Gepostet am 22. Mai 2023 von
Derweil ist auch der Bundestag zur Einigung mit dem Bundesrat gekommen, der das Gesetz zuvor abgelehnt hatte. Mit dem Kompromiss, den die Vertreter beider Institutionen erarbeitet haben, sollte dem Hinweisgeberschutzgesetz nichts mehr im Wege stehen. Die folgenden Punkte sind der Drucksache des Vermittlungsausschusses zu entnehmen.
Die Priorisierung interner Meldestellen ist eine der neuen Vorgaben, ebenso gibt es keine strenge Löschfrist mehr für aufbewahrte Unterlagen. Anonyme Hinweise müssen nicht mehr entgegengenommen werden, dies wird lediglich empfohlen. Nichtvermögensschäden werden künftig nicht mehr entschädigt, Bußgeldandrohungen sind auf 50.000 Euro gesunken statt den vorher angedachten 100.000 Euro.
Das Gesetz soll einen Monat nach Verkündung in Kraft treten, dies kann bereits Mitte Juni der Fall sein.
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