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Gepostet am 11. August 2022 von  Katrin Jastrau, Manager bei Severn Consultancy 🕐 4 min Lesezeit in Regularien

Neue Anforderungen für Wertpapierdienstleister in puncto Nachhaltigkeit

Rund 500 Wertpapierdienstleister müssen laut Bundesfinanzministerium prüfen, ob die geplanten Änderungen an der WpDVerOV in ihren Häusern Anwendung finden. Falls ja, sind etliche Maßnahmen umzusetzen. Die Zeit läuft – bis zum 22. November 2022 muss alles unter Dach und Fach sein.

Nachhaltigkeitsfaktoren als verpflichtender Teil der Produktüberwachungspflichten

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jetzt einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, mit dem nachhaltigkeitsbezogene Faktoren und Ziele bei der Konzeption und beim Vertrieb von Finanzinstrumenten als Teil der Produktüberwachungspflichten eingeführt werden. Grundlage hierfür ist die Delegierte Richtlinie 2021/1269 der EU-Kommission, deren Vorgaben das BMF eins zu eins in seinem Verordnungsentwurf übernommen hat. Konkret wird damit im Wesentlichen die Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV) angepasst. Bis zum 26. August 2022 haben betroffene Unternehmen und Verbände noch Zeit, dazu Stellung nehmen. Dann wird die Zeit knapp – da die Delegierte Richtlinie in allen EU-Staaten bis zum 22. November 2022 in nationales Recht umzuwandeln ist, soll die Novelle der WpDVerOV auch zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.

Diese Unternehmen sind betroffen

Nach Ansicht des BMF sind aktuell rund 500 von der BaFin beaufsichtigte Wertpapierdienstleister von den neuen gesetzlichen Vorgaben betroffen. Deren Aufgabe ist es nun, einmalig bei rund 500.000 Finanzinstrumenten (Schätzung BMF) zu prüfen, ob die Regelungen für nachhaltige Finanzinstrumente Anwendung finden. Zudem sollen sie bei ca. 150.000 identifizierten Finanzinstrumenten eine jährliche Folgebewertung in puncto Nachhaltigkeit vornehmen. Die Kosten für betroffene Unternehmen belaufen sich nach Ansicht des Ministeriums auf einmalig ca. 72 Mio. Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand liegt bei ca. 25 Mio. Euro.

Was jetzt zu tun ist

Folgende Maßnahmen müssen betroffene Unternehmen einmalig durchführen:

  • den Zielmarkt für nachhaltige Finanzinstrumente bestimmen
  • prüfen, ob die ermittelten Bedürfnisse dem Zielmarkt für nachhaltige Finanzinstrumente entsprechen
  • Verfahren einrichten, wie Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzinstrumente zu beschreiben und wie diese Erläuterungen an Vertriebsunternehmen zu übermitteln sind
  • Produktfreigabevorkehrungen für nachhaltige Finanzinstrumente einrichten

Folgende Maßnahmen müssen betroffene Unternehmen jährlich durchführen:

  • prüfen, ob ein nachhaltiges Finanzinstrument weiterhin mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen des Zielmarkts vereinbar ist
  • eine Folgebewertung von nachhaltigen Finanzinstrumenten und der betreffenden Vertriebsstrategie auf Vereinbarkeit mit dem Zielmarkt durchführen

Wieso der Aufwand?

Laut dem europäischen Gesetzgeber reicht eine allgemeine Erklärung, dass ein Finanzinstrument ein nachhaltigkeitsbezogenes Profil aufweist, nicht aus. Zusätzlich sollten Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, auch ermitteln, an welche Kundengruppe mit nachhaltigkeitsbezogenen Zielen das Finanzinstrument vertrieben werden soll. Im Umkehrschluss bedeutet das aber nicht, dass die entsprechenden Aktien, Fonds, etc. nur an bestimmte Kunden vertrieben werden sollen. Ziel ist vielmehr, die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments so transparent  und allgemeinverständlich darzustellen, dass alle (potenziellen) Kunden von diesen Informationen profitieren können.


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