28.09.2018
Liebe Leserinnen und Leser,
im September haben wir einen weiteren Grundstein für eine Tradition gelegt: Nachdem unsere erste Anwenderkonferenz im letzten Jahr ein voller Erfolg war, haben wir dieses Konzept wieder aufgegriffen und in diesem Jahr auf zwei Tage ausgeweitet. Am 19. und 20. September 2018 trafen sich knapp 30 Anwender und Interessenten von Regupedia.de, dem Informationsportal für Finanzmarktregulierung, in Frankfurt am Main, um über das Regulatory Office, effiziente Workflow-Lösungen sowie aktuelle Themen aus dem Bereich Auslagerung und Geldwäsche zu diskutieren. Bei den Referenten und den Teilnehmern möchten wir uns auch auf diesem Wege für den regen Austausch und das konstruktive Feedback bedanken. Weitere Details zu den Inhalten und Präsentationen finden Regupedia-Kunden hier.
Ein Schwerpunkt der Anwenderkonferenz bildete in diesem Jahr das Auslagerungsmanagement. Thomas Rassat, Referatsleiter Bankgeschäftliche Prüfungen, Deutsche Bundesbank, erläuterte die diesbezüglichen aufsichtlichen Anforderungen. Demgegenüber gab Daniela Eschenlohr, Partnerin unseres Kooperationspartners GSK Stockmann, Einblicke in die vertraglichen Ausgestaltungen bei Auslagerungen aus Kundensicht. Von besonderem Interesse bei der Diskussion waren mögliche Entlastungen und Vereinfachungen für Banken bei der Auslagerung. Spätestens bei der Frage, wo die Grenze zwischen einem „sonstigen Fremdbezug“ und Auslagerung verläuft, wurde allen Teilnehmern die hohe Relevanz dieses Themas klar.
Obwohl alle Teilnehmer die verschiedensten Bereiche des Finanzsektors vertreten, waren sich in einem Punkt einig: das Regulatory Monitoring ist unerlässlich und der Druck zur Suche nach systembasierten Lösungen für die Unterstützung der Compliance Prozesse nimmt zu. Die Diskussion mit drei Anbietern solcher Workflow-Lösungen für das Regulatory Office machte aber auch deutlich, dass es kaum eine einzige Lösung für alle gibt. Regupedia.de als Quelle für regulatorische Informationen ist offen und kann mit den drei vorgestellten Tools aber auch mit anderen Lösungen zusammen eingesetzt werden. Welches Tool sich letztendlich für Ihr Institut anbietet, hängt entscheidend von der Komplexität Ihrer Unternehmensprozesse ab. Zudem muss jedes Institut im Endeffekt selbst Kosten und Nutzen von Workflow-Tools genau abwägen. Unabhängig davon, für welches Tool sich Institute letztendlich entscheiden: Wichtig ist in jedem Fall eine genau Definition der abzubildenden Prozesse, bei der ORO Services Sie gerne mit seiner Fachexpertise unterstützt.
Nicht nur während der Präsentationen und Diskussionen im Rahmen der Konferenztage, sondern auch bei einzelnen Gesprächen konnten auch wir neue Erkenntnisse gewinnen. Indem Sie, liebe Regupedia-Anwender, uns Feedback über Ihre Nutzungsgewohnheiten und Schwerpunkte geben, können wir noch besser auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Nur so können wir uns im Sinne unserer Kunden weiterentwickeln und sicherstellen, dass unser Service Ihre Organisation bei der Erfüllung regulatorischer Compliance voll unterstützt. Ihr Feedback können Sie über jede Regupedia-Seite direkt eingeben oder uns eine Email an: redakation(at)oro-services(dot)de senden. Wir freuen uns über Ihre Anmerkungen!
