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Gepostet am 16. Mai 2023 von  Lukas Faust, Werkstudent bei Severn Consultancy 🕐 2 min Lesezeit

Green Claims Initiative: Nicht immer so „grün“ wie es scheint

Nachhaltigkeit wird immer mehr zum Verkaufsargument für Anleihen und andere (Finanz-)Produkte. Kein Wunder, dass mittlerweile manche Investitionen „grüner“ erscheinen als sie es eigentlich sind. Die Green-Claims Richtlinie der Europäischen Kommission soll nun einen Riegel vor das sog. Greenwashing schieben.

Greenwashing in der EU

Eine Studie der Kommission aus dem Jahr 2020 hat ergeben, dass 53,3 % der geprüften Umweltangaben in der EU vage, irreführend und 40 % unbegründet waren. Das Fehlen gemeinsamer Regeln für Unternehmen, die freiwillige umweltbezogene Angaben machen, führt zu "Greenwashing" und schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Markt zum Nachteil der wirklich nachhaltigen Unternehmen. 

Unter Greenwashing versteht man den Versuch von Organisationen, sich insbesondere durch Maßnahmen im Bereich Kommunikation und Marketing ein „grünes“ bzw. „nachhaltiges“ Image zu geben, ohne entsprechende, nachhaltigkeits-orientierte Aktivitäten im operativen Geschäft tatsächlich systematisch umzusetzen. 

Fehlende Definition „grüner“ Aussagen

Die Europäische Kommission hat den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begründung und Bekanntgabe eindeutiger umweltbezogener Aussagen am 22. März 2023 veröffentlicht. 

Der Vorschlag der sog. Green-Claims- Richtlinie wird den Verbrauchern mehr Klarheit verschaffen und ihnen die Gewissheit geben, dass etwas, das als umweltfreundlich verkauft wird, auch tatsächlich umweltfreundlich ist, und ihnen bessere Informationen an die Hand geben, um sich für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen zu entscheiden. 

Definitionen zu umweltbezogenen Aussagen ließen bisher auf sich warten, somit waren Tür und Tor für missbräuchliche Verwendung dieser Begriffe offen.

In Zukunft müssen laut dem Richtlinienentwurf Mindestnormen eingehalten werden, wenn Produkte als „grün“ bezeichnet werden, gleiches gilt für die Kommunikation dessen: Transparenz statt irreführender Aussagen.

Der ökologische Nutzen des Produktes muss klar nachweisbar sein und auf unabhängigen, wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. Unternehmen, die sich für die Umweltverträglichkeit ernsthaft einsetzen werden somit gefördert, ebenso wie der faire Wettbewerb, da transparenter wird, was „grün“ ist und was nicht. 

Anspruchsvolle bürokratische Anforderungen

Die neuen Regelungen sind nicht nur mit Transparenz, sondern auch mit hohen Anforderungen verbunden, welche zunächst einmal umgesetzt werden müssen. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen könnten hierbei Schwierigkeiten bekommen, da die Ressourcen nicht unbedingt vorhanden sind, wohl aber die Bemühungen zur Nachhaltigkeit. Es kann nicht im Sinne der Richtlinie sein, dass „grün“ in Zukunft nur ein Siegel für Big Player ist.  

Es mangelt bisher noch an einer Legaldefinition des Wortes nachhaltig und Umweltschutzorganisationen befürchten, dass die Richtlinie alleine noch nicht genügt, um Greenwashing zu verhindern.

Verschärfte Sanktionen

Bei Verstoß gegen die Vorgaben drohen Sanktionen bis hin zu einer gerichtlichen Verfügung. Geldstrafen gehen bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens. Unter anderem orientiert man sich bei der Sanktionierung an der Größe des Unternehmens und der Schwere des Verstoßes. 

Inkrafttreten

Abgestimmt wird im Europäischen Parlament voraussichtlich noch im Frühjahr 2024, dann sind 24 Monate vorgesehen, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Zwar besteht durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bereits ein Gesetz, das irreführende Geschäftspraktiken verbietet, doch die neue Richtlinie wird die Vorgaben  konkretisieren. 


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