Feedback

Auf dieser Seite sehen Sie einen individuell ausgesuchten Steckbrief zur kostenlosen Ansicht.

Sie sind an dem vollen, kostenpflichtigen Zugang zu Regupedia® oder an einzelnen Publikationen interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Gerne beantworten wir Ihnen auch Fragen zu unserem Serviceportfolio.

Kontaktieren Sie uns

Erfahren Sie mehr

Feedback

Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council amending Regulation (EU) 2019/2088 on sustainability-related disclosures in the financial services sector (SFDR), Regulation (EU) No 1286/2014 on key information documents for packaged retail and insurance-based investment products (PRIIPs) and repealing Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1288

COM(2025) 841 final

#46303

Zum Dokument [EN] Drucken

Neu in Regupedia: 21.11.2025

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag des Parlaments und des Rates veröffentlicht, mit dem das bestehende Rahmenwerk für nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten reformiert und vereinheitlicht werden soll, um eine klarere Struktur, höhere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit nachhaltiger Finanzprodukte zu gewährleisten.

Hintergrund:

Die überarbeitete Verordnung COM(2025) 841 final wurde veröffentlicht, um grundlegende Probleme des bestehenden SFDR-Rahmens zu beheben. Seit 2021 hat sich gezeigt, dass die ursprüngliche SFDR zwar ein zentraler Baustein des EU-Sustainable-Finance-Rahmens ist, ihre praktische Umsetzung jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden war. Die Kommission stellt in ihrer umfassenden Bewertung fest, dass zahlreiche Vorgaben zu komplex, schwer nachvollziehbar und in der Praxis wenig effektiv waren. Insbesondere führte die uneinheitliche Auslegung der Artikel-8- und Artikel-9-Kategorien zu Verwirrung, Marktfragmentierung und erheblichem Greenwashing-Risiko, da die Kategorien als implizite Labels genutzt wurden, obwohl ihnen keine einheitlichen Kriterien zugrunde lagen. 

Zudem erschwerten mangelnde Kohärenz mit anderen Regulierungsvorhaben wie der CSRD oder der Taxonomie-Verordnung sowie fehlende oder unzuverlässige ESG-Daten die rechtskonforme Anwendung. Die Offenlegungen waren für Anleger häufig nicht aussagekräftig und für Marktteilnehmer administrativ äußerst belastend. Vor diesem Hintergrund besteht politisch ein klarer Bedarf, Transparenz zu erhöhen, irreführende Nachhaltigkeitsaussagen zu verhindern, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes für nachhaltige Finanzprodukte zu stärken und die Regeln gleichzeitig zu vereinfachen und praktikabler zu gestalten.

Inhalt:

Die Verordnung reformiert das SFDR-Regime umfassend, indem sie die Offenlegungsvorgaben entschlackt, die Struktur der nachhaltigkeitsbezogenen Produktkommunikation neu ordnet und die Kohärenz im Sustainable-Finance-Rahmen herstellt. Ein zentrales Element ist die deutliche Reduktion und Straffung der Berichtspflichten: Die bisher besonders aufwendigen Entity-Level-Angaben, insbesondere zu den Principal Adverse Impacts, entfallen vollständig, wodurch Doppelungen mit der CSRD vermieden und erhebliche Kosten reduziert werden. Zugleich werden die Produkt-Offenlegungen vereinfacht und stärker standardisiert, sodass Anleger klar vergleichbare Informationen erhalten. Herzstück der Reform ist die Einführung eines dreistufigen Kategoriensystems für nachhaltigkeitsbezogene Finanzprodukte („Sustainable“, „Transition“ und „ESG Basics“), das die früheren Artikel-8/9-Unterscheidungen ersetzt. Diese Kategorien beruhen auf klar definierten Kriterien und dienen der eindeutigen Zuordnung von Produkten mit Nachhaltigkeitsbezug, wodurch irreführende Vermarktung und Greenwashing verhindert werden sollen. 

Darüber hinaus wird der Anwendungsbereich der Verordnung präzisiert: Produktanbieter bleiben verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken zu berücksichtigen und entsprechende Informationen bereitzustellen, während Finanzberater vollständig aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden, da sie keine Produkte herstellen. Die Reform stellt außerdem sicher, dass die SFDR eng an weitere Sustainable-Finance-Instrumente wie die Taxonomie, die Benchmarks-Verordnung, CSRD und CSDDD anschließt und die regulatorische Landschaft vereinheitlicht. Insgesamt schafft die Verordnung ein klareres, kohärenteres und weniger belastendes System, das Anlegern verständliche Informationen liefert und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Marktes für nachhaltige Finanzprodukte stärkt.

Weiterführende Informationen:

Die Anhänge finden Sie in den verwandten Dokumenten unter “(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente”.

Urheberschaft: Europäische Kommission
Land: Europa
Kategorie: Verordnung EU
Status: Verfahren laufend
Rubrik
Kapitalmarktregulierung
Versicherungsregulierung
Kapitalanlagen
Rubrikenübergreifende Regulierung
Anleger-/Verbraucherschutz
Investmentregulierung
Wohlverhaltensregeln, Vertriebsvorschriften
Adressaten
Banken
Vertrieb, Risikocontrolling, Compliance, Recht, Finanzen (Rechnungswesen/Steuern/Controlling)
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Banken sind betroffen, wenn sie als Financial Market Participant (FMP) eigene nachhaltigkeitsbezogene Finanzprodukte herstellen, managen oder vertreiben. Sie müssen dann die neuen, vereinfachten Produktkategorien korrekt anwenden und die vorgegebenen Offenlegungsformate sowie ESG-Indikatoren vollständig integrieren. Zudem müssen sie sicherstellen, dass alle Produktinformationen konsistent, digital taggfähig und ESAP-konform offengelegt werden.
Kapitalmarktteilnehmer
Institutionelle Investoren, Anlageberater
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Kapitalmarktteilnehmer sind betroffen, wenn sie selbst Produkte anbieten, strukturieren oder vertreiben, die unter die SFDR fallen. Sie müssen die neue dreistufige Produktklassifikation („Sustainable“, „Transition“, „ESG Basics“) korrekt implementieren und ihre Offenlegungen entsprechend aktualisieren. Darüber hinaus müssen sie interne Prozesse zur Vermeidung von Greenwashing stärken und sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsaussagen den regulatorischen Anforderungen und den Marketingrestriktionen entsprechen.
Asset Manager
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Asset Manager sind vollständig betroffen, da sie typischerweise FMP sind und nahezu alle produktbezogenen Offenlegungs- und Kategorisierungspflichten unmittelbar anwenden müssen. Sie müssen die Offenlegungsvorschriften für alle Fonds überarbeiten, die Indikatoren nach den neuen Vorgaben definieren und die Reporting-Templates anpassen. Zudem müssen sie ihre Datenprozesse harmonisieren, ESG-Datenströme standardisieren und die ESAP-Übermittlungsanforderungen sicher erfüllen.
Versicherungen
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Versicherer sind betroffen, soweit sie versicherungsbasierte Anlageprodukte (IBIPs/PRIIPs) anbieten, die als nachhaltigkeitsbezogene Produkte gelten. Sie müssen die SFDR-Kategorien vollständig in die Produktinformationen integrieren und gleichzeitig die Änderungen an der PRIIPs-Verordnung in ihren KIDs berücksichtigen. Weiterhin müssen sie sicherstellen, dass ESG-bezogene Aussagen klar, prüfbar und konsistent mit den SFDR-Kriterien sowie den marketingbezogenen Anforderungen sind.
Aufsichtsbehörden
Datum
20.11.2025

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen