30.09.2019
Liebe Leserinnen und Leser,
der Monat September war sehr ereignisreich. Natürlich waren die Aufsichtsbehörden wieder fleißig und haben eine Reihe neuer aufsichtlicher Vorgaben auf den Weg gebracht. Eine Auswahl finden Sie in diesem Newsletter. Aber auch wir waren nicht untätig und haben von einer Reihe von Neuerungen zu berichten:
Seit 1. September verstärkt Georg von Wiedebach die Geschäftsführung von ORO Services. Georg ist ein ausgewiesener Experte in regulatorischen Belangen. Insbesondere zum Thema „Meldewesen“ haben Sie in ihm einen kompetenten Ansprechpartner. Sein Profil finden Sie hier.
Auch in Regupedia werden Sie Veränderungen feststellen. Wir erfassen in jedem Regupedia-Steckbrief künftig auch das Vorgänger- oder Nachfolgedokument in einem Zeitstrahl. So fällt Ihnen die Orientierung künftig erheblich leichter. Weiter erleichtern wollen wir Ihnen den Dokumentenvergleich von Entwürfen und finalen Normen und Standards. Daher gibt es demnächst zu jedem Dokument, das einen Vorgänger hat, auch eine Vergleichsversion, sodass sie die Änderungen im Nu nachvollziehen können. Aber auch thematisch haben wir uns weiterentwickelt. So decken wir künftig, in gewohnter Vollständigkeit und Qualität, auch den Bereich der Versicherungsregulierung ab.
Zu den Highlights des Monats gehörte unser „Forum Finanzmarktregulatorik“. Großartige Referenten deckten ein breites Themenspektrum ab, das von künstlicher Intelligenz, neuesten Methoden und Werkzeugen für das Management regulatorischer Anforderungen, Schwerpunkte der Bankenaufsicht, Blockchain und Regulatorik, Risikokultur bis hin zu regulatorischen Auswirkungen auf die individuelle Datenverarbeitung im Rahmen der BAIT reichte. Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier.
Das weltweite Konferenzhighlight des Jahres war wieder einmal die von SWIFT veranstaltete SIBOS in London. 11.572 Teilnehmer und über 600 Sprecher und Diskussionsteilnehmer tauschten sich über die künftigen Herausforderungen im Finanzbereich aus. Künstliche Intelligenz, Blockchain, die Zukunft des Geldes, Authentifizierung/Identität und (Kunden-) Vertrauen waren die dominierenden Zukunftsthemen. Aber auch ISO 20022 und KYC sind Themen, die die Bankenwelt weiter in Atem halten werden. Auf Sibos.com erhalten Sie hervorragende Einblicke in die Inhalte der Konferenz. Für viele Vorträge und Diskussionen stehen Videos auf Abruf bereit. Es lohnt, dort vorbeizuschauen.
Herzliche Grüße,
Michael Luderer
Geschäftsführer ORO Services GmbH
Special Issue
Forum Finanzmarktregulatorik
Regupedia Insight
Schneller Zugriff per Google Chrome
Aktuelle Blogs
Sustainable Finance: Neue Regulierung in greifbarer Nähe
International
Quartalsbericht der BIS (9/19): Internationale Banken- und Finanzmarktentwicklungen
Europa
Mitteilung der EU-Kommission: Finale Vorbereitungen für den Brexit
Final Report der ESMA: Leitlinien zu Liquiditätsstresstests bei Investmentfonds
Termine
In Kraft - EU: Leitlinien der EBA zur Meldung von Betrugsfällen gemäß PSD II
Konsultation der ESMA: Leitlinien für erfolgsabhängige Gebühren in OGAW
Deutschland
VO der BaFin: Zweite Änderung der Derivateverordnung
Rundschreiben der BaFin: Prüfungspflicht gem. KAGB
Österreich
Empfehlung des FSMG: Antizyklischer Kapitalpuffer (3/2019)
BGH-Entscheidungen
Pressemitteilung des BGH: Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei Darlehensablösung
Am 19. September 2019 fand das Forum Finanzmarktregulatorik 2019 der ORO Services und Severn Consultancy in Frankfurt am Main statt - das Feedback der Teilnehmer und Referenten war durchweg positiv!
Vor allem die Fülle an aktuellen regulatorischen Themen und die hohe Informationsdichte überzeugten die rund 40 Teilnehmer des Forums, das ORO Services gemeinsam mit Severn Consultancy ausgerichtet hatte. "Die Vortragsthemen sind für unser Institut alle relevant und die vermittelten Informationen sehr hilfreich", begeisterte sich eine Teilnehmerin.
Die Themen reichten von Künstliche Intelligenz und Blockchain über Risikokultur und Trends im Regulatory Office bis hin zu Auswirkungen der <link info-center search-center detail-ansicht dokument _top internal link in current>Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) und der Individuellen Datenverarbeitung (IDV) auf den Geschäftsbetrieb.
Für Regupedia-Kunden haben wir alle Präsentationen als PDF in unserer Datenbank gespeichert.
