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Final Report On Amendments to the RTS on Settlement Discipline

ESMA74-2119945926-3430

#45940

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Neu in Regupedia: 14.10.2025

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat einen Final Report zu Technischen Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht, mit denen die Effizienz von Abwicklungsprozessen verbessert und Abwicklungsfehler reduziert werden sollen. Der Bericht enthält Änderungen der Verordnung (EU) 2018/1229, die auf praktischen Herausforderungen basieren, die seit der Einführung der ursprünglichen RTS identifiziert wurden. Ziel ist es, durch Standardisierung, elektronische Kommunikation und optimierte Prozesse die Abwicklung im Einklang mit der CSDR zu stärken.

Hintergrund:

Die ESMA hat nach dem Inkrafttreten der CSDR Refit gezielte Änderungen an den Artikeln 6(5) und 7(10) des CSDR-Mandats erhalten, um Technische Regulierungsstandards (RTS) zu Maßnahmen der Siedlungsdisziplin und zu Instrumenten zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz zu entwickeln, wofür eine Anpassung der bestehenden RTS in der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1229 erforderlich ist. Am 13. Februar 2025 veröffentlichte die ESMA hierzu ein Konsultationspapier, das neue Werkzeuge zur Effizienzsteigerung sowie technische Anpassungen im Hinblick auf den Übergang zu einem T+1‑Abwicklungszyklus in der EU sondierte 1. Das Vorhaben knüpft an die praktischen Erfahrungen seit der Erstumsetzung der Siedlungsdisziplin-Regeln an und adressiert insbesondere Allokations‑/Bestätigungsprozesse, Standardisierung und Timeliness von Abwicklungsinstruktionen sowie Monitoring und Reporting von Settlement Fails. Ziel ist es, die ursprünglichen CSDR‑Ziele – höhere Abwicklungseffizienz und weniger Fails – durch klarere, standardisierte und marktkonforme Anforderungen weiter zu stärken.

Inhalt:

Kernvorschläge betreffen die Vorverlagerung und Digitalisierung der Vorabstimmungen: Investmentfirmen sollen sicherstellen, dass professionelle Kunden Allokations‑ und Bestätigungsdetails bis 23:00 CET am Handelstag übermitteln, und zwar in standardisierten, elektronischen, maschinenlesbaren Formaten; Ausnahmen sind nur bei dokumentierten Störungen zulässig. Die Nutzung internationaler offener Kommunikationsstandards wird verpflichtend ausgestaltet, um Interoperabilität zu fördern und Medienbrüche zu vermeiden. Ergänzend sollen professionelle Kunden alle für die Abwicklung notwendigen Referenzdaten rechtzeitig, standardisiert und maschinenlesbar bereitstellen und aktuell halten, wobei die Anforderung in Artikel 2(3) konsolidiert wird.

Zur Erhöhung der Straight‑Through‑Processing‑Quote wird vorgeschlagen, Allokationsanforderungen mit den CSD‑Matchingfeldern zu harmonisieren, was in der Konsultation breite Unterstützung fand. Damit einher geht die Betonung, die relevanten Felder – etwa Bargeldbeträge und Identifikatoren der Verwahr‑ und Zahlstellen – konsistent auszurichten. Gleichzeitig werden „Shaping“-Vorgaben nicht regulatorisch verankert; die ESMA belässt es bei der Empfehlung als Best Practice, da Auto‑Partial‑ und Partial‑Settlement bereits wesentliche Effizienzgewinne ermöglichen.

Auf Systemebene sollen CSDs entweder Echtzeit‑Bruttoabwicklung (RTGS) anbieten und/oder mindestens drei Abwicklungsbatches je Geschäftstag bereitstellen, um Latenzen zu reduzieren und die Anpassungsfähigkeit an T+1 zu erhöhen. Für die Teilabwicklung wird vorgeschlagen, Partial Settlement als Standard vorzusehen (Streichung von Artikel 12) und ein Opt‑out‑Modell in Artikel 10 zu verankern; Ausnahmen können für bestimmte Transaktionen wie Zentralbank‑Geschäfte erwogen werden, was in der Konsultation überwiegend Zustimmung fand.

Das Monitoring und Reporting von Settlement Fails wird effizienter ausgerichtet: Die jährlichen Berichte der CSDs sollen entfallen, da die Informationen bereits in monatlichen Meldungen enthalten sind; Artikel 14 wird dahingehend angepasst, dass die Meldung monatlich bis Geschäftsschluss des fünften Folgetages zu erfolgen hat, und Anhang II wird gestrichen. In der öffentlichen Offenlegung wird eine Aufschlüsselung der Fails nach Assetklassen eingeführt, flankiert von Vorschlägen der Stakeholder für weitere Granularität (z. B. Ursachenabgrenzung zwischen Late Matching und Late Settlement).

Flankierend prüft die ESMA Aspekte zu Geldstrafen, Überwachung konsistenter Fails sowie Datenanforderungen, die für die Bewertung der Abwicklungseffizienz im Kontext T+1 benötigt werden, vor dem Hintergrund des angepassten Primärrechts weiter. Für die Umsetzung favorisiert die ESMA gestaffelte Anwendungstermine, um Investitionslasten zu phasen und die Roadmap der EU‑T+1‑Industrie zu spiegeln, was die Migration in EU‑ und ggf. parallelen UK‑Märkten erleichtern dürfte. Insgesamt zielen die vorgeschlagenen RTS‑Änderungen auf mehr Standardisierung, Interoperabilität und Transparenz entlang des Post‑Trade‑Lebenszyklus, um Abwicklungsfehler nachhaltig zu senken.

Urheberschaft: ESMA
Land: Europa
Kategorie: Technischer Regulierungsstandard
Status: finaler Entwurf
Rubrik
Bankenregulierung
Berichts-/Meldepflichten
Kapitalmarktregulierung
Marktinfrastruktur
Adressaten
Banken
Capital Markets, Investment Banking, Meldewesen, Compliance
Kapitalmarktteilnehmer
Handelsplätze, Zentrale Gegenpartei (CCP), Zentralverwahrer, Depotbanken
Asset Manager
Datum
13.10.2025
Letzte Änderung
12.11.2025
Keine inhaltliche Änderung

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