Herzliche Grüße,
Dr. Martin Rohmann
Geschäftsführer
ORO Services GmbH
Special: Anwenderkonferenz
2. Anwenderkonferenz Regupedia
International
Bericht des BIS: Überwachung schnelllebiger elektronischer Märkte
Final Report der IOSCO: OTC Leverage Produkte für Privatanleger
Europa
DVO der Kommission: Aktionärsidentifizierung, Informationsübermittlung und Aktionärsrechte
Del. VO der Kommission: RTS zur Abwicklungsdisziplin
Normsetzungsverfahren
Inkrafttreten - EU
Änderung der Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld-Institute
Deutschland
Gesetz des Bundesrats: Umsetzung der EbAV II-Richtlinie (Entwurf)
Rundschreiben 12/2018 (GW) der BaFin: Geldwäsche - Hochrisiko-Staaten
Österreich
Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz-NISG (Entwurf)
Änderung der Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung
Neue Documents by ORO
Checklisten Auslagerung
Aktuelle Blogs
Auslagerung von internen Sorgfaltspflichten und insbesondere allgemeinen Sorgfaltspflichten
Ist die Second- und Third Line of Defence auslagerbar?
Bankengipfel 2018: Zwischen Tradition und Disruption
Schwerpunkte der diesjährigen 2. Anwenderkonferenz Regupedia waren neue Entwicklungen beim Outsourcing, die Umsetzung des Geldwäschegesetzes sowie neue Lösungen zur Erreichung der regulatorischen Compliance.
Das ORO-Konzept zur Entwicklung innovativer Konzepte für die Bewältigung regulatorischer Anforderungen und das Informationsportal für Finanzmarktregulierung Regupedia.de stellen sich zunehmend als passgenaue Lösungen für die aktuellen Herausforderungen im regulatorischen Umfeld für die wachsende Kundschaft von ORO Services dar.
Drei Jahre nach dem Launch von Regupedia.de verwenden mehr als 150 Nutzer von ca. 50 Instituten Regupedia.de als verlässliche Quelle für tägliche Updates zu allen regulatorischen Entwicklungen im Finanzmarkt. ORO Services hat damit seine Start-Up Phase abgeschlossen und sich als führender Anbieter von Regulatory Intelligence in Deutschland und Österreich etabliert. [...]
Devisen und andere schnelllebige elektronische Märkte (FPM) haben in den letzten Jahren eine Vielzahl struktureller Veränderungen durchgemacht. Der Handel mit schnelllebigen elektronischen Märkten (FPM) wird zunehmend elektronisch und automatisiert, was das Marktökosystem erheblich verändert.
Vor diesem Hintergrund untersucht der Bericht Aspekte des Strukturwandels, die für die Marktüberwachungsansätze der Zentralbanken von unmittelbarer Bedeutung sind.
Der finale Bericht zu OTC-Leverage-Produkten umfasst drei komplementäre, oft überschneidende Instrumentarien mit Maßnahmen zur Erhöhung des Schutzes von Privatanlegern, denen OTC-Leverage-Produkte angeboten werden. Der Bericht bezieht sich auf die Fälle der Vermarktung und des Verkaufs von Rolling-Spot-Forex-Kontrakten, CFDs und binären Optionen.
Der Quartalsbericht „Internationale Banken- und Finanzmarktentwicklungen“ des Monetary and Economic Department der BIS (Bank for International Settlement) befasst sich mit der schwierigen Situation auf den Anleihemärkten.
Die vorliegende Verordnung legt die Mindestanforderungen für die einheitliche Umsetzung der Vorschriften der Richtlinie über die Ausübung der Aktionärsrechte in börsennotierten Gesellschaften fest. Die einheitliche Umsetzung der Richtlinienvorgaben soll durch die Verwendung gemeinsamer Formate für die Übermittlung von Daten und Mitteilungen erfolgen.
Mit der vorliegenden Delegierten Verordnung soll die Abwicklungsdisziplin seitens der Zentralverwahrer gestärkt und gefördert werden. Die Del. VO normiert deshalb Maßnahmen, die das Scheitern von Abwicklungen verhindern und präventiv entgegenwirken.
Der vorliegende Leitfaden gibt einen Überblick über den allgemeinen Rahmen für die Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen, beschreibt die verschiedenen Prüfungsphasen und legt Grundsätze für die Banken und Prüfungsteams fest.
Die vorliegende Verordnung behandelt Änderungen der Berechnung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen von Verbriefungen und STS-Verbriefungen, die von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen gehalten werden.
Das vorliegende Dokument der EZB stellt einen Leitfaden zu Kreditrisiken, zum Marktrisiko und zum Kontrahentenrisiko für interne Modelle zur Konsultation. Mit diesen Kapiteln soll ein einheitliches Verständnis des bestehenden Rechtsrahmens sichergestellt werden.
01.09.2018
Änderung der Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld-Institute
24.09.2018
DVO der Kommission: Aktionäridentifizierung, Informationsübermittlung und Aktionärsrechte
30.09.2018
Del. VO der Kommission: Aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen für Versicherungen
01.09.2018
Änderung des Bankwesengesetzes und des Investmentfondsgesetzes 2011
01.09.2018
Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011)
01.09.2018
Bankwesengesetz (BWG)
17.10.2018
Öffentliche Anhörung der EZB: Leitfaden zu internen Modellen - Risikoartspezifische Kapitel
18.10.2018
9th Annual bwf and ICMA Capital Markets Conference
22.10.2018
Fünf Jahre Kapitalanlagegesetzbuch: Eine Zwischenbilanz
01.09.2018
Granulare Kreditdatenerhebungs-Verordnung 2018 (GKE-V 2018)
01.09.2018
Aufsichtsreform: Änderung des BWG, BörseG 2018, ESAEG, FMABG, KMG, VAG 2016, ZaDiG
01.09.2018
Änderung des BWG, InvFG2011, NBG 1984 WiEReG
01.09.2018
Meldeverordnung FinStab 2018
01.09.2018
Datenmodellverordnung 2018
25.10.2018
Konsultation der EZB: Leitfadenentwurf zur Bankzulassung (Teil 2)
26.10.2018
Konsultation der EBA: Änderung der ITS zu LCR Meldungen der Institute (28.08.2018)
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden das Versicherungsaufsichtsgesetz, die Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung und weitere Vorschriften zur Umsetzung der EbAV II-Richtlinie geändert. Die Richtlinie ist bis zum 13. Januar 2019 in deutsches Recht umzusetzen.
Das vorliegende Rundschreiben der BaFin betrifft Drittstaaten, deren Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen und wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (sogenannte Hochrisiko-Staaten).
Das vorliegende Rundschreiben legt fest, wie die für die Berichtserstattung erforderlichen Meldeformulare Nr. 10389, 10390, 10391 und 10392 gem. der Anordnung Nr. 8003/2013 von Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwalteten Investmentgesellschaften auszufüllen sind.
Der vorliegende Fachartikel ermöglicht einen Überblick über die Gemeinsame Aufsichtsteams (Joint Supervisory Teams – JSTs), die sich im Rahmen der Gründung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) gebildet haben.
Das Joint Supervisory Team besteht aus Aufsehern der einzelnen Mitgliedsstaaten und EZB-Mitarbeitern, die gemeinsam ein Aufsichtsteam einer Bank bilden.
Mit diesem Gesetzesentwurf will der österreichische Gesetzgeber die am 8. August 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie zur Informations- und Netzsicherheit (NIS-Richtlinie) in nationales Recht umsetzen.
Das Ziel ist die Schaffung der Voraussetzungen für die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystem.
Das vorliegende Dokument beinhaltet die Änderungen an der Zahlungs- und E-Geld-Institute-Meldeverordnung (ZEIMV). Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Anpassung der Verordnung an das Zahlungsdienstegesetz 2018 und an die Stammdatenmeldungsverordnung 2016.
Das vorliegende Rundschreiben konkretisiert die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) 2018 und der Del. VO (EU) 2017/565 (Del. VO). Das Rundschreiben wurde erstmalig im Jahr 2009 veröffentlicht und im Jahr 2015 überarbeitet.
In dem vorliegenden Dokument nimmt die Österreichische Nationalbank zum Entwurf des Artikelgesetzes, mit dem das STS-Verbriefungsvollzugsgesetz (STS-VVG) erlassen wird, Stellung.
