Feedback

Gepostet am 16. November 2020 von  Verena Siemes, Geschäftsführerin bei ORO Services GmbH in Regularien

Gesetzgeber verschärft die Anforderungen an Auslagerungen, Prüfung und Aufsichtsrat – Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG)

Eigentlich hätte man es kommen sehen müssen: Als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal und den zum großen Teil desaströsen Prüfungsergebnissen, u.a. im Bereich Auslagerungsmanagement bei Finanzdienstleistern, will der Gesetzgeber die Vorgaben deutlich nachschärfen. 

Mit dem Entwurf des <link info-center search-center detail-ansicht dokument>Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität – kurz FISG soll der Aufsicht ein umfangreiches Durchgriffsrecht gegeben werden, das die bisherigen diesbezüglichen Regularien geradezu wie gute Ratschläge aussehen lässt.

Zum einen wird mit einem großen Rundumschlag auf die Zunft der Wirtschafts- und Jahresabschlussprüfer ausgeholt. Turnusmäßige Wechsel der Mandate und empfindliche Strafen werden hier als Maßnahmen eingefügt. Zum anderen soll die Rolle des Aufsichtsrates gestärkt und zugleich mit Forderungen nach entsprechenden nachgewiesen (fachlichen) Kompetenzen unterlegt werden. Hierzu werde ich in einem nächsten Blog ausführlich berichten.

Vorgaben bei Auslagerungen deutlich verschärft

Aber nun zu einem Kernbereich der neuen Regularie: dem Auslagerungswesen. Hier schießt der nationale Gesetzgeber weit über die bis dahin schon schwer zu erfüllenden europäischen Anforderungen der EBA bzw. EIOPA hinaus.

Tatsächlich soll jetzt JEDE Auslagerung bzw. der Wunsch dies zu tun, einzeln der BaFin gemeldet werden. Vorher lag es in der Verantwortung des einzelnen Unternehmens, durch eine Risikoanalyse festzulegen, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Auslagerung handelt. Letztere müssen der Aufsicht angezeigt werden. Aber JEDE Auslagerung? Man mag sich gar nicht den administrativen Aufwand ausmalen, der durch diese Forderung entsteht. Zudem muss jede Änderung einer Beurteilung zur Wesentlichkeitseinschätzung der Auslagerung ebenfalls gemeldet werden.

Zugriff der Aufsicht erstreckt sich erstmals auf Dienstleister

Doch es kommt noch heftiger: im FISG wird der direkte unmittelbare Zugriff der Aufsicht auf Dienstleister, auf welche „wesentliche“ Prozesse ausgelagert sind, eingeführt. Damit kann die BaFin direkt Anordnungen, Strafen und Sanktionen gegenüber einem Dienstleister verhängen. Auch die so gefürchteten Sonderprüfungen werden damit umfasst!

Man stelle sich vor: die Aufsicht zieht unmittelbar mit ihren Prüfern monatelang zu einer großen Sonderprüfung bei der Fiducia&GAD IT AG oder der Finanzinformatik ein. Doch nicht nur die großen Dienstleister sind betroffen, jedes Unternehmen, welches wesentliche Prozesse (wobei ja auch gerade der Begriff „wesentlich“ zu kippen scheint) für einen Finanzdienstleister übernimmt, ist hiervon betroffen. Jeder, der bereits einmal in Berührung mit einer Sonderprüfung gekommen ist, kann sich vorstellen was dies bedeutet. Nach meiner Auffassung könnte das für etliche Dienstleister das Aus bedeuten.

Selbstverständlich gelten diese Anforderungen auch für Weiterverlagerungen – also immer dann, wenn sich der Dienstleister weiterer Sub-Dienstleister bedient. Und auch für das auslagernde Institut selbst ergeben sich erhebliche Risiken: wie wirkt sich eine Anordnung der Aufsicht auf ihren Dienstleister und das bestehende Auftragsverhältnis aus? Wer kann das denn beurteilen und die Konsequenzen abschätzen?

Neue Hürden bei der Bereitstellung von KI

Die Nutzung innovativer IT-Technologien wie z.B. KI (Künstliche Intelligenz) wird zusätzlich erschwert, da die Marktführer dieser bedeutenden Entwicklungen überwiegend ihren Sitz im Ausland haben. Das FISG sieht vor, dass diese nur als Dienstleister (oder als Sub-Dienstleister) in Frage kommen, wenn sie im Inland einen Zustellungsbevollmächtigten haben. Aha!

Sie sehen, gegen Jahresende werden Aufsicht und Gesetzgeber deutlich bissiger und verteilen keine Geschenke. Denn obwohl sicherlich Konsequenzen aus den aktuellen Skandalen und dem teilweise leider allzu laxem Umgang mit Auslagerungen – nach dem Motto „aus den Augen – aus dem Sinn“ gezogen werden müssen, rechtfertigt dies wohl kaum solch drastische Regulierungen. 

Freuen Sie sich auf weitere Anmerkungen meinerseits zu dieser neuen Herausforderung, der wir uns wohl stellen müssen. Ich freue mich, wenn Sie sich mit Fragen an uns wenden und wir Ihnen mit unserer umfangreichen Expertise hilfreich zur Seite stehen können.


Zum Kontaktformular


Login 



Passwort vergessen?

Newsletter abonnieren


















Captcha*

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Anmeldung eine dienstliche E-Mail benötigen. Außerdem können wir Anmeldungen von Branchendienstleistern nicht berücksichtigen.