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Gepostet am 31. März 2023 von  Katrin Jastrau, Manager bei Severn Consultancy 🕐 3 min Lesezeit in Regularien

Neue Ära im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Strengere und einheitliche EU-Vorgaben sollen Gesetzeslücken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schließen. Die neue Anti-Geldwäschebehörde AMLA soll künftig Finanzunternehmen mit hohem Risikoprofil überwachen und die neuen Regelungen durchsetzen. Jetzt haben Ausschüsse des EU-Parlaments ihre Position für die nächste Verhandlungsrunde im Gesetzgebungsprozess veröffentlicht.

Drei Gesetzespakete im Fokus

Die neuen Legislativvorschläge basieren auf dem AML / FCT-Gesetzespaket, das die EU-Kommission im Sommer 2021  veröffentlicht hatte. Seitdem sind zahlreiche Änderungsvorschläge, Stellungnahmen und Briefings bei der EU-Kommission eingegangen.

Am 28. März 2023 haben die Mitglieder der Ausschüsse für Wirtschafts- und Währungsbelange,  Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, ihre Verhandlungslinie veröffentlicht und damit den Weg für die nächste Abstimmungsrunde im EU-Parlament bereitet. Dabei geht es konkret um folgende Gesetzesentwürfe:

Strengere Vorgaben für den Finanzsektor

Unternehmen wie Banken, Vermögensverwalter und Krypto-Vermögensverwalter sowie (virtuelle) Immobilienmakler sollen künftig verpflichtet sein, die Identität ihrer Kunden und deren Eigentum zu prüfen. Außerdem sind detaillierte Angaben zu den Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im eigenen Tätigkeitsbereich zu machen und die entsprechenden Informationen an ein zentrales Register zu übermitteln.

Um Transaktionen mit Bargeld und Krypto-Vermögenswerten einzuschränken, wollen die EU-Parlamentarier Zahlungen begrenzen. Ihren Vorgaben zufolge sollen die Obergrenzen bei 7000 Euro für Barzahlungen und 1000 Euro für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten liegen, falls der Kunde nicht identifiziert werden kann.

Zentrale Meldestellen in allen EU-Mitgliedstaaten

Jeder Mitgliedstaat sollte eine zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit, FIU) einrichten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, zu melden und zu bekämpfen. Die FIUs sollten untereinander und mit den zuständigen Behörden Informationen austauschen und mit der neuen Anti-Geldwäschebehörde (AMLA), Europol, Eurojust und der Europäischen Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten.

Details zum wirtschaftlichen Eigentum

Die EU-Parlamentarier definieren wirtschaftliches Eigentum wie folgt:

  • 15 % plus eine Aktie oder ein Stimmrecht oder ein anderes direktes oder indirektes Eigentumsrecht – oder
  • 5 % plus eine Aktie in der Rohstoffindustrie oder in einem Unternehmen, das einem höheren Geldwäscherisiko ausgesetzt ist

Die Mitgliedstaaten sollen zudem Informationen über den Besitz von Waren wie Jachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200 000 Euro sammeln und diese zentral speichern.

Gemeinsames digitales Zentralregister

Damit nationale FIU und andere zuständige Behörden auf Informationen über wirtschaftliches Eigentum, Bankkonten, Grundbesitz oder Immobilien zugreifen können, sollen die Informationen aus nationalen Zentralregistern in einem EU-weiten digitalen Zentralregister gespeichert werden.

Die für das Zentralregister zuständige Stelle wird das Recht haben, von juristischen und natürlichen Personen alle Informationen anzufordern, die zur Identifizierung und Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind.

Die darin enthaltenen Informationen müssen auf dem neuesten Stand und in Englisch verfügbar sein. Werden die Informationen nicht bereit gestellt, greifen Sanktionsmechanismen.

Wer darf auf das Zentralregister zugreifen?

Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs sollten Personen mit berechtigtem Interesse, wie Journalisten, Reporter, andere Medien, Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen, Zugang zu den Registern haben. Ihr Zugangsrecht wird laut EU-Parlament mindestens zweieinhalb Jahre lang gelten.

Neue EU-Behörde: AMLA

Die neue Anti-Geldwäschebehörde  AMLA soll Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen und zunächst 40 Kredit- und Finanzinstitute direkt beaufsichtigen, welche die höchsten Risikoprofile aufweisen und in mindestens zwei Mitgliedstaaten vertreten sind. Mindestens ein Unternehmen pro Mitgliedstaat soll vertreten sein.

Über den Sitz der Agentur wird in den Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat entschieden. Auch Deutschland hat sich um den Sitz der neuen Behörde beworben: diese soll in Frankfurt am Main angesiedelt werden.

Ausblick

Mit ihren umfassenden Neuerungen und der Einrichtung einer zentralen EU-Behörde haben die Regulatoren deutlich gemacht, dass der Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oberste Priorität hat. Auch wenn der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist: Schon jetzt ist klar, dass die ambitionierten Regelungen eine neue Ära in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einleiten. Im Sinne des Horizon Screening sollten sich Unternehmen aus dem Finanzsektor daher schon jetzt mit den geplanten Vorschriften auseinandersetzen.

Alle Details zu den Gesetzgebungsprozessen finden Sie auf Regupedia.de.


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