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Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)

Neu in Regupedia: 12.07.2024 Letztes Update: 19.12.2025
19.12.2025
Upload des Briefs der EBA vom 21.11.2025 unter “(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente“.

18.09.2025
Upload der Berichtigung des Parlament und des Rates vom 17.09.2025 unter "Dokument geändert/ersetzt durch".

11.06.2025
Upload der Timeline des Parlaments vom 10.06.2025 hinsichtlich der Umsetzung des AI Acts unter "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente".

04.09.2024
Upload des Beschlusses des Rates der EU vom 04.09.2024 unter "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente".

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine Verordnung veröffentlicht, mit dem Ziel, ein einheitliches rechtliches Rahmenwerk für die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in der EU zu schaffen. Dieser Schritt soll die Entwicklung und Implementierung von KI fördern, während gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit, Sicherheit und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt wird. Besonders betont wird die Notwendigkeit, KI-Systeme im Einklang mit den Werten der Union zu entwickeln, um die Übernahme von vertrauenswürdiger und menschenzentrierter KI zu unterstützen.

Hintergrund:

Der "Artificial Intelligence Act" (AI Act) ist ein Teil des Engagements der EU, ihre technologische Führungsposition zu bewahren und sicherzustellen, dass Europäer von neuen, gemäß den Unionswerten entwickelten Technologien profitieren können. Er reagiert auf ausdrückliche Anforderungen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates, die wiederholt gesetzliche Maßnahmen gefordert haben, um sowohl die Vorteile als auch die Risiken der KI auf Unionsebene angemessen anzugehen.

Inhalt:

Die Verordnung verfolgt hauptsächlich folgende Ziele:

Einhaltung der verbotenen KI-Praktiken:

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme keine der verbotenen Praktiken umsetzen, wie beispielsweise manipulative Techniken, die das menschliche Verhalten in einer Weise verzerren, die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte erheblich beeinträchtigen könnten, oder die Verwendung von Echtzeit-Fernbiometrie in öffentlich zugänglichen Räumen für Strafverfolgungszwecke ohne ausdrückliche Genehmigung.

Definition und Management von Hochrisiko-KI-Systemen:

Unternehmen müssen identifizieren, ob ihre KI-Systeme als Hochrisiko eingestuft werden und entsprechende Risikomanagementprozesse implementieren. Dies beinhaltet die Entwicklung, Dokumentation und Implementierung von Maßnahmen zur Minimierung der Risiken sowie die Sicherstellung, dass die Systeme transparent und nachvollziehbar sind.

Datenschutz und Grundrechte:

Unternehmen müssen die Datenschutzanforderungen erfüllen und die Grundrechte wahren, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung biometrischer Daten und den Schutz der Privatsphäre. Sie müssen Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen und geeignete Datenschutzmaßnahmen ergreifen.

Transparenz und Informationspflichten:

Unternehmen müssen die Transparenzanforderungen der KI-Verordnung erfüllen, indem sie Nutzern und Betroffenen klare Informationen über die Funktionsweise ihrer KI-Systeme, deren Risiken und die getroffenen Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen.

Überwachung und Berichterstattung:

Unternehmen müssen die Nutzung ihrer Hochrisiko-KI-Systeme überwachen und sicherstellen, dass sie bei Bedarf korrigierende Maßnahmen ergreifen. Sie müssen auch bestimmte Vorfälle melden und mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

Förderung der KI-Kompetenz:

Unternehmen sollten Maßnahmen ergreifen, um das Bewusstsein und das Verständnis für KI-Systeme bei ihren Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit zu fördern. Dies umfasst die Schulung von Mitarbeitern in Bezug auf ethische Aspekte und Risikomanagement im Zusammenhang mit KI.

Urheberschaft: Europäischer Rat / Parlament
Land: Europa
Kategorie: Verordnung EU
Status: in Kraft
Rubrik
Bankenregulierung
Risikomanagement, Berichts-/Meldepflichten
Kapitalmarktregulierung
Insider-/Marktmanipulationsrecht, Berichts-/Meldepflichten, Mitteilungspflichten
Versicherungsregulierung
Risikomanagement
Adressaten
Banken
Risikocontrolling, Meldewesen, Compliance, Recht, Vorstand, IT/Organisation, Investment Banking, Finanzen (Rechnungswesen/Steuern/Controlling)
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Implementierung von KI-gestützten Kundeninteraktions-Tools zur Verbesserung des Kundenservice und der personalisierten Finanzberatung. Diese Systeme sollten transparent sein und den Kunden klare Einblicke in ihre Funktionsweise und Verarbeitung ihrer Daten bieten.
Kapitalmarktteilnehmer
Institutionelle Investoren, Handelsplätze, Transaktionsregister, Zentralverwahrer, Ratingagenturen
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Nutzung von KI-Systemen zur Analyse von Marktinformationen und zur Prognose von Trends. Kapitalmarktteilnehmer sollten sicherstellen, dass diese Systeme transparent sind und ethische Richtlinien bei der Entscheidungsfindung einhalten, um potenzielle Marktmanipulationen zu vermeiden. Asset Manager
Asset Manager
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Integration von KI in den Anlageprozess zur Identifizierung von Anlagechancen und Risikomanagement. Asset Manager sollten robuste Governance-Strukturen implementieren, um sicherzustellen, dass die KI-Modelle fair und transparent sind und die Anlagestrategien den Kundenbedürfnissen entsprechen.
Versicherungen
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Einsatz von KI zur Automatisierung von Versicherungsprozessen, wie etwa bei der Risikobewertung und Schadensabwicklung. Versicherungen sollten sicherstellen, dass die KI-Algorithmen fair sind und keine diskriminierenden Entscheidungen treffen, insbesondere in Bezug auf Tarifgestaltung und Schadensregulierung.
Verabschiedung
13.06.2024
Datum
12.07.2024
Inkrafttreten
01.08.2024
Letzte Änderung
22.12.2025
keine inhaltliche Anpassung
Implementierungsfrist
02.02.2025
Die Kapitel I und II gelten ab dem 2. Februar 2025
02.08.2025
Kapitel III Abschnitt 4, Kapitel V, Kapitel VII und Kapitel XII sowie Artikel 78 gelten ab dem 2. August 2025, mit Ausnahme des Artikels 101
02.08.2026
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 2. August 2026.
02.08.2027
Artikel 6 Absatz 1 und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 2. August 2027.

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