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Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010

Neu in Regupedia: 19.06.2024 Letztes Update: 27.06.2024
27.06.2024
Upload des Factsheets der EBA bzgl. Beitrag der EBA zum neuen AML/CFT-Regime vom 26.06.2024 unter "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente".

26.06.2024
Änderung des Status

Der Europäische Rat / Parlament hat eine Verordnung veröffentlicht, mit der die Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet wird. Diese Verordnung zielt darauf ab, Schwachstellen im derzeitigen Rahmen zu beheben und eine harmonisierte Aufsichtspraxis in der gesamten EU sicherzustellen. Sie betrifft Banken, Versicherungen, Asset Manager und Kapitalmarktteilnehmer direkt.

Hintergrund:

Die Veröffentlichung dieser Verordnung wurde durch die Notwendigkeit motiviert, Schwachstellen im bestehenden System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beheben. Die bisherige nationale Umsetzung dieser Maßnahmen zeigte sich als ineffizient und lückenhaft, was sowohl interne als auch externe Bedrohungen für den Binnenmarkt schuf. Der grenzüberschreitende Charakter der Straftaten und deren Erlöse stellten eine erhebliche Gefahr für das Finanzsystem der EU dar. Daher wurde die Errichtung einer zentralen Behörde beschlossen, um harmonisierte Vorschriften zu implementieren und eine einheitliche Aufsicht sicherzustellen. Die neue Behörde soll die Überwachung und Zusammenarbeit zwischen nationalen Aufsichtsbehörden verbessern und ein hohes Maß an Konvergenz und Qualität in der Aufsichtspraxis gewährleisten.

Inhalt:

Die Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates etabliert eine neue Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, um die Schwachstellen im derzeitigen System zu adressieren und harmonisierte Vorschriften in der gesamten Europäischen Union zu implementieren. Diese Behörde übernimmt sowohl die direkte als auch die indirekte Aufsicht über Finanzinstitute und andere Verpflichtete mit hohem Risiko. Eine zentrale Aufgabe der Behörde ist die direkte Beaufsichtigung einer bestimmten Anzahl von Finanzinstituten, darunter Banken, Versicherungen und Asset Manager, die auf Basis ihres Risikoprofils und ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit ausgewählt werden. Gleichzeitig behalten die nationalen Aufsichtsbehörden die primäre Verantwortung für die direkte Beaufsichtigung nicht ausgewählter Verpflichteter. Die Behörde sorgt dafür, dass die Aufsicht unionsweit einheitlich und von hoher Qualität ist, indem sie Leitlinien, Empfehlungen und Berichte herausgibt.

Zur Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen koordiniert die Behörde gemeinsame Analysen und stellt IT- und KI-Dienste zur Verfügung, um die Datenanalysekapazitäten zu verbessern. Bei Verstößen gegen die Vorschriften kann die Behörde administrative Maßnahmen und Geldbußen verhängen und interne Änderungen in den beaufsichtigten Instituten verlangen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Eine zentrale Datenbank, die von der Behörde eingerichtet wird, enthält relevante Informationen über Verpflichtete und Aufsichtsmaßnahmen. Diese Datenbank unterstützt die wirksame Überwachung und schnelle Reaktion auf potenzielle Schwachstellen und Verstöße. In Ausnahmefällen kann die Behörde die Aufsicht über bestimmte Verpflichtete von nationalen Behörden übernehmen, insbesondere wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachkommen.

Die Verordnung betont auch die Bedeutung der Einbindung der Zivilgesellschaft, einschließlich Wissenschaft, investigativer Journalisten und NGOs, in den Entscheidungsprozess der Behörde. Durch diese Maßnahmen zielt die Verordnung darauf ab, die Effizienz und Einheitlichkeit des Rahmens zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern und den Binnenmarkt vor finanziellen Verbrechen zu schützen.

Urheberschaft: Europäischer Rat / Parlament
Land: Europa
Kategorie: Verordnung EU
Status: in Kraft
Rubrik
Bankenregulierung
Berichts-/Meldepflichten, Bankenaufsicht & SSM, Risikomanagement
Rubrikenübergreifende Regulierung
AML und AFC, Datenschutz
Kapitalmarktregulierung
Berichts-/Meldepflichten, Marktinfrastruktur
Versicherungsregulierung
Berichts-/Meldepflichten, Risikomanagement, Beaufsichtigung
Investmentregulierung
Wohlverhaltensregeln, Aufsicht
Adressaten
Banken
Meldewesen, Compliance, Risikocontrolling, IT/Organisation
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Banken müssen umfassende Anti-Geldwäsche-Programme implementieren, die regelmäßige Risikobewertungen und Überwachungsmaßnahmen umfassen. Sie müssen verdächtige Aktivitäten unverzüglich melden und sicherstellen, dass alle internen Kontrollen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem sollten sie ihre Mitarbeiter regelmäßig schulen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Kapitalmarktteilnehmer
Anlageberater, Depotbanken, Zentralverwahrer, Transaktionsregister
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Kapitalmarktteilnehmer wie Anlageberater und Depotbanken müssen strenge Überwachungs- und Meldeverfahren einrichten, um verdächtige Transaktionen zu erkennen. Sie müssen sicherstellen, dass alle Transaktionen nachvollziehbar und transparent sind. Zudem sind sie verpflichtet, Schulungen für Mitarbeiter zur Erkennung und Meldung von Geldwäscheaktivitäten durchzuführen.
Versicherungen
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Versicherungen müssen sicherstellen, dass ihre internen Prozesse und Kontrollen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Sie müssen regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter anbieten und effektive Überwachungsmechanismen implementieren. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, verdächtige Aktivitäten unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden.
Asset Manager
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Asset Manager müssen ihre Due-Diligence-Prozesse verstärken, um sicherzustellen, dass alle Kunden und Transaktionen den Anti-Geldwäsche-Vorschriften entsprechen. Sie sollten regelmäßige Risikobewertungen durchführen und verdächtige Aktivitäten an die zuständigen Stellen melden. Außerdem müssen sie umfassende Compliance-Programme implementieren, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen.
Aufsichtsbehörden
Verabschiedung
31.05.2024
Datum
19.06.2024
Inkrafttreten
26.06.2024
Letzte Änderung
27.06.2024
Änderung des Status
Implementierungsfrist
26.06.2024
Artikel 1, 4, 49, 53, 54, 55, 57 bis 66, 68 bis 71, 100, 101 und 107
01.07.2025
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