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Gepostet am 21. Januar 2025 von  Thorsten Reepen, Project Manager bei Severn Consultancy 🕐 5 min Lesezeit

Jahresausblick von Regupedia auf 2025

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der Finanzmarktregulierung, geprägt von den Herausforderungen des digitalen Wandels, dem Ausbau nachhaltiger Finanzstrukturen und der Stärkung der Resilienz gegenüber nationalen und globalen Risiken. Europäische Regelwerke wie MiCAR, DORA und CSRD setzen neue Maßstäbe für den Umgang mit Kryptowährungen, digitaler Betriebsstabilität und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ergänzend dazu rücken nationale Initiativen wie das FinmadiG in den Fokus, um lokale Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Verzahnung dieser Maßnahmen erfordert von Banken, Kapitalmarktteilnehmern und weiteren Akteuren eine tiefgreifende Anpassung ihrer Geschäftsmodelle, Governance und Prozesse.


FinmadiG
 

Das Ende letzten Jahres in Kraft getretene Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) markiert einen Meilenstein für die Regulierung digitaler Vermögenswerte. Im Zentrum steht das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG), welches integraler Bestandteil des FinmadiG ist, das die Zulassung und Beaufsichtigung von Kryptowerte-Dienstleistern sowie Emittenten von vermögenswertreferenzierten- und E-Geld-Token regelt. Verpflichtungen wie die Erstellung und Veröffentlichung von Whitepaper sowie Maßnahmen zur Marktmissbrauchsbekämpfung zielen darauf ab, Transparenz und Integrität der Kryptomärkte zu gewährleisten.

Zusätzlich setzt das Gesetz die EU-Regelwerke MiCAR und DORA um. MiCAR schafft einheitliche Vorschriften für Kryptowerte und erleichtert grenzüberschreitende Aktivitäten. DORA legt den Fokus auf digitale Resilienz und verpflichtet Unternehmen zu umfassenden IT-Sicherheitsmaßnahmen, Schwachstellenanalysen und der Meldung von Sicherheitsvorfällen.

Unternehmen müssen ihre Prozesse und Systeme jetzt an die neuen Anforderungen anpassen. Dazu gehören optimierte Compliance-Strukturen, verstärkte IT-Sicherheitsvorkehrungen und eine stärkere Fokussierung auf das Risikomanagement.

Verkürzung des Wertpapierabwicklungszyklus: Der Weg zu T+1*
 

Am 15. Oktober 2024 veröffentlichten die ESMA, die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion (FISMA) und die EZB ein Statement zur Verkürzung des Wertpapierabwicklungszyklus von T+2 auf T+1. Neben Risikominderung, Margeneinsparungen und Effizienzsteigerungen betonte das Statement die Bedeutung der internationalen Angleichung: Die Umstellung in Nordamerika auf T+1 im Mai 2024 hatte erheblichen Druck erzeugt, vergleichbare Standards in der EU einzuführen, um Wettbewerbsnachteile und Ineffizienzen zu vermeiden.

Am 18. November 2024 folgte der detaillierte Bericht der ESMA. Dieser analysiert die potenziellen Auswirkungen einer Umstellung, die Kosten und Nutzen sowie die praktischen Schritte zur Einführung. Wichtig ist, dass eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (CSDR) notwendig ist, um eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung zu schaffen. Zudem müssen Marktpraktiken harmonisiert und eine Governance-Struktur etabliert werden, die die Umstellung koordiniert und die Zusammenarbeit zwischen der Finanzindustrie und den Regulierungsbehörden fördert.

Die ESMA empfiehlt, die Umstellung schrittweise vorzubereiten und den Startpunkt sorgfältig zu wählen. Der Bericht schlägt als Datum für die verpflichtende Einführung von T+1 den 11. Oktober 2027 vor. Dies bietet ausreichend Zeit für notwendige Anpassungen und minimiert die operativen Risiken eines solchen Projekts.

Die Verkürzung des Abwicklungszyklus ist ein bedeutender Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der EU-Kapitalmärkte zu stärken. Marktteilnehmer sind aufgerufen, frühzeitig in die notwendige Automatisierung und Standardisierung zu investieren. Während die Vorteile wie Risikominderung und bessere Markteffizienz im Fokus stehen, sind auch potenzielle Herausforderungen, insbesondere für kleinere Marktteilnehmer, zu beachten.

ESG: Ab 2025 Pflichtprogramm für Banken und Finanzdienstleister
 

Ab 2025 wird ESG (Environmental, Social, Governance) für Banken in Deutschland ein zentraler Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), verpflichtet große Unternehmen, ab dem Geschäftsjahr 2025 Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Betroffen sind Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeiter,
  • einen Umsatz über 50 Mio. € oder
  • eine Bilanzsumme über 25 Mio. €.

