Gepostet am 06. Mai 2021 von
Mit der Richtlinie (EU) 2016/2341 werden Vorschriften für die Aufnahme und Ausübungen der Tätigkeiten von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) festgelegt. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 13. Januar 2019 Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber kam dieser Verpflichtung nach und erließ das Umsetzungsgesetz, mit dem insbesondere Änderungen am Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgenommen worden sind.
Die neuen Vorschriften des VAG werden nun durch das Rundschreiben 08/2020 (VA) konkretisiert, das am 30. Dezember 2020 veröffentlicht wurde und am 1. Juni 2021 in Kraft trifft.
Das Rundschreiben konkretisiert die Vorgaben zur Einrichtung eines Governance-Systems für EbAV. Dies umfasst insbesondere die Bestimmung von Schlüsselfunktionen im Unternehmen, das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem (IKS) sowie die Definition des Auslagerungsbegriffs und die Notwendigkeit eines Notfallmanagements. Dabei sind die Anforderungen der MaGo für EbAV nahezu identisch mit denen aus der MaGo für Versicherungen.
Schlüsselfunktionen
EbAV sollten aus den drei Schlüsselfunktionen versicherungsmathematische Funktion, interne Revision und unabhängige Risikocontrollingfunktion (URCF) bestehen, die gleichranging und gleichartig nebeneinanderstehen sollten. Die Geschäftsleitung oder die für die jeweilige Schlüsselfunktion verantwortliche Person hat stets sicherzustellen, dass diese ihre Aufgaben objektiv, fair und unabhängig voneinander erfüllen können. In schriftlichen Leitlinien ist eine eindeutige und transparente Aufgabendefinition und Aufgabenzuweisung festzulegen.
Risikomanagement
Das Risikomanagementsystem sollte dem individuellen Risikoprofil der EbAV angemessen und wirksam ausgestaltet sein. Die gesamte Geschäftsleitung trägt dabei die Verantwortung, dass das Risikomanagementsystem zumindest über alle wesentlichen Risiken informiert, die Wirksamkeit des Systems aktiv überwacht und analysiert. Darüber hinaus ist eine Risikostrategie zu entwickeln, die mindestens jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Als eigenständiges Element der Geschäftsorganisation erfüllt das interne Kontrollsystem (IKS) eine wesentliche Rolle bei der Gewährleistung einer angemessenen und wirksamen Funktionsweise der Geschäftsorganisation. Das IKS ist am Risikoprofil des Unternehmens auszurichten und in die Strukturen und Prozesse der Geschäftsorganisation einzubinden.
Ausgliederungsmanagement
Für das Ausgliederungsmanagement wesentlich ist insbesondere die Art der Ausgliederung, die dazugehörige Risikoanalyse, die originär ausgelagerte Tätigkeit sowie die Kontrolle der Ausgliederung durch einen Ausgliederungsbeauftragten.
Notfallmanagement
Ferner sollte eine EbAV ein Notfallmanagement implementieren. Es erhöht die Widerstandsfähigkeit und gewährleistet, dass in möglichen Krisensituationen wesentliche Daten und Funktionen verfügbar sind sowie die Geschäftstätigkeit weiterhin fortgeführt werden können. Das operative Notfallmanagement übernimmt die Geschäftsleitung.
Spätestens nach den Rundschreiben der BaFin zu MaGo für (kleine) Versicherungsunternehmen war abzusehen, dass nun auch die EbAV an der Reihe sind. Aufgrund der großen Ähnlichkeiten dieser Rundschreiben sowie der Tatsache, dass die BaFin den Adressaten mit Blick auf das Veröffentlichungsdatum eine „Einarbeitungszeit“ von knapp sechs Monaten gewährt hat, müsste der (Rest-) Aufwand zur Umsetzung überschaubar bleiben.
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