07.10.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
die Diskussionen und den Brexit, die Folgen der Klimaveränderungen und der Zustand unserer Erde lassen die Gemüter in aller Welt hochkochen. Einzig um die Kapitalmarktregulierung scheint es etwas ruhiger geworden zu sein, aber - wie so oft am Kapitalmarkt - trügt der scheinbar andauernde Abwärtstrend. In jüngster Vergangenheit gab es einige wichtige Entwicklungen, die die Marktteilnehmer antreiben, die längst geplanten Maßnahmen endlich umzusetzen.
Um Sie, liebe Leserinnen und Leser, dabei zu unterstützen, haben wir eine neue Website für die relevanten Regulierungsvorhaben am Kapitalmarkt eingerichtet (zur Website). Dort navigieren Sie schnell und einfach durch die wichtigsten Themengebiete. Damit Sie einen Überblick über die wichtigsten Regulierungsvorhaben am Kapitalmarkt für die kommenden zwei Jahre erhalten, haben wir für Sie zudem die wichtigsten Rechtsakte in der „Agenda Wertpapierregulierung“ zusammengestellt.
MaDepot – viel diskutiert und lang ersehnt
Am 16. August dieses Jahres veröffentlichte die BaFin das lang „ersehnte“, oft diskutierte und kommentierte Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Betreiben des Depotgeschäfts (MaDepot). Mehr als ein Jahr hat es gedauert, bis aus dem Konsultationsentwurf das finale Rundschreiben entstand. Damit sind die Umsetzungsvorgaben insbesondere an den Schutz der Kundenfinanzinstrumente klar definiert. Sie können sich schnell einen Überblick zu den Anforderungen an Ihr Institut verschaffen, indem Sie unser Fact Sheet und die Checkliste zu MaDepot zur Rate ziehen.
Neben der Offenlegung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften durch OGAW und AIF gegenüber ihren Kunden und der Wiederverwendung von gestellten Sicherheiten bereitet vor allem die neue Meldevorschrift für diese Art von Geschäften den Teilnehmern Kopfzerbrechen. Zum Appell gebeten werden nahezu alle Marktteilnehmer. Diese werden verpflichtet, neue Meldevorschriften umzusetzen, die bereits kommendes Jahr gelten. Auch EMIR erfährt eine Renaissance und kommt in der Refit-Version auf die Marktteilnehmer zu.
Gute Absichten, gelungene Umsetzung?
Eine zusätzliche Regulierung, die fast alle Marktteilnehmer trifft, ist die Prospektverordnung. Die gute Nachricht: Sie verspricht zahlreiche Erleichterungen für die Erstellung von Prospekten. Die schlechte Nachricht: Gerade diejenigen, die von der Prospektpflicht befreit sind, müssen nationale Offenlegungspflichten beachten – das kostet Zeit und Ressourcen. Wir haben einen genauen Blick auf die Verordnung geworfen. Lesen Sie hierzu einen ausführlichen Artikel unter dem in der Überschrift genannten Titel in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „die Bank“.
Die Regulierungsflut, die aktuell den Kapitalmarkt beschäftigt, reißt nicht ab. Neben den bereits genannten Themen behandeln wir in diesem Sondernewsletter weitere Regulierungsvorhaben wie SFTR, CSDR, ARUG, PRIIPS sowie einige WpHG-Compliance-Inhalte und geben Ihnen einen Überblick zum aktuellen Stand der jeweiligen Umsetzung.
Business Breakfast in Frankfurt am Main
Mit unserem Sondernewsletter bringen Sie sich schnell auf den neuesten regulatorischen Stand. Nichts ist jedoch effektiver als der persönliche Austausch mit Gleichgesinnten, oder, um es im Zusammenhang mit der Regulierung treffender zu formulieren, mit Leidensgenossen.
Diskutieren Sie mit uns und anderen Interessierten in angenehmer Atmosphäre die aktuellen Themen der Kapitalmarktregulierung im Rahmen eines Business Breakfast am 30. Oktober 2019 in Frankfurt. Damit Sie nach der Veranstaltung nicht nur bestens informiert, sondern auch versorgt an die Arbeit gehen können, werden wir uns natürlich um Ihr leibliches Wohl kümmern. Details zu den Themen und zur Anmeldung entnehmen Sie bitte der Einladung, die Ihnen noch heute zugehen wird.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!