Für Banken bedeutet dies eine erhebliche Erweiterung der Berichtspflichten. Neben der Offenlegung eigener ESG-Daten müssen Banken auch die Nachhaltigkeit ihrer Kreditportfolios, Investitionen und Finanzprodukte bewerten. Klimarisiken und soziale Standards rücken damit in den Fokus der Risikomanagementstrategien. Die Anforderungen aus der CSRD ergänzen die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), das Banken verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards in Lieferketten und bei Geschäftspartnern sicherzustellen. Insbesondere mittelständische Unternehmen, die als Kunden oder Zulieferer fungieren, müssen künftig umfassendere ESG-Daten bereitstellen, um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Die frühzeitige Integration von ESG-Kriterien bietet Banken jedoch auch Chancen: Sie können Investoren überzeugen, nachhaltige Geschäftsfelder ausbauen und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Die wachsenden Erwartungen von Kunden, Aufsichtsbehörden und Kapitalgebern machen ESG zur Pflicht – nicht nur im Berichtswesen, sondern in der gesamten Geschäftspraxis. Ab 2025 wird Nachhaltigkeit zum Standard, der nicht nur Risiken minimiert, sondern auch das Potenzial eröffnet, den Markt aktiv zu gestalten und langfristig erfolgreich zu sein.

KI im Finanzsektor 2025: Chancen und Herausforderungen
 

Künstliche Intelligenz (KI) prägt den Finanzsektor im Jahr 2025 stärker denn je. Banken, Asset Manager und Versicherer nutzen KI, um Prozesse zu automatisieren, Risiken effizienter zu managen und das Kundenerlebnis zu personalisieren. Anwendungen wie automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfungen, Betrugserkennung und algorithmischer Handel bieten immense Vorteile, erfordern jedoch auch den verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien.

Mit der seit 2024 geltenden EU KI Verordnung existiert erstmals ein klarer regulatorischer Rahmen, der den Einsatz von Hochrisiko-KI, insbesondere in Bereichen wie Kreditvergabe  umfassend reguliert. Nationale Aufsichtsbehörden wie die BaFin konkretisieren diese Vorgaben und stellen sicher, dass Transparenz, Fairness und Datenschutz gewährleistet sind.

Trotz der Potenziale bleiben Herausforderungen bestehen: Von der "Black Box"-Problematik, bei der Entscheidungen wegen der Intransparenz von KI-Systemen nicht nachvollziehbar sind, über Verzerrungen in Daten bis hin zu hohen Implementierungskosten. Der Balanceakt zwischen Innovation und regulatorischer Einhaltung wird für Finanzinstitute zum entscheidenden Erfolgsfaktor.

Dabei liegt der Schlüssel des Erfolgs in transparenten, erklärbaren KI-Modellen, die regulatorische Anforderungen erfüllen und ethische Standards wahren.

Retail Investment Strategy der EU – Ein Update zu unserer Blog-Serie
 

Die Retail Investment Strategy (RIS) der EU-Kommission, vorgestellt am 24. Mai 2023, steht im Zentrum einer umfassenden Reform des Anlegerschutzes in Europa. Ziel ist es, Kleinanlegern mehr Vertrauen in die Kapitalmärkte zu ermöglichen und gleichzeitig strengere Anforderungen an Finanzdienstleister durchzusetzen. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen unter anderem ein teilweises Verbot von Provisionen, die Einführung des ”Value-for-Money“-Konzepts und verschärfte Transparenzvorgaben.

Bereits im Jahr 2024 haben wir in Zusammenarbeit mit Herrn Alexander Bahr (Vorstandsstab der dwpbank) eine Blog-Serie gestartet, um die Fortschritte und Diskussionen rund um die RIS zu beleuchten. Da sich die Strategie derzeit in der Trilog-Phase befindet, in der das Europäische Parlament, der Rat der EU und die EU-Kommission die finalen Regelungen verhandeln, planen wir, diese Serie nach Abschluss der Verhandlungen fortzusetzen. So werden wir die Ergebnisse und deren konkrete Auswirkungen umfassend analysieren.

Die RIS bringt vielversprechende Neuerungen für Kleinanleger, darunter standardisierte Informationsdokumente und strengere Anforderungen an Berater. Gleichzeitig stehen Banken, Versicherungen und Asset Manager vor erheblichen Anpassungen. Die endgültige Verabschiedung wird für 2025 erwartet, die Umsetzung könnte ab 2026 erfolgen. Wir bleiben dran und liefern Ihnen fundierte Einblicke, sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind.

Fazit:
 

Das Jahr 2025 bringt tiefgreifende Veränderungen für die Finanzbranche mit sich. Regulatorische Initiativen wie FinmadiG, T+1 und die ESG-Verpflichtungen stellen erhebliche Anforderungen an Marktteilnehmer, insbesondere im Bereich der Prozessautomatisierung, Berichterstattung und Risikominderung. Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz bietet Potenziale zur Effizienzsteigerung, erfordert jedoch eine strikte Einhaltung regulatorischer Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Governance. Finanzunternehmen, die frühzeitig auf diese Entwicklungen reagieren, sichern ihre Wettbewerbsfähigkeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Resilienz der europäischen Finanzmärkte. Innovation und Compliance werden zum Erfolgsfaktor.

 

*T+1 und T+2 bezeichnen Abwicklungszeiträume, bei denen die Übertragung von Wertpapieren und Zahlungen einen bzw. zwei Geschäftstage nach dem Handelsabschluss erfolgt.


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