Das Europäische Parlament und der Rat haben am 7. Mai 2025 die Verordnung (EU) 2025/914 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 erlassen. Ziel ist die Anpassung des Anwendungsbereichs, der Drittstaatenregelungen und Meldepflichten für Referenzwerte im Finanzsektor. Die hier geänderte Benchmark-Verordnung (BMR) regelt die Bereitstellung, Verwendung und Überwachung von Referenzwerten (Benchmarks) in der EU.
Hintergrund:
Dieser Rechtsakt wurde veröffentlicht, um den bestehenden Rechtsrahmen der Verordnung (EU) 2016/1011 („Benchmark-Verordnung“) zielgerichtet weiterzuentwickeln und an die tatsächliche wirtschaftliche Relevanz von Referenzwerten anzupassen. Ziel ist es, insbesondere kleinere Referenzwert-Administratoren und Nutzer zu entlasten, indem übermäßiger Verwaltungsaufwand reduziert und regulatorische Anforderungen auf die systemisch bedeutsamsten Referenzwerte konzentriert werden. Hintergrund ist die Kritik von Marktteilnehmern, dass die bisherigen Regelungen in ihrer Breite unverhältnismäßig seien, insbesondere wenn Referenzwerte mit geringem Marktvolumen oder begrenzter Nutzeranzahl betroffen sind. Die Änderungen tragen zur Stärkung der Finanzmarktstabilität bei, sichern die Integrität von Referenzwerten und schaffen gleichzeitig mehr Flexibilität für Akteure in der EU – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie für Akteure, die maßgeschneiderte Indizes bereitstellen. Die Überarbeitung folgt somit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und reagiert auf die Forderung nach einer differenzierteren, praxisnäheren Regulierung.
Inhalt:
Die Verordnung (EU) 2025/914 verfolgt das Ziel, die Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011 gezielter und verhältnismäßiger anzuwenden, um übermäßige regulatorische Belastungen abzubauen. Sie beschränkt die umfassenden regulatorischen Anforderungen künftig auf wirtschaftlich bedeutende Referenzwerte – insbesondere auf kritische, signifikante sowie klimabezogene EU-Referenzwerte – und schafft damit eine Entlastung für kleinere Administratoren, deren Referenzwerte nur begrenzte Marktrelevanz haben.
Darüber hinaus wird die bisher komplexe und aufwendige Anerkennungs- bzw. Übernahmeregelung für Administratoren aus Drittstaaten überarbeitet. Ziel ist es, diesen Akteuren einen leichteren Zugang zum EU-Markt zu ermöglichen, ohne die Integrität und Verlässlichkeit der verwendeten Referenzwerte zu gefährden. Dies soll einer drohenden Verringerung der Vielfalt an Referenzwerten entgegenwirken, die durch hohe regulatorische Hürden bislang abschreckend wirkte.
Ergänzt wird die Reform durch eine Stärkung der Rolle der ESMA, die künftig verstärkt für die einheitliche Überwachung signifikanter Referenzwerte sowie für die Koordinierung zwischen nationalen Aufsichtsbehörden zuständig ist. Neue Schwellenwerte, standardisierte Einstufungsverfahren und klarere Meldepflichten sollen für mehr Transparenz, Kohärenz und Rechtssicherheit sorgen.
Weiterführende Information:
Eine Vergleichsversion zwischen dem vorangegangenen Vorschlag und dieser finalen Verordnung finden Sie hier. Die Änderungen werden von der Regupedia-Redaktion als umfangreich eingestuft.