Zeit ist Geld - dieses Motto gilt auch im Regulierungsdschungel. Wer als Regupedia-Kunde schnell und unkompliziert auf regulatorische Standards im Wissensportal für Finanzmarktregulierung zugreifen will, kann dies auch direkt über seinen Web-Browser tun - zumindest dann, wenn Google Chrome installiert ist.
In unserem neuen Heldpdesk-Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie direkt aus der Adresszeile Ihres Web-Browsers auf das Search-Center zugreifen können. In wenigen Schritten führen wir Sie durch die Erstellung und Verwendung einer neuen Suchmaschine, so dass Sie künftig direkt über Ihren Browser zum Herzstück von www.regupedia.de gelangen.
Aktuell sind rund 25.000 Datenzsätze in Regupedia gespeichert, dazu gehören rund 9800 Normen und Standards und fast 14.000 Termine (Inkrafttreten, Implementierungsfristen, Konsultationsenden, etc.).
Gepostet am 16. September 2019 von Katrin Jastrau, Teamleiterin Regupedia bei ORO Services in Regularien
Sustainable Finance ist in der Agenda von Regulatoren, Finanzmarktaufsehern und Marktteilnehmern inzwischen fest verankert. In Kürze sollen zwei EU-Verordnungen verabschiedet werden, welche Offenlegungsvorschriften gesetzlich regeln und zwei neue Arten von klimaneutralen Benchmarks einführen. Derweil geht die Debatte über eine einheitliche europäische Taxonomie weiter.
Das ist nicht verwunderlich. Denn was genau bedeutet nachhaltiges Finanzwesen? Wie definiert sich eine grüne Anleihe? Was sind überhaupt sektorübergreifende Kriterien für eine nachhaltige wirtschaftliche Aktivität? Antworten auf diese Fragen zu finden ist nicht leicht.
Im vergangenen Quartal dominierten Handelskonflikte und Geldpolitik die Marktentwicklung. Die eskalierenden Spannungen im Handel ließen die Preise von risikobehafteten Vermögenswerten sinken, während die geldpolitische Lockerung sie wieder nach oben trieb. Die Aussicht auf höhere Handelszölle beendete die Rally an den Aktien- und Kreditmärkten vom Jahresanfang. Die Bereitschaft der Zentralbanken zur Lockerung der Geldpolitik trug zur Erholung bei, die jedoch nur kurz währte.
Das Forschungspapier spricht sich für "Embedded Supervision" aus. Darunter versteht man einen Rechtsrahmen, der vorsieht, dass die Einhaltung der Vorschriften in tokenisierten Märkten automatisch durch Lesen des Hauptbuchs des Marktes überwacht wird, wodurch die Notwendigkeit für Unternehmen, aktiv Daten zu erheben, zu überprüfen und zu liefern, reduziert wird. Ein solches Vorgehen wird beschrieben und modelliert.
Die Synchronisierung der Uhren zum Erfassen von meldepflichtigen Ereignissen ist nach Meinung der IOSCO zu regulatorischen Zwecken besonders wichtig, vor allem hinsichtlich des Aufbaus eines klaren Audit Trails bei Handelsereignissen in Sekundarmärkten. Die Wichtigkeit nimmt zu, da mehr Handel über mehr Handelsplätze und Jurisdiktionen mit höheren Geschwindigkeiten betrieben wird.
Die Deadline für den Austritt von UK aus der EU ist, nach mehrmaligen Verschiebungen, aktuell auf den 31. Oktober 2019 datiert. Nach derzeitigem Stand wird das Vereinigte Königreich womöglich ohne Abkommen aus der EU austreten (no-deal Brexit).
Die Mitteilung beinhaltet u.a. Hinweise und Hilfestellungen zu Grenzformalitäten und Handel, Finanzdienstleistungen, finanzielle Notfallunterstützung und die Situation in Irland nach dem Brexit. Die EU-Kommission plant, gesonderte Call Center für Bürger und Unternehmen für Informationszwecke einzurichten.
Die Leitlinien enthalten drei Abschnitte, die sich an verschiedene Adressaten richten. Sie sind an Manager (1.1 bis 1.16) und Verwahrer (2) adressiert und befassen sich zudem mit der Interaktion mit den nationalen Behörden (3). Sie sollen ab dem 30. September 2020 anwendbar sein. Neben den Leitlinien enthält der Final Report Statements der ESMA zum Feedback zur vorhergehenden Konsultation und eine Kosten-Nutzen-Analyse.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus den Antworten von 41 großen (Rück-)Versicherern aus 12 EU-Ländern sind im Wesentlichen:
- Klar definierte Anforderungen bezüglich der Cybersicherheit könnten helfen, Versicherungsleistungen sicherer durchzuführen.
- Die gängigsten Cyberangriffe, die Versicherungen betreffen, sind Phishing-Mails, Malware, Daten-Exfiltration und „Denial-of-Service“-Angriffe.