Paul Gronau
Senior Manager Severn Consultancy GmbH
Agenda Wertpapierregulierung
Die wichtigsten regulatorischen Vorhaben in einer Übersicht
MaDepot
Mindestanforderungen an das Depotgeschäft
ARUG II
Wesentliche Änderungen und Implikationen
PRIIPs VO
Anwendungsbereich der PRIIPs VO
CSDR
Abwicklungsdisziplin unter CSDR
EMIR Refit
Regulatory Fitness and Performance Programme
SFTR
Securities Financing Transactions Regulation
Del. VO (EU) 2017/565
Organisation und Tätigkeit von Wertpapierfirmen
WpHG-Compliance
Rechtsgrundlagen WpHG-Compliance
Case Study
Schwachstellen in der Belieferungsdisposition von Wertpapiergeschäften
CRR II / FRTB
Neue Eigenkapitalanforderungen für Marktpreisrisiken
Mit unserer Agenda Wertpapierregulierung behalten Sie den Überblick: Sie finden alle Termine, die aufgrund der aktuellen Entwicklungen in den nächsten zwei Jahren auf dem Gebiet der Wertpapierregulierung auf Sie zukommen werden. Die dargestellten Rechtsakte betreffen u.a. das Depotgeschäft, die Wertpapierabwicklung, den Vertrieb, das Meldewesen, die IT und Organisation sowie die Compliance.
Mit dem Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot) verschafft die BaFin Marktteilnehmern einen Überblick über die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und legt Verhaltens- und Organisationspflichten für das Depotgeschäft fest. Auch die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen wird mit dem Rundschreiben dargestellt.
Der Gesetzesentwurf ARUG II dient der Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (RL (EU) 2017/828 ; SRD II) ins deutsche Recht. Der Entwurf sieht eine Neuregelung der Rechte der börsennotierten Unternehmen zur Identifikation ihrer Aktionäre gegenüber Intermediären sowie die Verpflichtung der Intermediäre zur Weiterleitung und Übermittlung der relevanten Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären vor. Auch sollen Intermediäre verpflichtet werden, wichtige Informationen zwischen Gesellschaft und Aktionären weiterzugeben. Darüber hinaus richtet sich der Entwurf an institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stimmrechtsberater, indem er sie zur Offenlegung verschiedener Informationen in Bezug auf ihre Mitwirkung, ihr Anlageverhalten und ihr Geschäftsmodell verpflichtet. ORO Services hat hierzu ein Fact Sheet mit den wichtigsten Inhalten und Änderungen erstellt.
Für welche Anlageprodukte der Anwendungsbereich der PRIIPs-Verordnung eröffnet ist, ist ein Thema, das viele Marktteilnehmer beschäftigt. Auf Rückfragen der European Supervisory Authorities hat die Kommission eher verhalten reagiert und darauf hingewiesen, dass die endgültige Auslegungshoheit beim EuGH liegt. Mit einem Merkblatt hat die BaFin jüngst versucht, den Marktteilnehmern mehr Anleitung in dieser Frage an die Hand zu geben. Mit unserem Fact Sheet sind Sie für die Beantwortung dieser kritischen Frage bestens gerüstet und können sich schnell einen Überblick verschaffen.
Mit der CSDR wurden auch strengere Vorgaben an die Abwicklungsdisziplin eingeführt, die nun in absehbarer Zeit in Kraft treten werden. Viele der Vorgaben richten sich an Zentralverwahrer, dennoch können sich die Marktteilnehmern nicht zurücklehnen, da auch sie Adressat der neuen Vorgaben sind. Die gestellten Anforderungen verursachen gerade auch den Marktteilnehmern einen hohen Handlungsbedarf, der nicht zu unterschätzen ist. In unserem Whitepaper finden Sie einen detaillierten Überblick zu den Anforderungen und Auswirkungen der CSDR. Mit unserem Fact Sheet liefern wir Ihnen darüber hinaus alle wichtigen Informationen zur Abwicklungsdisziplin, deren Umsetzung Sie mit unserer Checkliste prüfen können. Damit sind Sie optimal gewappnet, um den Vorgaben gerecht zu werden.
Wie viele andere europäische Regulierungen, unterliegt auch die EMIR dem sogenannten „Regulatory Fitness and Performance Programme (Refit)“ der EU-Kommission. Innerhalb des Programms werden Regulierungen in regelmäßigen Abständen überprüft, um festzustellen, ob Optimierungsbedarf besteht. Diesen Prozess durchlief auch die EMIR und die erarbeiteten Verbesserungen, wurden mit der EMIR Refit veröffentlicht, welche am 17. Juni 2019 in Kraft getreten ist. Die EMIR Refit beinhaltet Änderungen zur Clearing- und Meldepflicht, zu Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekontrakte und zur Registrierung und Beaufsichtigung von Transaktionsregistern. Mit dem von ORO Services erstellten Fact Sheet können Sie sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der EMIR Refit verschaffen.
