Gepostet am 24. Juni 2022 von
Nun fördert die Bundesregierung erneut die Krypto-Branche durch die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV), welche am 17.06.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am darauffolgenden Tag bereits in Kraft getreten ist. Die Verordnung ermöglicht es den Anbietern von Investmentfonds durch Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), sog. Kryptofondsanteile zu begeben.
Kryptofondsanteile sind elektronische Anteilscheine, die gemäß § 1 Satz 2 KryptoFAV in ein Kryptowertpapierregister eingetragen sind. Mit dem Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) vom 3. Juni 2021 wurde durch eine Änderung des KAGB die Möglichkeit geschaffen, elektronische Anteilscheine an Investmentvermögen in der Rechtsform des Sondervermögens zu begeben, die in ein zentrales Register eingetragen werden. Kryptofondsanteile wurden im Gesetz zunächst zurückgestellt, da weitere Prüfungen erforderlich blieben, wie den Besonderheiten von Anteilen an Investmentfonds bei Eintragung in Kryptowertpapierregister Rechnung getragen werden kann.
Die registerführende Stelle ist die Verwahrstelle. Die Verwahrstelle darf zur Kryptowertpapierregisterführung auch ein anderes Unternehmen beauftragen, das jedoch über eine Erlaubnis zur Kryptowertpapierregisterführung verfügen muss.
Durch die KryptoFAV können Fondsanteile nun in dezentralen Kryptowertpapierregistern begeben werden. Dies schafft neue Möglichkeiten für die Fondindustrie, insbesondere im Fondsvertrieb. Die Neuerungen sind ein weiterer konsequenter Schritt, um die Digitalisierung der Fondsindustrie und des Fondsvertriebs zu unterstützen, wodurch der Finanzstandort Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich gestärkt wird. Finanzinstituten, insbesondere den Anbietern von Investmentfonds, ist zu empfehlen, sich mit den Möglichkeiten der regulatorischen Rahmenbedingungen von Crypto Assets in Deutschland und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten zu beschäftigen und diese zu nutzen.
Dem aktuell bestehenden Flickenteppich an unterschiedlichen Krypto-Regularien in Europa soll mit der Einführung der “Markets in Crypto-Assets Regulation” (MiCA), die voraussichtlich 2023 in Kraft tritt, Einhalt geboten werden. Die MiCA wird als Pendant zur MiFID II im Wertpapiergeschäft einen einheitlichen Rahmen für Crypto Assets in Europa schaffen. Es ist davon auszugehen, dass dies den Krypto-Markt weiter stärken wird.
Anlässlich der steigenden Relevanz von Crypto Assets und der dahinterstehenden Blockchain-Technologie und des vermehrten Aufkommens konkreter Anwendungsfälle in der Finanzindustrie startet Severn Consultancy eine Marktumfrage, um hieraus relevante Erkenntnisse für unsere Kunden zu erlangen. Nehmen Sie gerne an der Marktumfrage teil und profitieren Sie von einem direkten Vergleich mit Ihrer Peer Group und den Erkenntnissen Ihrer Branche.
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