05.09.2019
Beschluss der EZB: Befugnisse der Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme
14.09.2019
Leitlinien der EBA: Guidelines zur Meldung von Betrugsfällen gem. PSD II
30.09.2019
Leitlinien der EBA: Auslagerungen
06.09.2019
VO der BaFin: Zweite Änderung der Derivateverordnung
01.09.2019
Verordnung der FMA: 2. Änderung der FMA-Kostenverordnung 2016
14.09.2019
Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018)
04.10.2019
Konsultation der EBA: RTS zu Criteria for assessing Risk Factors Modellability under the IMA
18.10.2019
Konsultation der EIOPA: Methodische Grundlagen des Versicherungs-Stresstests
18.10.2019
Konsultation der EIOPA: Harmonisierung von nationalen Versicherungsgarantiesystemen
31.10.2019
Konsultation der EBA: Guidelines zur Bestimmung der WAM der vertraglichen Zahlungen
31.10.2019
Konsultation der ESMA: Leitlinien für erfolgsabhängige Gebühren in OGAW
10.10.2019
Konsultation der FMA: Digitalisierung am österreichischen Finanzmarkt
02.10.2019 |Bonn
Informationsveranstaltung der BaFin: Neue Berichtspflichten für EbAV
10.10.2019 | Brüssel
Konferenz des Single Resolution Board: SRB Conference 2019
29.10.2019 |Bonn
Veranstaltung der BaFin: Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht
Die Informationen über in Kraft getretene Standards, endende Konsultationen, Veranstaltungen und sonstige Termine stellen eine Auswahl der in Regupedia enthaltenen Angaben dar. Ausführliche Informationen über relevante Termine und damit zusammenhängende Normen und Standards finden Sie unter www.regupedia.de.
Mit der Änderung der Verordnung wird insbesondere § 24 DerivateV angepasst. Hier soll die Möglichkeit, bei der Berechnung der Auslegung der Anlagegrenzen nach § 23 Abs. 1 DerivateV bestimmte Credit Default Swaps und mit diesen verbundene Vermögensgegenstände unberücksichtigt zu lassen, angepasst werden.
Diese Möglichkeit wird es nur noch für offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen unter den in § 284 Abs. 2 KAGB vorgegebenen Bedingungen geben.
Im Rundschreiben 10/2019 (WA) werden die Voraussetzungen erläutert, die erfüllt sein müssen, um KVGen von der Pflicht befreien zu können, eine gesonderte Prüfung von erbrachten Dienstleistungen durch den Abschlussprüfer vornehmen zu lassen.
Das Merkblatt liefert eine Definition des Begriffes der Nachhaltigkeit im Sinne der ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) und erläutert physische und transitorische Risiken, die als Teil bestehender Risikoarten zunehmend Auswirkungen haben.
Wenn das UK die EU mit einem harten Brexit verlässt, können UK-Investmentvermögen im Inland weitervertrieben werden, wenn ein Vertriebsanzeigeverfahren für Drittstaaten-Fonds nach §§ 320, 329, 330 KAGB durchlaufen wird.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 müssen bestimmte Kapitalmarktunternehmen ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen europäischen Format (European Single Electronic Format "ESEF") erstellen.
Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23c Abs 1 Bankwesengesetz die Festlegung des Systemrelevanten Institute-Puffers in den genannten Höhen.
Die Pufferhöhen für die identifizierten Institute sind dabei unverändert. Vom Systemrisikopuffer und Systemrelevante Institute-Puffer kommt der jeweils höhere zur Anwendung.
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) empfiehlt der Finanzmarktaufsicht (FMA) gemäß § 23a Abs. 1 Bankwesengesetz die Festlegung eines Antizyklischen Kapitalpuffers in Höhe von 0% der risikogewichteten Aktiva. Der Puffer soll mit 1. Januar 2020 in Kraft treten. Der Hauptindikator, in den das Kreditvolumen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt eingeht, ist negativ und zeigt daher kein exzessives Kreditwachstum an.
XI ZR 7/19_PM
Der Kläger - ein Verbraucherverband - geht gegen eine Sparkasse vor, da diese in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel über ein Bearbeitungsentgelt aufgenommen hat, das bei Treuhandaufträgen bei der Ablösung von Kundendarlehen zu zahlen ist. Der Kläger möchte erreichen, dass diese Klausel nicht mehr verwendet wird. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers war erfolgreich. Mit der Revision verfolgt die Beklagte die Abweisung der Klage weiter.
XI ZR 345/18
Der XI. Senat des BGH befasst sich mit der Frage der rechtlichen Einordnung eines Prämiensparvertrags sowie des Rechts der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen eines solchen Prämiensparvertrages.
Die Revision der Kläger wurde als unbegründet abgewiesen. Die Sparverträge wurden wirksam gekündigt, sodass den Klägern auch kein Schadensersatzanspruch zusteht.
Dieser Newsletter erscheint monatlich jeweils am Monatsende und kann kostenfrei unter www.regupedia.de abonniert werden. Regupedia-Kunden erhalten den Newsletter automatisch. Er gibt einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in der Finanzmarktregulierung der vergangenen vier Wochen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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