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Gepostet am 03. März 2021 von  Maximilian Heinrich, Consultant bei Severn Consultancy GmbH in Regularien

Bitcoin & Co – Digital Finance im Fokus der Regulierung

Tesla macht wieder Schlagzeilen – aktuell durch den Kauf von Bitcoin im Wert von über 1,5 Mrd. USD. Darüber hinaus plant der Konzern, Kryptowährungen künftig als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Ob Tesla-Chef Musk hier die Zukunft der Zahlungsmittel sieht oder nur aus Mangel an Alternativen investiert, die vielfältigen Anwendungsbereiche der Technologie sind unstrittig.

So versprechen Kryptowährungen wie Bitcoin durch die Distributed-Leder-Technologie (DLT) Möglichkeiten wie eine Zukunft ohne Bargeld, Inflationsschutz, absolute Sicherheit durch komplexe Verschlüsselungen und automatisierte Zahlungen. Gleichzeitig weisen Kritiker allerdings auf das erhöhte Missbrauchs- und Schadenspotential hin, das durch höhere Volatilität als bei (den meisten) herkömmlichen Währungen, Anonymität und Unumkehrbarkeit der Zahlungen entsteht.

Insbesondere mit dem rapiden Wachstum der Marktkapitalisierung und erhöhtem Interesse auch anderer großer Unternehmen in jüngster Zeit sind Kryptowährungen ein ernstzunehmendes Finanzmarktprodukt geworden und auch in den Fokus der Aufsichtsbehörden gerückt. Hier werden nun erste Grundlagen für Gesetzesentwürfe zur Regulierung geschaffen.

Legislativvorschläge zu Kryptowerten (MiCA und DLT-Pilotregelung)

Die Europäische Kommission hat daher am 24. September 2020 im Rahmen des digitalen Finanzpakets u. a. Vorschläge für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über eine Pilotregelung für auf der Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen sowie für eine Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) veröffentlicht.

Die DLT-Pilotregelung zielt darauf ab, Klarheit zur Anwendung bestehender EU-Finanzdienstleistungsvorschriften für Kryptowährungen zu schaffen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass ein regulatorisches Rahmenwerk auf die Risiken dieser Finanzprodukte eingeht und Rechtssicherheit schafft. Zeitgleich ist es aber auch Ziel, auf diese Anforderungen einzugehen, ohne unangemessene Hürden in den Weg zu stellen und Innovationen zu behindern. Unternehmen nutzen bereits jetzt die Möglichkeit der Kryptowährungen, um kostengünstig Kapital zu sammeln oder Geschäfte abzuwickeln.

Eines der erklärten Ziele des MiCA-Vorschlags ist es daher, eine „Erweiterung der Finanzierungsquellen für Unternehmen durch eine vermehrte Ausgabe neuer Kryptowährungen (Initial Coin Offerings) und tokenisierter Vermögenswerte (Security Token Offerings) zu schaffen.

Entsprechend dem MiCA-Vorschlag sollen sich Anbieter von Krypto-Dienstleistungen wie Handelsplattformen nach Standards und Vorgaben richten, und auch sonstige Dienstleister werden nun stärker von Vorschriften betroffen sein, um Kundengelder zu schützen. Zur Überwachung wird die EBA als zentrale Aufsicht agieren, die EU-Mitgliedstaaten sollen allerdings ebenfalls zuständige Behörden benennen.

Auch größere Unternehmen könnten davon profitieren, Geschäfte nahezu kostenfrei über die Blockchain abzuwickeln, und durch Smart Contracts automatisierte Zahlungen zu leisten, die beispielsweise Rechtsbeistandskosten verringern. Sollte die Akzeptanz und Verbreitung der Kryptowährungen weiter steigen, könnten sie in naher Zukunft bei einigen Unternehmen in der Bilanzsumme erscheinen – so hat Tesla nur einen Einkauf als Wertanlage getätigt, andere Firmen nutzen Kryptowährungen allerdings bereits via Initial Coin Offerings (ICO) zur Kapitalbeschaffung. Diese nehmen damit wesentlich größere Positionen im Eigenkapital ein, und gewähren den „Shareholdern“ teilweise Stimmrechte oder Ansprüche auf Dividenden.

Gerade im Bankensektor sowie in der Industrie wird es deshalb wichtig und notwendig sein, sich mit diesen Regulierungen zu beschäftigen.

Pilotvorschlag zur Eruierung des Regulierungsbedarfs in der Kryptowelt

Die Eigenschaften einiger Kryptowährungen erlauben es dennoch nach wie vor, Gelder anonym und durch die weltweit gestiegene Akzeptanz auch in größeren Mengen ins Ausland zu bewegen - ohne dass sich dies in absehbarer Zukunft ändern wird. Obgleich sich Regulierungen für Privatpersonen demnach nicht vollständig effektiv umsetzen lassen werden, sind derartige Neuerungen für Unternehmen sehr interessant.

Die neue DLT-Pilotregulierung dient Behörden dazu, Erfahrungen im Umgang mit der neuen Technologie zu sammeln und ermöglicht es Unternehmen, die Vorschriften in der Praxis zu erproben. Um umgesetzt zu werden, bedarf der Vorschlag noch der Zustimmung des europäischen Parlaments und des Rates. In den nächsten Jahren wird sich daher zeigen, welche Rolle Kryptowährungen im globalen Finanzsystem spielen können, und wie Aufsichtsbehörden darauf reagieren.

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