Feedback

Gepostet am 20. März 2023 von  Lukas Faust, Praktikant Severn Consultancy 🕐 2 min Lesezeit in Regularien

Klage vor dem EuGH: Hinweisgeberschutzgesetz noch immer nicht verabschiedet

Der Bundesrat hat das geplante Hinweisgeberschutzgesetz der Bundesregierung Mitte Februar gestoppt. Dabei ist Eile geboten: Es läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, da die korrespondierende Whistleblower-Richtlinie bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Nun wurde das Gesetz in fast identischer Form erneut von der Bundesregierung eingebracht.

Inhalte des Hinweisgeberschutzes

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates dient dem Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden. Der Schutzbereich umfasst Personen, die einen hinreichenden Verdacht für die Richtigkeit der gemeldeten Informationen hatten und die intern oder extern im Sinne der Richtlinie Meldung erstattet oder eine Offenlegung vorgenommen haben. 

Im Zuge der internen und externen Meldungen sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht ohne Weiteres offengelegt werden darf. Ferner müssen sie Maßnahmen ergreifen, um Repressalien, deren Androhung und Versuch zu untersagen. Es muss auch sichergestellt werden, dass die Hinweisgeber Zugang zu unterstützenden Maßnahmen erhalten.

Klage der EU-Kommission vor dem EuGH

Deutschland wie auch sieben weitere EU-Staaten wurden von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, da die Vorgaben nicht fristgerecht umgesetzt wurden. 

Das Hinweisgeberschutzgesetz, das im Juli 2022 von der Bundesregierung veröffentlicht wurde, sollte diese Richtlinie umsetzen, der Entwurf wurde jedoch bereits Mitte Februar durch den Bundesrat abgelehnt . 

Der Widerstand regt sich laut Informationen aus dem Bundestag besonders in Bundesländern unter Führung der Union. Hohe bürokratische Belastung für Unternehmen und die Tatsache, dass schon ab 50 Mitarbeitern ein Meldewesen für Hinweisgeber eingerichtet werden muss, waren ausschlaggebend. 

Die Umsetzung der Vorgaben in Deutschland

Am 14.  März 2023 wurde nun der fast identische Gesetzesentwurf erneut eingebracht. Lediglich Beamte der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Richterinnen und Richter im Landesdienst werden nun von dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Nach der Einschätzung der einbringenden Fraktionen ist somit eine Zustimmung des Bundesrates nicht mehr von Nöten (vgl. Pressemitteilung des Bundestages vom15.03.2023). In einem zweiten Gesetzesentwurf „zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz“ wird die Ausgrenzung von Beamten etc.  wieder aufgehoben. Etwaige erhoffte Erleichterungen für Unternehmen bleiben unerfüllt.


Kontaktformular


Login 



Passwort vergessen?

Newsletter abonnieren


















Captcha*

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung eine dienstliche E-Mail benötigen. Außerdem können wir Anmeldungen von Branchendienstleistern nicht berücksichtigen.