Dieser Entwurf war bis zum 14. September 2018 zur Konsultation gestellt.
Die Auslagerungen der IT-Dienstleistungen haben die Anforderungen nach AT 9 der MaRisk zu erfüllen. Für den sonstigen Fremdbezug von IT-Dienstleistungen konkretisiert der Abschnitt 8 der BAIT die Anforderungen.
Zur Checkliste gelangen Regupedia-Kunden hier.
Bei der geplanten Verlagerung von Aktivitäten und Prozessen gilt es zunächst abzugrenzen, ob es sich um eine Auslagerung oder um einen sonstigen Fremdbezug handelt. AT 9 der MaRisk definiert den Auslagerungsbegriff.
Zur Checkliste gelangen Regupedia-Kunden hier.
Zur Vorbereitung einer Auslagerung und Einbindung der betroffenen Bereiche in den Auslagerungsprozess.
Zur Checkliste gelangen Regupedia-Kunden hier.
Mit der Checkliste von ORO Services können Sie die Umsetzung der Anforderung überprüfen und das Ergebnis dokumentieren.
Zur Checkliste gelangen Regupedia-Kunden hier.
Bevor Sie sich für eine Auslagerung entscheiden, sind umfangreiche Überprüfungen erforderlich. Bei der Beurteilung der Auslagerbarkeit unterstützt Sie unsere Checkliste.
Zur Checkliste gelangen Regupdia-Kunden hier.
Bei der Auslagerung des Geldwäsche-Beauftragten oder einzelner Geldwäsche-Tätigkeiten können Sie unsere Checkliste zur Überprüfung der Vertragsgestaltung nutzen.
Zur Checkliste gelangen Regupedia-Kunden hier.
Gepostet am 23. August 2018 von Xenia Eckert, Senior Consultant bei ORO Services GmbH in Regularien
Die Übertragung interner Sicherungsmaßnahmen bedarf gem. § 6 Abs. 7 GwG nicht mehr der Zustimmung der BaFin. Als Verpflichteter müssen Sie der BaFin die Übertragung jedoch vorab anzeigen. Dabei ist darzulegen, dass die Voraussetzungen für eine Untersagung der Übertragung nicht vorliegen. [...]
Gepostet am 27. August 2018 von Xenia Eckert, Senior Consultant bei ORO Services GmbH
Nach AT 9 Tz. 4 <link info-center search-center detail-ansicht dokument _blank internal link in current>MaRisk sind grundsätzlich alle Aktivitäten und Prozesse auslagerbar, solange dadurch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 <link info-center search-center detail-ansicht dokument _blank internal link in current>KWG nicht beeinträchtigt wird. Die Auslagerung darf nicht zu einer Delegation der Verantwortung der Geschäftsleitung an das Auslagerungsunternehmen führen. [...]
Gepostet am 31. August 2018 von Katrin Jastrau, Senior Consultant bei ORO Services GmbH
"Wir brauchen profitable Banken, so wie wir sie in den USA und Frankreich sehen", forderte auch Hans-Walter Peters, Präsident des Bundesverbands deutscher Banken (<link info-center glossar _blank>BdB) und Sprecher der Privatbank Berenberg. Um dieses Ziel zu erreichen, sei in jedem Fall ein Regulierungscheck nötig. Die Institute müssten heute eine Unmenge an Zeit und Ressourcen in eine Flut an kleinteiligen Regulierungsanforderungen stecken - für Peters ein untragbarer Zustand. [...]
Dieser Newsletter erscheint monatlich jeweils am Monatsende und kann kostenfrei unter www.regupedia.de abonniert werden. Regupedia-Kunden erhalten den Newsletter automatisch. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Finanzmarktregulierung der vergangenen vier Wochen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Impressum & Kontakt
Severn Consultancy GmbH
Hansa Haus, Berner Straße 74, 60437 Frankfurt
T +49 69 950 900-0, F +49 69 950 900-50
www.regupedia.de | redaktion@severn.de
Geschäftsführung
Michael Luderer, Christian H. Moerler
Handelsregister Frankfurt HRB 46846
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.