Gepostet am 05. Dezember 2021 von in
Ein Jahr, nachdem die EU-Kommission ihren umfangreichen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vorgestellt hat, kommt Bewegung in die Agenda. Mit insgesamt sieben neuen Gesetzesinitiativen will der europäische Standardsetzer jetzt
Natürlich sollen (institutionelle) Anleger auch besser Zugang zu Unternehmens- und Handelsdaten bekommen, langfristige Investitionen gefördert und der grenzüberschreitende Verkauf von Investmentfonds erleichtert werden.
Das alles klingt sehr ambitioniert, wenn man bedenkt, dass die Finanzierung durch Banken in Europa immer noch überwiegt. Auch an der starken Fragmentierung und den unterschiedlichen Aufsichtsregimes der nationalen Kapitalmärkte hat sich seit Veröffentlichung des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion im Jahre 2015 nicht viel geändert. Die Ziele der EU-Kommission lassen erahnen, dass nicht nur neue, rechtsverbindliche Normen nötig sind, sondern auch zahlreiche bestehende Rechtsakte novelliert werden müssen.
1. EU-weiter Datenhub geplant
Um diese ambitionierten Ziele zu verwirklichen, plant die Kommission mittels drei EU-Verfahren zunächst, einen einheitlichen europäischen Zugangspunk (European Single Access Point – ESAP) einzurichten. Dieser soll als zentrale Anlaufstelle für öffentliche Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte dienen. ESAP schließt auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen ein, die auf dem europäischen Grünen Deal aus dem Jahre 2019 beruhen. Darüber hinaus ist der ESAP als zentraler Datenraum auch ein Eckpfeiler der Digitalstrategie der EU.
2. Mehr Attraktivität für langfristige Investmentfonds
Mit der Überarbeitung der sog. ELTIF-Verordnung sollen europäische langfristige Investmentfonds für Anleger attraktiver werden. Auch Kleinanleger profitieren, da für sie die Mindestinvestitionsschwelle von 10.000 Euro bei gleichzeitigem hohen Anlegerschutz entfallen soll. Darüber hinaus soll die Rolle der ELTIF als zusätzliche Finanzierungsquelle für EU-Unternehmen gestärkt werden.
3. Harmonisierte Regeln für Kreditvergabe durch Fonds
Das Maßnahmenpaket sieht auch vor, die Effizienz und Integration des Marktes für alternative Investmentfonds zu verbessern. Hierzu will die Kommission u. a. die Vorschriften für die Kreditvergabe durch Fonds an Unternehmen EU-weit harmonisieren. Um dies zu erreichen, muss die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) überarbeitet werden.
4. Bündelung europäischer Finanzinformationen
Mehr Transparenz verspricht sich der EU-Standardsetzer durch die Einführung eines europäischen konsolidierten Datentickers (consolidated tape). Damit können Anleger nahezu in Echtzeit auf Handelsdaten für Aktien, Anleihen und Derivaten an den rund 500 Handelsplätzen in der EU zugreifen. Auch die Wettbewerbsbedingungen für Börsen und Investmentbanken werden hierdurch weiter angeglichen. Nötig ist hierfür eine Anpassung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) und der dazugehörigen Richtline MiFID II.
Unter Branchenteilnehmern stoßen die neuen Vorschläge weitgehend auf Beifall, insbesondere die Schaffung des konsolidierten Datentickers. Wie die Deutsche Kreditwirtschaft in einer Pressemitteilung erläuterte, sollten hierbei alle Datenlieferanten denselben strengen Qualitätsanforderungen unterliegen, seien es Börsen oder Banken. Die Datenqualität sei jedoch der Schlüssel zum Erfolg. Auch die EFAMA lobt die Vorschläge zum Marktdatenticker, insbesondere die Tatsache, dass dieser alle Assetklassen umfasst.
Erfahrungsgemäß wird es mindestens noch ein Jahr dauern, bis aus den Vorschlägen finale Rechtsakte werden. Allerdings sind für 2022 bereits weitere Initiativen geplant, u. a. die Überprüfung der aktuellen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) und eine Initiative zum Unternehmenssolvenzrecht.
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