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Gepostet am 22. Mai 2023 von  Lukas Faust, Werkstudent bei Severn Consultancy 🕐 1 min Lesezeit

Update zum HinSchG: Bundesrat und Bundestag endlich einig

Anfang 2023 wurde Deutschland auf Grund des mangelnden Schutzes von Whistleblowern vor dem EuGH verklagt, mittlerweile steht das Urteil fest. Bis die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden durch Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde, muss laut Angaben der FAZ jeden Tag 61.600 Euro durch die Bundesrepublik gezahlt werden, mindestens aber 17.248.000 Euro.

Kompromiss des Bundesrates und Bundestags

Derweil ist auch der Bundestag zur Einigung mit dem Bundesrat gekommen, der das Gesetz zuvor abgelehnt hatte. Mit dem Kompromiss, den die Vertreter beider Institutionen erarbeitet haben, sollte dem Hinweisgeberschutzgesetz nichts mehr im Wege stehen. Die folgenden Punkte sind der Drucksache des Vermittlungsausschusses zu entnehmen.

Die Priorisierung interner Meldestellen ist eine der neuen Vorgaben, ebenso gibt es keine strenge Löschfrist mehr für aufbewahrte Unterlagen. Anonyme Hinweise müssen nicht mehr entgegengenommen werden, dies wird lediglich empfohlen. Nichtvermögensschäden werden künftig nicht mehr entschädigt, Bußgeldandrohungen sind auf 50.000 Euro gesunken statt den vorher angedachten 100.000 Euro.

Weitere Schritte

Das Gesetz soll einen Monat nach Verkündung in Kraft treten, dies kann bereits Mitte Juni der Fall sein.


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