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Report ESMA assessment of the shortening of the settlement cycle in the European Union

ESMA74-2119945925-1969

#42239

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Neu in Regupedia: 19.11.2024

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat einen Bericht zur Verkürzung des Abwicklungszyklus von T+2 auf T+1 in der Europäischen Union veröffentlicht, der die Auswirkungen auf Marktteilnehmer, Infrastruktur und regulatorische Anforderungen analysiert. Im Fokus stehen Anpassungen der Prozesse und Technologien sowie deren Auswirkungen auf den gesamten Finanzmarkt.

Hintergrund:

Artikel 74(3) der CSDR, geändert durch CSDR Refit6, hat die ESMA beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des ESZB einen Bericht zu erstellen, der Folgendes umfasst:

(a) eine Bewertung der Möglichkeit, den Abwicklungszyklus zu verkürzen, und der potenziellen Auswirkungen einer solchen Verkürzung auf Zentralverwahrer, Handelsplätze und andere Marktteilnehmer

(b) eine Bewertung der Kosten und des Nutzens einer Verkürzung des Abwicklungszyklus in der Union, wobei gegebenenfalls zwischen verschiedenen Finanzinstrumenten und Transaktionskategorien unterschieden wird

Inhalt:

Der Bericht der ESMA zur Verkürzung des Abwicklungszyklus in der EU von T+2 auf T+1 beschreibt umfassend die Auswirkungen dieser Änderung auf verschiedene Akteure des Kapitalmarktes und legt die Schritte zur Umsetzung dar. Die zentralen Inhalte betreffen sowohl die regulatorischen als auch die operativen Anpassungen, die notwendig sind, um den Übergang reibungslos zu gestalten.

1. Betroffene Gruppen und deren Rollen

  • Banken und Finanzintermediäre: Banken, insbesondere Depotbanken, müssen ihre internen Systeme auf eine verkürzte Frist zur Bereitstellung von Liquidität und Wertpapieren einstellen. Auch Prozesse im Zahlungsverkehr sowie in IT und Organisation stehen im Fokus.
  • Kapitalmarktinfrastrukturen: Handelsplätze, zentrale Gegenparteien (CCPs) und Zentralverwahrer (CSDs) sind besonders betroffen. Sie müssen ihre operativen Abläufe, wie Matching- und Clearing-Prozesse, auf kürzere Zeitfenster abstimmen. Zentralverwahrer stehen zudem vor der Aufgabe, ihre technischen Kapazitäten zu erweitern, um höhere Abwicklungsvolumina effizient zu bewältigen.
  • Asset Manager und institutionelle Investoren: Diese Gruppe steht vor der Herausforderung, ihre Investment- und Rücknahmestrategien anzupassen. Insbesondere Fondsstrukturen, die auf internationalen Märkten agieren, benötigen neue Mechanismen zur Synchronisation von Ein- und Auszahlungen.

2. Technologische und organisatorische Anpassungen

Die Automatisierung von Handels- und Abwicklungsprozessen wird als wesentliche Grundlage hervorgehoben. Der Bericht fordert eine Standardisierung der Kommunikationsprotokolle (z. B. ISO 20022) sowie die Abschaffung manueller Prozesse, um Fehler und Verzögerungen zu minimieren. Die Harmonisierung von Handelszeiten und Abwicklungspraktiken innerhalb der EU wird ebenfalls als entscheidend betrachtet.

3. Zeitplan und Umsetzungsschritte

Der Bericht empfiehlt einen koordinierten Übergang bis zum 11. Oktober 2027. Vorgeschlagen wird ein mehrstufiger Plan, der die Überprüfung der regulatorischen Rahmenbedingungen, die Anpassung der technischen Systeme und die Durchführung umfassender Tests umfasst.

Die ESMA sieht in der Verkürzung des Abwicklungszyklus eine notwendige Modernisierung der Kapitalmärkte, die jedoch erhebliche technische, regulatorische und organisatorische Änderungen erfordert. Die betroffenen Akteure müssen sich auf tiefgreifende Prozessänderungen einstellen, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen und die Vorteile der neuen Regelung vollständig auszuschöpfen.

Urheberschaft: ESMA
Land: Europa
Kategorie: Bericht
Status: veröffentlicht
Adressaten
Banken
Capital Markets, Zahlungsverkehr, Risikocontrolling, IT/Organisation, Compliance
Kapitalmarktteilnehmer
Handelsplätze, Zentrale Gegenpartei (CCP), Depotbanken, Zentralverwahrer
Versicherungen
Asset Manager
Aufsichtsbehörden
Datum
18.11.2024
Letzte Änderung
18.02.2025
Aktualisierung der verwandten Dokumente (Verlinkung des Dokuments “CfE der ESMA: Verkürzung des Abwicklungszyklus“ 05.10.2023 und "Verfahren 2025/0022 (COD): Einführung von T+1 in der Wertpapierabwicklung" vom 12.02.2025 unter “Sonstige“).

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