Gepostet am 19. Dezember 2018 von in
Durch die neue europäische Prospektverordnung (<link info-center search-center detail-ansicht dokument>VO (EU) 2017/1129; ProspektVO) wurde die Erstellung, Billigung und Verbreitung von Wertpapierprospekten geregelt. Für die Prospektpflicht sieht sie Ausnahmen und Erleichterungen vor; so wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Wertpapiere mit einem Gesamtgegenwert von bis zu 8 Millionen Euro von der Prospektpflicht zu befreien, wenn diese nicht notifizierungspflichtig sind. Die Mitgliedstaaten können unter gewissen Bedingungen aber dennoch Offenlegungspflichten unterhalb dieser Schwelle vorsehen. Am 21. Juli 2019 tritt die bereits teilweise geltende Verordnung in Kraft - sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in den Mitgliedsstaaten.
Auf EU-Ebene finden bereits erste Anpassungen statt, beispielweise mit dem Entwurf einer Delegierten Verordnung zu Format, Inhalt, Prüfung und Genehmigung von Prospekten (<link info-center search-center detail-ansicht dokument>Ares(2018)6089173), die zur Konsultation gestellt wurde. Zu ihrem Entwurf nimmt die Kommission hier bis zum 26. Dezember 2018 Feedback von Interessenträgern entgegen.
Auch auf deutscher Ebene finden Umsetzungsprozesse statt: das <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze ist am 14. Juli 2018 in Kraft getreten. Damit werden Wertpapiere mit einem Gesamtgegenwert von bis zu 8 Millionen Euro von der Prospektpflicht befreit, im Gegenzug wird das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) eingeführt. Da aber noch weitere Anpassungen der deutschen Gesetzeslage notwendig sind, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 14. November 2018 einen <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Referentenentwurf zur Konsultation gestellt. Dieser soll den Zugang für KMU zum Kapitalmarkt noch weiter erleichtern und den Anlegerschutz sowie die Transparenz stärken.
Anbieter von Wertpapieren in Deutschland haben also die Qual der Wahl – wenn sie von der Prospektpflicht befreit sind, müssen sie sich die Frage stellen, ob es sich für sie lohnt, anstelle des Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen.
In Österreich wurde der Gesetzgeber ebenfalls bereits tätig: Das <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Gesetz zur Umsetzung ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Es soll das Prospektrecht harmonisieren und vereinfachen und schafft dazu neue Schwellenwerte, die das <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Kapitalmarktgesetz und das <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Alternativfinanzierungsgesetz voneinander abgrenzen sollen.
Adressaten der Änderungen sind hauptsächlich aber nicht ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen in Form von Asset Managern und Kapitalmarktteilnehmern sowie kleine und mittlere Banken, vor allem in den Bereichen Capital Markets und Compliance.
Um dieses Themengebiet umfassend zu analysieren, wird ORO Services im ersten Quartal 2019 ein Whitepaper zur Prospektverordnung veröffentlichen. Darin werden unter anderem die Umsetzung in Deutschland und Österreich sowie die Stellungnahmen zu den Entwürfen der Europäischen Kommission und des BMF aufgegriffen.
ORO Services wird Sie weiterhin über die Entwicklungen hinsichtlich der Prospektverordnung auf dem Laufenden halten und Ihnen gegebenenfalls Ihren Handlungsbedarf aufzeigen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne mit Beratungs- und Informationsdienstleistungen rund um die Finanzmarktregulierung: redaktion(at)oro-services.de
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