswege verkürzt, Synergien zwischen den einzelnen Stellen generiert und dadurch der Kampf gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität effektiver und effizienter gestaltet werden. Grundsätzlich ist die Bündelung von Kompetenzen sowie der ganzheitliche Ansatz, den das BBF verfolgt, positiv zu bewerten. Auch die Errichtung des Immobilientransparenzregisters innerhalb der neuen Behörde ist eine längst überfällige Notwendigkeit, um für mehr Transparenz in diesem schwer durchschaubaren Sektor zu sorgen. Zudem ist das Vorhaben innerhalb des BBF ein Kompetenzzentrum mit Aus- und Fortbildungsangeboten für den Aufbau spezifischer Expertise zur Bekämpfung von komplexer Geldwäsche und Sanktionsdurchsetzung zu schaffen, ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ein wichtiger Aspekt.

Ob die Bündelung von Kompetenzen in der Praxis so reibungslos funktionieren wird oder ob weitere rechtliche Nachschärfungen vonnöten sein werden, bleibt abzuwarten. Insbesondere im Hinblick auf die Zuständigkeiten des Ermittlungszentrums Geldwäsche, welches für bedeutsame Fälle von Geldwäsche mit Auslandsbezug zuständig sein wird und den bestehenden Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts (BKA) gibt es aus meiner Sicht keine klare Trennung. Vor allem in der Praxis wird es in diesem Zusammenhang in vielen Fällen zu Überschneidungen und Parallelzuständigkeiten kommen, was wiederum mehr Bürokratieaufwand, auch für die Verpflichteten, bedeuten wird. Ferner ist zu befürchten, dass die neue Bundesbehörde aufgrund der besseren Bezahlung erfahrene Beamte von den Landesbehörden abziehen und somit den Fachkräftemangel auf Landesebene weiter verschärfen könnte. Zudem finden sich im FKBG keine wirklichen Lösungsansätze für die bestehenden Probleme in den Stellen, die in das BBF überführt werden sollen. So ist nicht nur in der Finanzbranche bekannt, dass die Verdachtsmeldungen nach dem GwG stetig zunehmen, aber die FIU nicht in der Lage ist, diese zeitnah zu bearbeiten. Wünschenswert wären konkrete Lösungsansätze, wie die Integration und der Ausbau von Künstlicher Intelligenz in den Analyse- und Ermittlungsprozessen. Hinsichtlich des Aufwands für die Verpflichteten wird entscheidend sein, wie gut die Kommunikation und der Informationsaustausch unter den einzelnen Stellen des BBF funktionieren werden. Andernfalls ist zu befürchten, dass die Verpflichteten ähnliche Auskünfte an unterschiedlichen Stellen des BBF adressieren müssten. Jedenfalls ist es für die Verpflichteten ratsam, sich jetzt schon auf die neuen Strukturen und Gegebenheiten vorzubereiten. Denn eins steht fest: das Thema Geldwäsche wird weiter an politischer und aufsichtsrechtlicher Relevanz zunehmen.


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