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Gepostet am 09. Dezember 2020 von  Gudrun Timm, Senior Associated Partner der Directors Academy

Nachhaltigkeit – auch eine Pflicht/Aufgabe für den Aufsichtsrat

Ein Gastbeitrag unseres neuen Kooperationspartners Directors Academy.

Betrachten wir den Megatrend Nachhaltigkeit aus der Adlerperspektive, nämlich der des Aufsichtsrates, bedeutet dies, der Komplexität des Themas gerecht zu werden und es gleichzeitig auf Unternehmensebene einzuordnen. 

Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehört, mit seinem externen Blick und in anderen Unternehmen, Branchen oder Regionen erworbenen Kompetenzen der Geschäftsleitung beratend zur Seite zu stehen und sie zu überwachen. Insofern ist der Aufsichtsrat nicht in die operative Umsetzung eingebunden, vielmehr wirkt er auf der strategischen Ebene und leistet einen Beitrag dazu, die Auswirkungen verschiedener Megatrends auf das Unternehmen zu verstehen und die Konsequenzen in Form von Chancen und Risiken für das Geschäftsmodell zu erkennen. 

 

Einer dieser Trends ist das Thema Nachhaltigkeit in seinen Facetten – Anpassungsstrategien an den Klimawandel und Diversität in der Unternehmensführung sind nur zwei sehr unterschiedliche Beispiele für die heterogenen Themen, die Unternehmen unter dem Nachhaltigkeitsbegriff abverlangt werden. Zunächst steht daher auf der Ebene des Aufsichtsrates an, die grundsätzlichen und nur scheinbar einfachen Fragen zu klären: Was bedeutet eigentlich Nachhaltigkeit für unser Unternehmen und unsere Organisation? Die Begrifflichkeiten sind entsprechend dem Verständnis uneinheitlich, sie reichen von „CSR“, der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens, über „Wahrung der Schöpfung“ bis hin zu „ ESG“, dem Investorenansatz, Umwelt-, Sozial- und Governancerisiken einzupreisen. Die Kommunikation spielt für die Nachhaltigkeitsstrategie eine besondere Rolle, denn die Nachhaltigkeitsberichterstattung dient der Positionierung im Wettbewerb um Mitarbeiter, Kunden und Anleger. 

Ein gemeinsames Verständnis zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsleitung über die Auswirkungen der Nachhaltigkeitstrends auf die Wertschöpfung und Unternehmensstrategie führt zu den Zielen, die das Unternehmen verfolgt, und den Nachhaltigkeitskennziffern, die der Aufsichtsrat auf Unternehmensebene nachhält und beurteilt. Im Thema Klimaneutralität spielt regelmäßig die Reduzierung von Treibhausgasemissionen eine bedeutende Rolle. Dazu muss sich der Aufsichtsrat eine Meinung über den eingeschlagenen Pfad bilden, insbesondere über das angestrebte Tempo der Emissionsreduzierung und die Reichweite – soll der CO2 – Fußabdruck als Messgröße über die gesamte Organisation erfasst werden? Auf der Ebene der Kunden, z.B. im Kreditportfolio, oder aller Zulieferunternehmen? Denn so wie Transparenz die Reputation steigern kann, birgt sie auch ein Risiko. Erfassbarkeit verlässlicher Daten und Konsistenz in der Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit ist ein Muss zur Erhaltung und Steigerung der Glaubwürdigkeit.

 

Insbesondere achtet der Aufsichtsrat auf die Ausgestaltung und Qualität der Risikosteuerung. Zur Bewertung und Stresstests für physische Risiken und den Transitionsrisiken auf dem Nachhaltigkeitspfad hat die BaFin in ihrem Merkblatt zu Nachhaltigkeitsrisiken Hinweise gegeben, diese Risiken in die bestehenden Risikokategorien zu integrieren. In diesem Zusammenhang ist die jetzt laufende Konsultation der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) beachtenswert. Sie zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsrisiken über das bestehende Risikomanagement der Institute hinaus in den regulatorischen Überwachungsprozess (SREP) zu integrieren. Dazu verdeutlicht die EBA den Zusammenhang von Nachhaltigkeitsrisiken und Resilienz des Geschäftsmodells.

Erfolgreiche Unternehmen verändern sich, bevor sie von den Ereignissen überrollt werden. Die Aufsichtsratsperspektive zu Nachhaltigkeitsrisiken in Finanzinstituten und den entsprechenden Vorgaben der BaFin finden Sie in der Directors Academy.

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