Die neuen Vorschriften zur Meldung von Wertpapierfinanzierungsgeschäften gewinnen an Geschwindigkeit. Mit der Veröffentlichung der finalen technischen Standards zur SFTR-Meldepflicht am 22. März 2019 im EU-Amtsblatt sowie deren Inkrafttreten am 11. April 2019 stehen die Anwendungszeitpunkte für die jeweiligen Gegenparteien fest. Die Komplexität in der Umsetzung der neuen Meldevorschriften und die engen Fristen stellen die Marktteilnehmer vor große Herausforderungen. Betroffen sind Wertpapierfirmen, Kreditinstitute, Zentrale Gegenparteien, Zentralverwahrer, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, OGAWs, AIFs, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung sowie nichtfinanzielle Gegenparteien also fast nahezu alle am Markt agierenden Institutionen. Erfahren Sie konkrete Daten zu der Meldepflicht aus unserem aktuellen Fact Sheet.
Mit der Delegierten Verordnung zur Ergänzung der MiFID II in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie ist ein enormer Handlungsbedarf bei den Marktteilnehmern aufgetreten. Neben den organisatorischen Anforderungen und den Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen wurden zahlreiche weitere Vorgaben eingeführt, die weite Teile der Wertpapierfirmen betreffen. Unter anderem wurden auch die Vorgaben zur Geeignetheitserklärung nach WpHG ergänzt. Diesen strengen Anforderungen genügt nahezu keine Geeignetheitserklärung, wie die Aufsicht erst kürzlich wieder festgestellt hat. Mit unserer Checkliste geben wir Ihnen praktische Unterstützung an die Hand, mit dem Sie die Vollständigkeit Ihrer Geeignetheitserklärungen vorab prüfen können.
Unter dem Begriff Compliance findet man im Internet millionenfache Einträge. Wikipedia liefert beispielsweise folgende Erklärung zum Begriff Compliance: „Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue (auch Regelkonformität) von Unternehmen, also die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes.“
Damit ist es klar, dass die Anwendung von Compliance in unterschiedlichsten Branchen und in unterschiedlichsten Konstellationen möglich ist. Die Wertpapier-Compliance (oder WpHG-Compliance) ist hingegen deutlich konkreter. Sie umfasst eine Reihe an gesetzlichen Vorgaben zur Regulierung des Wertpapiergeschäfts. In unserer Übersicht „Rechtsgrundlagen der WpHG-Compliance“ finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die Wertpapier-Compliance.
Schwachstellen in der Belieferungsdisposition von Wertpapiergeschäften
MaDepot, CSDR, MiFID, Depotgesetz, WpHG, all diese Regulierungen haben offensichtlich eine große Gemeinsamkeit: den Schutz der Kundenfinanzinstrumente! Dass die Kundenfinanzinstrumente nicht überall den erforderlichen Schutz genießen, ist auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen. Eine der Ursachen kann in den Schachstellen in der Belieferungsdisposition von Wertpapiergeschäften begründet sein. Die sogenannten Settlement Risiken sind eine unterschätze Gefahr entlang der gesamten Wertpapierhandelskette und aktuell im Fokus der aufsichtlichen Prüfung. Wie man solche Risiken erkennt und strukturiert behebt entnehmen Sie unserem Erfahrungsbericht, der Case Study „Schwachstellen in der Belieferungsdisposition von Wertpapiergeschäften“.
Die ursprünglich im Januar 2016 veröffentlichten finalen Handelsbuchvorschriften (Fundamental Review of the Trading Book - FRTB) des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) wurden nach Kritik der Industrie im Januar 2019 in überarbeiteter Fassung veröffentlicht.
Die CRR II, welche im Juni 2019 in Kraft getreten ist, reflektiert nur die grundlegenden Neuerungen des Standards aus 2016 des BCBS, da die Änderungen aus dem überarbeiteten Rahmenwerk von Januar 2019 nicht mehr zeitlich berücksichtigt werden konnten. Diese sollen später über die Maßnahmen der Stufe 2 (delegierte Rechtsakte für den Standardansatz und technische Regulierungsstandards für den internen Modellansatz) nachgezogen werden. Zudem entstehen zunächst keine neuen Eigenmittelanforderungen aus dem FRTB, aber eine FRTB-Berichtspflicht, sobald die Maßnahmen der Stufe 2 eingeführt worden sind. Die FRTB-Berichte sind voraussichtlich Ende 2020 erstmals einzureichen. Da diese parallel zu den bestehenden Meldungen abzugeben sind, führt dies zu einem erhöhten Aufwand bei den Instituten.
Wesentliche Neuerung ist der neu eingeführte alternative Standardansatz, welcher für alle Institute mit einem Handelsbuch im Wert ab 300 Mio. EUR oder 10% der Vermögenswerte als eigenständiger Ansatz oder parallel zum aufsichtsrechtlich zugelassenen internen Modell anzuwenden ist. Da er auf einer sensitivitäten-basierten Methode aufsetzt, bestehen hier substanzielle Auswirkungen auf die Datenanforderung, Modelle, Prozesse, IT und ggf. Geschäftsmodelle der Institute.
Impressum & Kontakt
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Michael Luderer, Christian H. Moerler
Handelsregister Frankfurt HRB 46846
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