Feedback

Auf dieser Seite sehen Sie einen individuell ausgesuchten Steckbrief zur kostenlosen Ansicht.

Sie sind an dem vollen, kostenpflichtigen Zugang zu Regupedia® oder an einzelnen Publikationen interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht. Gerne beantworten wir Ihnen auch Fragen zu unserem Serviceportfolio.

Kontaktieren Sie uns

Erfahren Sie mehr

Feedback

Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden

Neu in Regupedia: 22.08.2024 Letztes Update: 22.12.2025
22.12.2025
Upload einer Q&A der ESMA vom 17.12.2025 unter "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente".

17.07.2025
Upload der Compliance Table der ESMA vom 16.07.2025 unter "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente".

10.07.2025
Upload der Compliance Table der ESMA vom 09.07.2025 unter "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente".

20.03.2025
Upload der Compliance Table der ESMA vom 19.03.2025 unter "(Rechts-)Grundlage für weitere Rechtsakte/Dokumente".

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat Leitlinien veröffentlicht, mit denen Fondsverwalter bei der Verwendung von ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen unterstützt werden sollen. Diese Leitlinien zielen darauf ab, sicherzustellen, dass solche Begriffe korrekt und nicht irreführend verwendet werden, um Anlegern klare und transparente Informationen zu bieten. Insbesondere legen die Leitlinien spezifische Anforderungen fest, wie Fonds, die solche Begriffe verwenden, ihre Anlagestrategien und Ziele definieren müssen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Integrität der Marktkommunikation zu gewährleisten.

Hintergrund:

Die ESMA hat Leitlinien veröffentlicht, um Greenwashing in der Finanzbranche zu bekämpfen. Aufgrund des zunehmenden Einsatzes von Begriffen wie "ESG" und "Nachhaltigkeit" in Fondsnamen besteht die Gefahr, dass diese Begriffe irreführend genutzt werden könnten, was Investoren täuschen könnte. Greenwashing beschreibt die Praxis, Finanzprodukte fälschlicherweise als ökologisch nachhaltig darzustellen. Die Leitlinien der ESMA sollen sicherstellen, dass die Verwendung solcher Begriffe klar, transparent und gerechtfertigt ist, um die Integrität der Marktkommunikation zu stärken.

Inhalt:

Die Leitlinien der ESMA, die sich auf die Verwendung von ESG- und Nachhaltigkeitsbegriffen in Fondsnamen beziehen, zielen darauf ab, die Integrität und Transparenz in der Finanzbranche zu stärken. Sie wurden entwickelt, um sicherzustellen, dass Fonds, die solche Begriffe in ihren Namen führen, auch tatsächlich den entsprechenden ökologischen und sozialen Standards gerecht werden. Ein zentrales Element dieser Leitlinien ist die Festlegung einer Mindestinvestitionsschwelle von 80 Prozent, die gewährleistet, dass ein Großteil der Fondsanlagen in Projekte investiert wird, die den beworbenen nachhaltigen Zielen entsprechen.

Darüber hinaus enthalten die Leitlinien spezifische Ausschlusskriterien, die Fondsmanager bei der Auswahl ihrer Investitionen beachten müssen, um sicherzustellen, dass diese im Einklang mit den ESG-Zielen stehen. Die Einhaltung dieser Regeln wird von den nationalen Aufsichtsbehörden überwacht, um sicherzustellen, dass die Fondsmanager ehrlich und transparent agieren und die Anleger nicht durch irreführende Namen getäuscht werden.

Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Bemühens der ESMA, Greenwashing zu bekämpfen und das Vertrauen der Anleger in nachhaltige Finanzprodukte zu stärken. Fonds, die die festgelegten Kriterien nicht erfüllen, dürfen ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriffe nicht in ihren Namen verwenden, was den Markt für nachhaltige Investitionen transparenter und vertrauenswürdiger machen soll.

Nationale Umsetzung:

Die FMA und BaFin werden die Leitlinien in ihrer Aufsichtspraxis übernehmen.

Urheberschaft: ESMA
Land: Europa
Kategorie: Leitlinien
Status: in Kraft
Rubrik
Kapitalmarktregulierung
Berichts-/Meldepflichten, Wohlverhaltensregeln, Prospektvorschriften
Rubrikenübergreifende Regulierung
Anleger-/Verbraucherschutz
Investmentregulierung
Wohlverhaltensregeln, Vertriebsvorschriften
Adressaten
Banken
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Banken sind nicht direkt betroffen, es sei denn, sie fungieren als Fondsverwalter (OGAW oder AIF).
Kapitalmarktteilnehmer
Anlageberater, Depotbanken
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Kapitalmarktteilnehmer, die als Fondsverwalter tätig sind, müssen ebenfalls die Vorgaben der Leitlinien zur Benennung von Fonds erfüllen. Dies umfasst die Einhaltung spezifischer Schwellenwerte für nachhaltige Investitionen und die Vermeidung irreführender oder ungenauer Begriffe in ihren Fondsnamen.
Asset Manager
Symbolische Darstellung der Relevanz als gelbe Ampel
Asset Manager müssen sicherstellen, dass Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden, die von ESMA vorgegebenen Kriterien und Schwellenwerte einhalten. Sie müssen ihre Anlagestrategien und Marketingmaterialien entsprechend anpassen und regelmäßig überwachen, um die Einhaltung der Leitlinien zu gewährleisten.
Aufsichtsbehörden
Datum
21.08.2024
Inkrafttreten
21.11.2024
Letzte Änderung
23.12.2025
Aktualisierung "Updates"

Passwort zurücksetzen

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Wir senden Ihnen eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passwortes.


Abbrechen